Bankkunden mit alten Kreditverträgen können zu Unrecht erhobene Bearbeitungsgebühren auch noch nach Jahren einfordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute in einem Grundsatzurteil entschieden. (Az.: XI ZR 348/13 und 17/14). Das Urteil könnte Banken viel Geld kosten. Verbraucheranwälten liegen eigenen Angaben zufolge Tausende von Verfahren vor. Das Urteil gilt für Rückforderungsansprüche, die zwischen 2004 und 2011 entstanden sind. Es gebe eine «immense Zahl von Rechtsstreitigkeiten» in den unteren Instanzen, sagte auch der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers. Na dann sollte man den Stresstest der betroffenen Banken nochmals neu machen!
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