In Ergänzung zu der „Düsseldorfer Tabelle“ (vgl. Pressemitteilung vom 11.12.2023) haben die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf neue Leitlinien zur Anwendung der Tabelle herausgegeben. Sie ersetzen damit die frühere Fassung der Leitlinien, die zuletzt zum 01.01.2023 aktualisiert wurden. Zu finden sind sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf:
Die „Düsseldorfer Tabelle“ beruht auf Koordinierungsgesprächen aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Familiengerichtstages e.V. Für die Unterhaltsleitlinien dagegen sind ausschließlich die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf verantwortlich.
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