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LICON Concept GmbH – GF Robert Seidler – Insolvenzeröffnung

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Über das Vermögen der LICON Concept GmbH Karl-Heine-Straße 17, 04229 Leipzig vertreten durch den Geschäftsführer Robert Selder

(Amtsgericht Leipzig HRB 24144)

– Schuldnerin

wird heute, am 07.09.2015, um 10.30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Stephan Thiemann, Frickestraße 2, 04105 Leipzig.

Forderungen sind beim Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 27.10.2015 anzumel-den.

Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu be-zeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterläßt oder verzö-gert, haftet für den daraus entstanden Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an den Insolvenzverwalter leisten.

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Termin der Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über

– die Beibehaltung des bisherigen Insolvenzverwalters oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO

– die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

– den Fortgang des Verfahrens, insbesondere die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände gemäß § 149 InsO

– die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

– die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO

– einen Antrag auf Anordnung oder auf Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO

und zur Anhörung über – die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und – den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO 2

sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:

Dienstag, den 24.11.2015, 15.00 Uhr

(Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, Saal 056).

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind, gemäß § 160 Abs.1 S.3 InsO als erteilt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im folgenden Beschwerde genannt) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Nie-derschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklä-rung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.

403 IN 964/15 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 27.10.2015

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