Lichtmiete Holding AG Schweiz gibt es jetzt Ärger mit der FINMA?

Published On: Samstag, 12.11.2022By

Was wir alles schon über die Deutsche Lichtmiete schreiben mussten hier, man kann es schon gar nicht mehr alles behalten, zu dubios sind viele Dinge.

Ein weiteres Kapitel in dieser Angelegenheit ist ein Schreiben von der Schweizer Finanzmarkt Aufsicht FINMA.

Zitat:

Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben, dass Sie am 24. Oktober 2022 per E-Mail an die FINMA gerichtet haben.

Gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang und unsere Kenntnisnahme und danken Ihnen für Ihre Informationen.

Lichtmiete Holding AG ist nicht auf der Liste der von der FINMA bewilligten Unternehmen aufgeführt (s. https://www.finma.ch/de/finma-public/bewilligte-institute-personen-und-produkte/).

Allgemein können wir Sie darüber informieren, dass die FINMA als Aufsichtsbehörde über den Schweizer Finanzmarkt alle Hinweise, die sie erhält, prüft. Wo konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass Verstösse gegen die Schweizer Finanzmarktgesetze vorliegen, nimmt die FINMA weitere Abklärungen vor und ergreift wenn nötig Massnahmen. Wir informieren jedoch nicht individuell über unsere Einschätzung eines Hinweises oder über allfällige Massnahmen.

Zitat Ende

Da stellen wir uns in der Redaktion natürlich die Frage, wie das denn mit dem Verkauf der Partizipationsscheine war? Dies wird die FINMA nun sicherlich klären.

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