Die „Letzte Generation“, eine Aktivistengruppe, die regelmäßig den Verkehr in Berlin blockiert, wird laut der Senatsjustizverwaltung derzeit nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft. Diese Einschätzung beruht auf einer Prüfung, die auf Anfrage von Justizsenatorin Felor Badenberg durchgeführt wurde. Es wurde erklärt, dass die bisherige Verneinung des Anfangsverdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gerechtfertigt sei.
Die Prüfung wurde aufgrund von Entscheidungen in Brandenburg angestoßen, wo gegen die „Letzte Generation“ Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung laufen. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin untersucht unter anderem Angriffe der Aktivisten auf die PCK-Raffinerie in Schwedt seit April 2022. Das Landgericht Potsdam hatte ebenfalls einen Anfangsverdacht in Bezug auf eine kriminelle Vereinigung gesehen.
Die Justizverwaltung in Berlin erklärte jedoch, dass die Entscheidung aus Brandenburg nur bedingt auf die Situation in Berlin übertragbar sei. Es wurde betont, dass die fortlaufende strafrechtliche Bewertung der Ermittlungsverfahren durch die Berliner Staatsanwaltschaft insbesondere die Entwicklung des Protestgeschehens berücksichtigen müsse. Eine andere Bewertung sei daher nicht ausgeschlossen. Die Berliner Staatsanwaltschaft selbst hat betont, dass die rechtliche Einschätzung der Klimagruppe einer permanent
Kommentar hinterlassen