Gestern hatten wir Besuch von Sven Herbst über dessen Unternehmen wir in der vorigen Woche einen Bericht veröffentlicht hatten, dies im Zusammenhang mit den oben genannten Unternehmen. Unsere Berichte hatten wohl zu zahlreichen Anrufen bei Herrn Herbst und den Unternehmen der LEWO Unternehmensgruppe geführt. Herr Herbst kannte unsere Seite noch nicht, jetzt aber umso mehr, haben wir den Eindruck. Natürlich haben wir uns mit Sven Herbst dann unterhalten, wo wir „Bauchschmerzen“ haben und ihm Lösungsmöglichkeiten im Sinne seiner Kunden aufgezeigt. Sven Herbst erläuterte uns, dass die LEWO Immobilien GmbH der Hausverwalter sei, nichts mit dem Bauträgergeschäft zu tun habe. Das haben wir zur Kenntnis genommen, sehen aber in unserer Redaktion das Unternehmen als genau das an, was Sven Herbst so schön auf seiner Seite stehen hat „LEWO Unternehmensgruppe“. Beide Unternehmen hängen sicherlich auch wirtschaftlich zusammen, auch wenn das eine Unternehmen die Verwaltung macht und das andere Unternehmen den Verkauf. Das ist in der Branche nicht unbedingt unüblich. Weil aber beide Unternehmen im Zusammenhang zu sehen sind, muss man auch die Bilanzen als Ganzes sehen, aber auch das, wenn das eine Unternehmen eine nicht so gute Bilanz hat, das andere Unternehmen eine wirtschaftlich bessere Bilanz hat. Wirft man beides hier in einen Unternehmenstopf, dann kommt immer noch nichts Optimales für den Kunden des Unternehmens heraus. Das Unternehmen selber spricht ja auf seinen Webseiten als von sich „großem Bauträger“. Da unterstellen wir einmal, dass das Unternehmen nicht nur 20 Wohnungen im Jahr verkauft. Jeder Verkauf einer Wohnung bedeutet aber auch eine rechtliche Verpflichtung gegenüber dem Erwerber auf Gewährleistung für die erbrachten Bauleistungen. Um überhaupt eventuell auf das Unternehmen zukommende Gewährleistungsansprüche abdecken zu können und bezahlen zu können, im Falle die werden dem Kläger dann vor Gericht zugesprochen, bedarf es einer angemessenen wirtschaftlichen Stärke, die proportional ja immer zum Umsatz steigen muss und im Verhältnis stehen muss. User haben uns auch gefragt, ob die Verkaufspreise zu den angebotenen Wohnungen denn marktgerecht seien und wie das denn mit der Provision sei. Nun ich kann mir mit den Erfahrungen der letzten Jahre der Banken nicht mehr vorstellen, dass die bereit sind, überhöhte Abgabepreise zu finanzieren. Da erfolgt schon eine ordentliche Prüfung von Seiten der Banken. Ob der Kaufpreis im Verhältnis dann zu erbrachten Bauqualität steht, wissen wir natürlich nicht, deshalb raten wir immer einen unabhängigen vereidigten Gutachter in die Sanierung mit einzubeziehen. Das kann auch, wie bei vielen Bauträgern schon üblich, der TÜV Süd sein, um nur ein Beispiel zu benennen. Wichtig ist auch eine Prospektierung nach IDW S4 Standard, um den Bauträger auf Zusagen bei Mieteinnahmen, Baubeschreibung usw. „festnageln“ zu können. Lassen Sie auch den gesamten Verkaufsvorgang immer in einem Beratungsprotokoll dokumentieren. Hierin sollte Ihnen der Vermittler dann immer bestätigen, was er an Provision bekommt für die Vermittlung. Ein seriöser Vermittler wird das gerne tun. Natürlich hat Sven Herbst uns auch gefragt, „was das Unternehmen denn nun tun könne“. Ganz einfach, den in der letzten Bilanz auffällig gewordenen Fehlbetrag im 6-stelligen Bereich, zum Beispiel durch eine Kapitalerhöhung ausgleichen. Vielleicht sieht die neue Bilanz ja schon viel besser aus, diese kennen wir nicht, können nur das beurteilen, was wir im öffentlichen Register zur Verfügung haben. Sofern das Unternehmen eine neue Bilanz vorliegen hat und uns diese vertraulich zur Verfügung stellen möchte, schauen wir uns diese gerne an. Der Vertrieb des Unternehmens sollte seine Initiatoren immer prüfen, um sich nicht irgendwann selber in Erklärungsnot zu bringen, wenn mal was nicht rund läuft.
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