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Lichtmiete Holding AG jetzt führungslos – Anleger aufgepasst!

mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Das Niels Fischer mit Datum 10. Januar 2022 nicht mehr Verwaltungsrat der Lichtmiete Holding AG in der Schweiz ist, das hatten wir ja bereits gemeldet. Nun wurde diese Meldung im Schweizer Unternehmensregister bestätigt.

Lichtmiete Holding AG

Gubelstrasse 11
6300 Zug
Status: aktiv
Sitz: Zug
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Kapital: 140’000
Letzte Publ.: 10.01.2022
Gründungsjahr: 2021
Handelsregister: Zug
UID: CHE-156.930.414
Register-Nr.: CH-170.3.046.033-9

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und Verkauf sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben,belasten, veräussern und verwalten.

Letzte Publikation

10.01.2022, Tagebuch-Nr: 230 vom 05.01.2022

Lichtmiete Holding AG, in Zug, CHE-156.930.414, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 237 vom 06.12.2021, Publ. 1005349825). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Fischer, Niels, von Aarau, in Hergiswil (NW), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

Stichworte: Personelle Änderungen

An wen können sich geschädigte Anleger nun mit einer Regressforderung wenden? Nun, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, zunächst einmal an den Vermittler dem in Deutschland nicht zum Vertrieb zugelassenen Wertpapier.
Zudem ist natürlich auch jener jetzt zurückgetretene Niels Fischer in der Verantwortung für entstehende Schäden der Anleger.
Es dürfte schwer sein, so Rechtsanwalt Reime, jetzt einen neuen Verwaltungsrats-vorsitzenden zu finden, wenn diesem die aktuellen Schwierigkeiten des Unternehmens bekannt sind. Hierzu gehört natürlich auch die Beschlagnahme des Kontos der Lichtmiete Holding AG.
Für Anleger heißt es jetzt natürlich aufzupassen, das ihre Ansprüche hier nicht in Gefahr geraten einen Totalverlust zu erleiden, denn Tatsache ist auch, das die haftenden Vermittler/ Tippgeber nicht unendlich Geld haben dürften den entstandenen Schaden auch zu ersetzen.

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