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Lichtmiete Holding AG – Rückabwicklung – Niels Fischer und Vertrieb in der persönlichen Haftung!

mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Nun, um das einmal deutlich zu sagen, diese Partizipationsscheine hätten in Deutschland nicht verkauft werden dürfen, denn es gab kein BaFin-gestattetes WERTPAPIER-INFORMATIONSBLATT NACH § 4 WERTPAPIERPROSPEKTGESETZ (WPpG).

Deshalb rät Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen dazu, den Vertrieb in die Haftung zu nehmen. Gerade qualifizierte Vermittler in der Finanzbranche sollten/müssen dies wissen, haben somit den Vertrieb aus meiner Sicht bewusst ohne Prospekt gemacht, was die Damen und Herren nun in die persönliche Haftung bringen wird.

Zudem rät Rechtsanwalt Reime auch dazu, den Verwaltungsratsvorsitzenden in die Haftung zu nehmen. Gerade er hätte sich dazu vergewissern müssen, dass eine Zeichnung der Partizipationsscheine auch ohne Prospekt möglich ist, dann hätte er sicherlich gesagt bekommen, „geht nicht“.

Hier eine Mail, die jener Herr Fischer an die Deutschen Zeichner der Partizipationsscheine übermittelt hat. Diese Mail wurde uns anonym in die Redaktion zugespielt.

Zitat:

Sehr geehrte Zeichner der Kapitalerhöhung der Lichtmiete Holding AG, Zug

Am Freitag, 10.12.2021, haben wir den Medien entnommen, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg am 08.12.2021 eine Hausdurchsuchung in den Betriebsräumen der Deutsche Lichtmiete AG durchgeführt hat. Hintergrund der Durchsuchung sind Ermittlungen gegen vier Personen, die die Staatsanwaltschaft Oldenburg gemeinsam mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg aufgenommen hat.

Alexander Hahn, Vorstand der Deutsche Lichtmiete AG, erklärt: „Die Deutsche Lichtmiete kooperiert vollumfänglich mit den ermittelnden Behörden. Wir werden im Interesse unserer Mitarbeiter, Investoren und der weiteren Beteiligten aktiv dazu beitragen, die Vorwürfe schnellstmöglich aufzuklären.“

Unser derzeitiger Wissenstand beschränkt sich auf die Informationen, welche öffentlich zugänglich sind. Zurzeit versuchen wir uns ein Bild über die Geschehnisse zu machen und wir sind in Abklärung, inwieweit die Lichtmiete Holding AG von den Vorgängen betroffen ist. Wir werden von Anwälten und weiteren Spezialisten unterstützt.

Die Lichtmiete Holding AG grenzt sich in aller Deutlichkeit von jeglichen Vorwürfen ab.

Sie haben Partizipationsscheine der Lichtmiete Holding AG gezeichnet und den Zeichnungsbetrag einbezahlt. Aufgrund der außerordentlichen Situation hat der Verwaltungsrat der Lichtmiete Holding AG entschieden, mit der formellen Eintragung Ihrer Zeichnung zuzuwarten.

Im Weiteren wurde entschieden, dass die einbezahlten Zeichnungsbeträge auf Wunsch zurückbezahlt werden. Sollten Sie von der Zeichnung zurücktreten wollen bitten wir Sie um eine diesbezügliche Mitteilung sowie Angabe Ihrer Kontoverbindung (IBAN).

Bitte beachten Sie, dass aus regulatorischen Gründen die Rückzahlung nur auf dasjenige Konto erstattet werden kann, von welchem aus die Einzahlung vorgenommen wurde.

Freundliche Grüße

Niels Fischer

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