In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LICON Flaschenturm GmbH & Co. KG, Karl-Heine-Straße 17, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 15952
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LICON GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Hartmut Bauer- wurde am 29.05.2015 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Stephan Thiemann, Frickestraße 2, 04105 Leipzig, Telefax: 0341 490369 9 Telefon geschäftlich: 0341 490 365 0 Email geschäftlich: leipzig@pluta.net
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 14.07.2015 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
die Wahl eines Gläubigerausschusses
die Frage der Unterhaltsgewährung für die Schuldnerin und deren Familie aus der Insolvenzmasse
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
Verzicht auf Rechnungslegungstermin bei § 207 InsO
und zur Anhörung über
– die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und
– den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 14.08.2015 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
403 IN 2485/14 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 01.06.2015
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