Sie sind interessiert mit ersparten Steuern ihre eigene Altersvorsorge ein bisschen aufzubessern.
Nichts liegt dann näher als in eine Immobilie mit den Möglichkeiten der Sonderabschreibung nach den Paragraphen 7i und 7h des EStG zu investieren. Nun erwarten Sie natürlich, daß Sie sich nicht um all die Dinge, die damit zusammenhängen, selber kümmern müssen, deshalb bietet ihnen der Verkäufer an, sich um all diese Dinge für Sie zu kümmern.
Möglicherweise haben sie die Immobilie auch noch von der Bank, in deren Geschäftsräumen, angeboten bekommen. Macht sich ja auch gut, denn wer kann schon (will schon) eine Immobilie für 400.000 Euro B A R bezahlen. Nun haben sie ein Immobilienangebot und ein Kreditangebot, beides steht somit in Verbindung zueinander und möglicherweise auch noch vom ein und der selben Person oder Institution.
Dann sollten sie ihren Anwalt mal fragen, ob das nicht „verbundenes Geschäft ist“. Genau dies wollen wir in dieser Woche mit dem Unternehmen LICON aus Leipzig diskutieren. Wir wollen hinterfragen, wie die Abläufe zwischen Apobank und LICON genau waren.
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