Es ist mittlerweile die 4.te Gesellschaft aus dem Umfeld der LICON Unternehmensgruppe die nun Insolvenz anmeldet. Bei dieser Projektgesellschaft dürften dann auch jetzt direkt Erwerber von Immobilien betroffen sein. Das Projekt hatte sich ja immer wider verzögert wie man Meldungen im Internet entnehmen kann.
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LICON Flaschenturm GmbH & Co. KG, Karl-Heine-Straße 17, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 15952
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LICON GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Hartmut Bauer – wurde am 28.10.2014 um 14.05 Uhr Dr. Stephan Thiemann, Frickestraße 2, 04105 Leipzig, Telefax 0341 490369 9, Telefon geschäftlich 0341 490 365 0, Email geschäftlich leipzig@pluta.net zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
– wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
403 IN 2485/14 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 28.10.2014
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