Startseite Vorsicht KapMug LG Hamburg: Vorlagebeschluss 329 O 1/18 Erste MLP Bulktransport GmbH & Co. KG, MS „Joerg N“, Zweite MLP Bulktransport GmbH & Co. KG, MS „Christoph M“, Dritte MLP Bulktransport GmbH & Co. KG, MS „Tim B“ und Vierte MLP Bulktransport GmbH & Co.KG, MS „Rene A“
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LG Hamburg: Vorlagebeschluss 329 O 1/18 Erste MLP Bulktransport GmbH & Co. KG, MS „Joerg N“, Zweite MLP Bulktransport GmbH & Co. KG, MS „Christoph M“, Dritte MLP Bulktransport GmbH & Co. KG, MS „Tim B“ und Vierte MLP Bulktransport GmbH & Co.KG, MS „Rene A“

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A. Dem Hanseatischen Oberlandesgericht werden gemäß § 6 Abs.1 KapMuG zum Zwecke der Herbeiführung eines Musterentscheides folgende Feststellungsziele vorgelegt:

I. Der Verkaufsprospekt vom 23.04.2009 zum Beteiligungsangebot „HCI Exklusivprojekt Multipurpose Quartett“ (Fonds, bestehend aus den vier Einschiffgesellschaften: Erste MLP Bulktransport GmbH & Co. KG, MS „Joerg N“, Zweite MLP Bulktransport GmbH & Co. KG, MS „Christoph M“, Dritte MLP Bulktransport GmbH & Co. KG, MS „Tim B“ und Vierte MLP Bulktransport GmbH & Co. KG, MS „Rene A“) ist unrichtig bzw. unvollständig, da

1. die Prospektaussagen über die künftigen Marktaussichten für einen durchschnittlich verständigen Leser, der keine Kenntnis von den im Zeitpunkt der Herausgabe des Prospekts tatsächlich bestehenden Marktverhältnissen hatte, irreführend und widersprüchlich sind, indem

a) im Abschnitt „Einleitung“ auf S. 5 des Prospekts die Marktaussichten und die Partizipationsmöglichkeiten der Anleger wie folgt beschrieben werden:

„Auch wenn die aktuell schwierige Lage an den weltweiten Finanzmärkten sowie deren Auswirkungen auf die Realwirtschaft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung u. a. zu einer rückläufigen Nachfrage nach Transportkapazitäten führt, bietet das Beteiligungsangebot HCI Exklusivprojekt Multipurpose Quartett den Anlegern die Möglichkeit, mittel- bis langfristig am Wachstum des internationalen Seeverkehrs zu profitieren.“;

b) der Leser auf S. 6 über die „Laufzeit“ des Beteiligungsangebots erfährt:

„In der Planrechnung wird eine Laufzeit von ca. sechs Jahren angenommen.“

c) und ihm auf S. 10 zur „Investitions- und Ausschüttungsplanung (Prognose)“ mitgeteilt wird, dass er in 2010 mit Ausschüttungen von 3,5 %, in 2011 bis 2015 in Höhe von 7 % und im Verkaufsjahr 2015 in Höhe von 109 % (Ausschüttungen insgesamt: rd. 148 %) rechnen kann;

2. die dem Leser unter der Überschrift „Nord- und Ostseeschifffahrt“ im Prospekt auf S. 35 mitgeteilten Informationen zum Transportvolumen für das Fahrtgebiet der Fondsschiffe unvollständig bzw. veraltet sind, weil dort Ladungsmengen aus 2006 mitgeteilt werden und nicht aktuelle Zahlen aus den maßgeblichen vorherigen Jahren 2007 und 2008 sowie ggf. Prognose für 2009;

3. die auf den S. 36 ff. abgebildete Flottenanalyse für das Marktsegment der Fondsschiffe (2.000 bis 6.000 tdw), die auf einer Studie „Minibulkers“ von Ernst Russ GmbH & Co. KG, Hamburg, ER* Research & Analysis aus Dezember 2008 beruht,

a) nicht erkennen lässt, dass es sich bei der Ernst Russ GmbH & Co. KG, Hamburg, ER* Research & Analysis nicht um ein von der Emittentin unabhängiges und neutrales Analysehaus handelt und

b) im Hinblick auf das auf S. 37 f. dargestellte Verschrottungsszenario nicht geeignet ist, dem Leser eine realistische Aussage über die tatsächlich zu erwartende Entwicklung des Verhältnisses von Angebot und Nachfrage der die Fondsschiffe betreffende Flotte zu vermitteln;

4. die auf S. 41 ff enthaltene Prognoserechnung und die dazugehörenden Kalkulationen im Zeitpunkt der Prospekterstellung unrealistisch waren und nicht auf belastbaren Tatsachengrundlagen beruhten, und zwar im Hinblick auf

a) die auf S. 38 dargestellte prognostizierte Ratenentwicklung, auf deren Basis die Liquiditätsrechnung auf S. 44 f. erstellt worden ist,

b) die unterschiedlichen Kalkulationen der Poolraten in der Liquiditätsvorschau auf S. 44 f.

c) die in der Liquiditätsvorschau auf S. 44 f. kalkulierten Ausfallzeiten der Schiffe;

5. er die Anleger über den Wert des Schiffes durch Verweis auf ein vorhandenes, aber nicht belastbares Schiffsgutachten des Dipl.-Ing. Manfred Heinemeyer aus Bremen täuscht, wenn es auf S. 33 heißt:

„Schiffsgutachten

Der vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Schiffen Dipl.-Ing. Manfred Heinemeyer, Bremen, hat in einem Bewertungsgutachten vom 28. November 2008 den Preis für eines der vier baugleichen Fondsschiffe unter der Annahme der umfangreichen Einsatzmöglichkeiten der Schiffe per September 2009 auf ca. 7.050.000 EUR pro Schiff geschätzt. Darüber hinaus wurden keine weiteren Bewertungsgutachten erstellt.“;

6. er Risiken verschweigt, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung waren, nämlich im Hinblick auf:

a) bestimmte Einschränkungen und Risiken in den Darlehensverträgen, wonach Vereinbarungen über die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Darlehensnehmerin hinsichtlich der Kommanditgesellschaft und der Komplementärin der finanzierenden Bank genehm sein müssen und die technische Bereederung nur durch eine dieser genehmen Gesellschaft erfolgen darf sowie

b) die auf S. 19 dargestellte Platzierungsgarantie, die tatsächlich vorhandene Ausfallrisiken der HCI Capital AG nicht hinreichend erläutert;

7. er irreführende Angaben über vermeintliche Erfahrung der Vertragspartner enthält, mit denen das Beteiligungsangebot durchgeführt werden soll, insbesondere, da

a) zur Erfahrung und Qualität der Bauwerft auf S. 6 des Prospekts aufgeführt wird:

„Erfahrene Partner

… Die Investitionsobjekte gehören zu einer Serie technisch moderner Multipurpose Mehrzweckfrachter mit Doppelhülle, die von der chinesischen Werft Weihai Donghai Shipyard Co., Ltd., Zaobukou, China, gebaut werden. Das Unternehmen wurde 1974 gegründet und hat sich nach Angaben des kommerziellen Reeders auf den Bau kleinerer bis mittelgroßer Mehrzweckfrachter, Bulker und Tanker bis zu einer Größe von 10.000 tdw spezialisiert.“;

b) es zur Qualifikation und Erfahrung des Vertragsreeders auf S. 27 heißt:

„Die MarLink Schiffahrtskontor GmbH & Co. KG (im Folgenden MarLink genannt), Hamburg, wird die kommerzielle Bereederung der vier Mehrzweckfrachter übernehmen. Die Reederei wurde Anfang 1997 gegründet. Die Schlüsselpersonen sind Matthias Pahl (Hamburg) mit über 30-jähriger Erfahrung als Schiffsmakler und Bereederer und Christoph Sturm (Hamburg) mit über 18-jähriger Erfahrung in der Befrachtung und dem operativen Bereich einer Hamburger Reederei. MarLink verfügt über umfangreiches Wissen in verschiedensten Schifffahrtsbereichen. … MarLink vergibt grundsätzlich die nautisch-technische Bereederung an erfahrene und auf den jeweiligen Schiffstyp spezialisierte Unternehmen im Rahmen von kündbaren Verträgen, deren Erfüllung von MarLink laufend überwacht wird.“;

c) es auf S. 69 zur „Aufsicht über die Bauaufsicht“ durch den kommerziellen Bereederer heißt:

„…Der kommerzielle Bereederer, MarLink Schiffahrtskontor GmbH & Co. KG, übernimmt im Rahmen des Bereederungsvertrages die Aufgabe, die Bauaufsicht der AMP zu begleiten und zu überwachen. Es soll sichergestellt werden, dass AMP seinen Bauaufsichtspflichten in ausreichendem Maß nachkommt und im Interesse der jeweiligen Schiffsgesellschaften handelt.“

8. er nicht darüber aufklärt, dass die Gesellschaft AMP Management Services Linited, P.O.- Box 957, Offshore Incorporations Centre, Road Town, Tortola, British Virgin Islands, mit der der Bauaufsichtsvertrag abgeschlossen worden ist, mit der Verkäufergesellschaft der Schiffe, der AMP Minibulkers 2 Limited, P.O. Box 957, , Offshore Incorporations Centre, Road Town, Tortola, British Virgin Islands (vgl. S. 89), personell, gesellschaftsrechtlich und kapitalmäßig verflochten war, so dass die daraus denkbaren Interessenkonflikte im Hinblick auf die durchzuführende Bauaufsicht für den Anleger nicht erkennbar waren;

II. Die Beklagten sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Emissionsprospekts im Wege der Prospekthaftung im weiteren Sinne verantwortlich; Voraussetzung hierfür ist nicht, dass sie mit den Anlageinteressenten bei Vertragsanbahnung in sozialen Kontakt getreten sind oder ihnen auch nur namentlich bekannt gewesen sein müssen.

B. Der Inhalt des Vorlagebeschlusses ist im Klageregister öffentlich bekannt zu machen.

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