In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Lenoid Ul’Evoic Yerhihemzon-Iogvynskyl, geb. am 23.07.1926, wegen Geldwäsche, wurden bei einer Durchsuchung einige elektronische bewegliche Gegenstände beschlagnahmt (§ 111c StPO).
Mit Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 07.05.2013 (Az.: 2 Gs 34/13), rechtskräftig seit 25.05.2013, wurde die Beschlagnahme für weitere drei Jahre ab Rechtskraft dieser Anordnung aufrechterhalten. Im Wege des § 111l StPO wurden die sichergestellten Gegenstände veräußert.
Der Nettoreinerlös beträgt 1.519,55 EUR.
Der Beschuldigte ließ sich im Januar 2012 für eine Tätigkeit als Warenagent anwerben. Im Januar 2012 erhielt er Ware, die unbekannte Täter bei verschiedenen Online-Händlern unter missbräuchlicher Verwendung ausgespähter fremder Kreditkartendaten an die Anschrift des Beschuldigten bestellt hatten. Die unbekannten Täter wollten sich durch die wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorrübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang verschaffen. Diese Waren schickte der Beschuldigte in mindestens 8 einzelnen Paketen an einen Empfänger in Prag (Tschechien).
Verletzte mögen sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart, zum Aktenzeichen 191 AR RVA 78/13, schriftlich in Verbindung setzen.
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