Klima-Aktivisten nutzen ungewöhnliche Methoden, um ihre Botschaft zu verbreiten. Sie kleben sich mit Sekundenkleber oder Beton auf Straßen, um Blockaden und Staus zu erzeugen. In sozialen Medien taucht oft die Aufforderung auf, sie „einfach kleben zu lassen“. Doch die rechtliche Lage ist komplex und verpflichtet die Polizei zum Eingreifen.
Die Versammlungsfreiheit, verankert im Grundgesetz, erlaubt Protestaktionen wie diese. Die Polizei muss die Versammlung während ihrer Dauer schützen. Nach Ende der Versammlung kann sie bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder der Gesundheit der Teilnehmenden einschreiten.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legt fest, dass andere nicht geschädigt, gefährdet oder behindert werden dürfen. Blockaden führen zu Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer und verstoßen gegen die StVO, wodurch die Polizei handeln muss.
Die Blockaden könnten je nach Fall als Nötigung bewertet werden, was eine Straftat darstellt. Die Polizei ist verpflichtet, Straftaten zu verfolgen und die Aktivisten zu entfernen.
Die Polizei hat weitere Aufgaben, darunter die Sicherung der öffentlichen Ordnung und die Abwehr von Gefahren. Dies schließt den Schutz der Aktivisten und anderer Beteiligter ein. Erfahrungen zeigen, dass die Aktivisten Gefahr durch aggressive Fahrzeugführer oder extreme Temperaturen droht.
Die Aktivisten setzen die Blockaden ein, um auf Klimafragen aufmerksam zu machen. Sie fordern Veränderungen wie ein Tempolimit auf Autobahnen und günstigere Bahnfahrten. Trotz kontroverser Meinungen über ihre Methoden bleibt die rechtliche Verpflichtung der Polizei zur Handlung bestehen.
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