Nun haben wir endlich alle Unterlagen, inklusive Zeichnungsschein, der Lichtmiete Holding AG in unserer Redaktion vorliegen. Natürlich sichten wir dann diese Unterlagen auch immer, um zu sehen, was das dann eigentlich ist. Ganz klar, das ist ein Wertpapier, welches von der BaFin hätte gestattet werden müssen. Eine Gestattung dieser Partizipationsscheine als Wertpapier über ein Wertpapier Informationsblatt ist uns dann nicht bekannt.
Dieses Konstrukt erinnert uns an das Konzept des adcada Betruges, nur hier war es eine Firma mit Sitz in Liechtenstein.
Tatsache ist, dass man in der Schweiz Kapital eingesammelt hat, das Geld dann aber auf eine Oldenburger Bank gegangen ist. Natürlich haben wir diese Unterlagen auch an die BaFin „tuto completto“ übermittelt.
Nicht ausgeschlossen, dass die BaFin hier dann noch mit einer Rückabwicklungsverfügung um die Ecke kommen könnte, was dann natürlich wiederum für die Vermittler eine Katastrophe wäre von der Haftung her. Allein die BaFin Meldung würde dann eben möglicherweise schon dazu führen, dass man dem Anleger gegenüber in der Haftung ist.
Ehrlich gesagt, wenn man das ALLES weiß, was wir wissen, wäre es auch nur korrekt, wenn man diese Vertriebsgauner nicht davonkommen lassen würde. Ob die dann in der Lage sein werden, überhaupt einen Haftungsfall durchzustehen, das ist dann die 2. Frage.
Die Unterlagen hat uns ein Mandant von Rechtsanwältin Bontschev aus Dresden in der vorigen Woche zur Verfügung gestellt, natürlich so weit geschwärzt, dass man den Namen des Zeichners nicht erkennen kann.
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