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Lichtmiete Holding AG Schweiz und die Haftung der Vermittler

angelolucas (CC0), Pixabay
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Einige Anrufe haben wir am heutigen Morgen zum Unternehmen Lichtmiete Holding Schweiz AG bekommen, nachdem wir unseren Artikel gepostet haben.

Prima, wenn ihnen ihr Vermittler sagt, „dass er eine Vermögensschadenhaftpflicht hat“, aber mit Verlaub, in dem Fall gehe ich davon aus, dass diese hier eine Regulierung ablehnen wird, denn um das ganz klar zu sagen, von einem 34f GeWo Vermittler erwarte ich, dass er sich mit solchen Dingen auskennt und solche Produkte hinterfragt, bevor er diese an Anleger verkauft.

Ein Anruf bei der BaFin bzw. ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wäre ausreichend gewesen, um herauszufinden, dass man das nicht prospektfrei verkaufen darf und kann.

Es gibt aber weder einen BaFin gestatteten Prospekt noch ein BaFin gestattetes Wertpapierinformationsblatt. Mithin hat der Vertrieb hier pflichtwidrig gehandelt. Genau deshalb, so meine Überzeugung, wird auch eine Vermögensschadenhaftpflicht eine Regulierung eines möglichen Schadens ablehnen.

Letztlich gibt es hier dann ein Windhundrennen, denn kaum ein Vermittler dürfte so viel Vermögen haben, um dann alle Ansprüche plus Anwaltskosten usw. zu bezahlen.

Mein Tipp ganz klar! Verklagen sie Ihren Vermittler lieber heute als morgen. Auch wenn wir eigentlich immer die Vermittlerseite manchmal als Opfer sehen, aber hier waren die Vermittler Profiteure und keine Opfer. Opfer sind hier die Anleger.

Bitte hinterfragen sie immer genau und lassen sie sich dies auch bestätigen, dass der Vermittler das Produkt auf Plausibilität und auf aufsichtsrechtliche Vorschriften hin geprüft hat.

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