Sehr geehrter Herr Bremer,
Ihre Anfrage vom 25. Oktober 2014 habe ich erhalten.
Ein Insolvenzverfahren ist ein nicht öffentliches Verfahren. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis, dass ich zu speziellen Sachverhalten in diesem Rahmen keine Auskunft geben kann. Im Übrigen hat das Insolvenzgericht in den drei Antragsverfahren lediglich die vorläufige Verwaltung mit Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Somit werden die Geschäfte von den insolventen Gesellschaften selbst und gegebenenfalls mit meiner Zustimmung weiter geführt. Das Gericht hat mich auch beauftragt, als Sachverständiger das Vorliegen von Insolvenzgründen und die Deckung der Verfahrenskosten zu prüfen. Im Rahmen meiner Gutachtertätigkeit werde ich Ermittlungen zur Vermögenssituation der insolventen Gesellschaften anstellen und mich in diesem Zusammenhang sicher auch inhaltlich mit einer Vielzahl der von Ihnen aufgeworfenen Fragen auseinandersetzen. Über die Ergebnisse kann ich auch dann nicht uneingeschränkt in der Öffentlichkeit berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Thiemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
vorl. Insolvenzverwalter
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