In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LICON Marianum GmbH & Co.KG, Karl-Heine-Straße 17, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 15772
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LICON Firmenverwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Hartmut Bauer – wurde am 28.10.2014 um 14.35 Uhr Dr. Stephan Thiemann, Frickestraße 2, 04105 Leipzig, Telefax 0341 490369 9, Telefon geschäftlich 0341 490 365 0, Email geschäftlich leipzig@pluta.net zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. – wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung des Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
403 IN 2488/14 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 28.10.2014
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