Gerechnet haben viele sicherlich schon seit Monaten mit der Anmeldung der Insolvenz, denn nach den Verwerfungen, die innerhalb der Gesellschafter öffentlich ausgetragen wurden, war es eine Frage der Zeit, bis das auch wirtschaftliche Auswirkungen haben würde. Unzählige Prozesse hat Licon seit Beginn der Auseinandersetzungen geführt. Viele davon verloren gegen Immobilienerwerber. Viele Urteile sind dabei aber noch nicht rechtskräftig. So einige Vergleiche ist man wohl auch eingegangen. Diese Kunden sollen wohl ihr Geld aus dem Vergleich bekommen haben. In die Röhre schauen dürften die, die sich gesagt haben, „lieber die Taube auf dem Dach als den Spatz in der Hand“. Diese Immobilienerwerber dürften vermutlich jetzt leer ausgehen. Mehr wie ihre Forderung dem Insolvenzverwalter anmelden, dürfte da nicht übrig bleiben. Die Rechtsanwaltskosten, sicherlich nicht unbedeutend, dürften dann auch an den Immobilienerwerbern hängenbleiben, sofern man keine Rechtsschutzversicherung für solche Risiken hat. Ganz Duster dürft es aber für die Immobilienerwerber werden, deren Wohnungen noch nicht fertiggestellt sind, und die möglicherweise schon zu viel an den Bauträger bezahlt haben. Der Insolvenzverwalter wird sicherlich kaum die Objekte fertigstellen wollen, es sei denn er bekommt dadurch mehr Masse in die Kasse. Das sehen wir allerdings nicht.
Spannend dürfte der Vorgang die nächsten Jahre für die APO Bank werden. Liest man dazu so manche Veröffentlichung im Internet, dann wird sicherlich mancher Rechtsanwalt nun mal auf die Idee kommen, prüfen zu lassen, ob da nicht ein „verbundenes Geschäft“ vorgelegen hat. Verkauf der Immobilie und Finanzierung der Immobilie. Sollte sich diese Vermutung als richtig herausstellen, könnten die Anleger ganz entspannt sein, denn dann wäre die APO Bank mit in der Haftung. Da beim Insolvenzverwalter wenig bis nichts zu holen sein wird, werden sich fast alle Anwälte auf die Vermittler und auf die APO Bank stürzen.
Feststellen muss man aber auch, dass die jetzige Geschäftsführung diese Insolvenz nicht verschuldet hat. Sie hat in den letzten Wochen und Monaten versucht zu retten, was noch zu retten ist. Letztlich musste wohl auch die Geschäftsführung vor den Klagen und Nicht-Zahlungen so mancher Kunden kapitulieren.
So mancher Immobilienerwerber hatte, nach Aussagen eines Licon Insiders, versucht, die letzte Rate nicht mehr zu bezahlen, obwohl die Bauleistung korrekt erbracht wurde. Begründung soll hier oft gewesen sein, „die Immobilie war zu teuer“. Nun, denn wirf den Hund einen Knochen mit Fleisch hin und er fängt an zu knabbern.
Natürlich stellt sich, so Rechtsanwalt Klevenhagen von der Kanzlei Dr. Schulte aus Berlin, auch die Frage „des Verdacht der Insolvenzverschleppung“. Diese Frage wird sicherlich nur ein Staatsanwalt beantworten können.
Betroffen sein sollen auch Kunden des Unternehmens Swiss Life Select (früher AWD). Sie werden sich genauso in die Reihe der Gläubiger stellen müssen wie andere Gläubiger auch, es sei denn Swiss Life Select hätte solche „Fälle“ versichert.
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