Nachdem ein bekannter deutscher Flughafen begonnen hat, mögliche Klagen gegen eine bestimmte Gruppe von Klimaschutzaktivisten zu prüfen, ziehen nun auch verschiedene Fluggesellschaften diese Option in Betracht. Vor etwa zwei Wochen hatten sich einige Aktivisten an den Laufbahnen zweier großer deutscher Flughäfen festgeklebt und dadurch mehrstündige Blockaden verursacht.
Eine Fluggesellschaft musste aufgrund der Protestaktion Mitte Juli 45 Flüge streichen, wie sie auf Anfrage mitteilte. Darüber hinaus gab es erhebliche Verzögerungen bei Flügen von und zu den beiden betroffenen Flughäfen. Daher plant diese Fluggesellschaft – ebenso wie alle anderen betroffenen Unternehmen derselben Gruppe – Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Auch bei anderen Fluggesellschaften wird aktuell untersucht, ob man Schadenersatz von den Aktivisten fordern sollte. Eine davon plant, eine gemeinsame Vorgehensweise der betroffenen Unternehmen über einen Bundesverband zu koordinieren – konkrete Pläne gibt es jedoch noch nicht.
Ein Luftfahrtexperte, der selbst Pilot ist, ist überzeugt, dass die Schadenersatzforderungen erfolgreich sein könnten. „Das ist ein komplexes Thema, bei dem viel überprüft und argumentiert werden muss. Letztlich wird es aber zu Schadenersatz führen“, ist er sicher. Dabei könnten pro gestörtem Flugzeug hohe fünfstellige Summen zusammenkommen.
Ein weiterer Luftfahrtexperte schätzt, dass der Schadenersatzanspruch mehrere Millionen Euro erreichen könnte. Die Fluggesellschaften mussten Hotels für Passagiere buchen, verloren Ticketeinnahmen, mussten Ersatzflugzeuge finden und andere Besatzungen einsetzen. All das summiert sich.
Im konkreten Fall sieht ein Fachanwalt keinen juristischen Rechtfertigungsgrund für die Proteste. Strafrechtlich hatten Gerichte gelegentlich zugunsten der Klimaaktivisten entschieden und sich dabei auf einen „rechtfertigenden Notstand“ aufgrund des Klimawandels berufen.
Ein Rechtsexperte ist vorsichtiger. Es gibt noch kein Grundsatzurteil in einem solchen Fall, daher ist es schwierig vorherzusagen, wie Schadenersatzforderungen ausfallen würden. Ein wichtiger Aspekt wäre, ob ein Gericht die Blockaden als sittenwidrig einstuft oder nicht.
Sowohl der Luftfahrtexperte als auch der Rechtsexperte halten es für möglich, dass nicht nur die einzelnen Aktivisten, sondern auch die Organisation hinter den Aktionen haftbar gemacht werden könnte. „Wenn die einzelnen Täter sagen, sie hätten die Aktionen selbständig geplant, könnte es schwierig werden, ansonsten stehen die Chancen gut“, meint der Experte. Schließlich handelt es sich um gleichartige Aktionen, und Wohnungen werden für Trainings gemietet.
Die Aktivistengruppe finanziert sich hauptsächlich durch Spenden. Laut einem von der Gruppe veröffentlichten Transparenzbericht haben sie im Jahr 2022 mehr als 900.000 Euro an Spenden erhalten. Davon wurden laut Bericht 535.000 Euro ausgegeben, vor allem für die Miete von Veranstaltungsorten, Wohnungen für Demonstranten und Autos. 100.000 Euro flossen in Materialien wie Sekundenkleber, Plakate und Warnwesten.
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