Anleger der sogenannten Partizipationsscheine der Lichtmiete Holding AG fragen uns „können wir auch Mitglied der Interessengemeinschaft Deutsche Lichtmiete werden?“. Ja natürlich, denn wir sehen beide Investments als zusammenhängend.
„Partizipationsscheine sind Aktien, bei denen der Inhaber zwar einen Anteil am Bilanzgewinn oder Liquidierungserlös erhält, aber dabei keinerlei Mitwirkungs- oder Stimmrechte besitzt. … Ausgegeben werden Partizipationsscheine von Aktiengesellschaften gegen einen bestimmten Nennwert“, sagt die https://www.nzz.ch/finanzen/nzz-finanzlexikon
Zumal wir bei der Lichtmiete Holding AG aus der Schweiz sogar große Möglichkeiten sehen, das geschädigte Anleger ihr Geld zurückbekommen können, denn dieses Produkt hätte in Deutschland nicht angeboten werden dürfen, denn es gibt weder einen BaFin gestatteten Prospekt der BaFin noch eine Wertpapier Informationsblatt, welches von der BaFin freigegeben wurde, um dieses Produkt anzubieten.
Lassen Sie sich bitte, wenn Sie Anleger sind, nicht von irgendwelchen Pseudo Argumenten hinhalten, schauen sie das sie ihr Geld wiederbekommen – JETZT! Bevor es zu spät ist! Andere die Handeln könnten sonst schneller sein als Sie und irgendwann ist das Geld aufgebraucht.
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