In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LICON Wohnbau GmbH, Karl Heine Straße 17, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 21590 vertreten durch den Geschäftsführer Hartmut Bauer
– wurde am 01.01.2015 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Stephan Thiemann, Frickestraße 2, 04105 Leipzig, Telefax: 0341 490369 9 Telefon geschäftlich: 0341 490 365 00341 490 365 0 Email geschäftlich: leipzig@pluta.net
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 18.02.2015 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
eine Unterhaltsgewährung an den Schuldner aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO
die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO
ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 18.03.2015, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 18.03.2015, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64
Ist die Gläubigerversammlung beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss ein-
gesetzt.
Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
A.
Bundesagentur für Arbeit, Georg-Schumann-Str. 150, 04159 Leipzig, vertreten durch Frau Katrin Steffan
B.
evermind GmbH, Schorlemmerstraße 1, 04155 Leipzig, vertreten durch Herrn Marco Hoffmann
C.
Bauunternehmen EZEL Torgau GmbH, Am Gewerbepark 22, 04860 Dreiheide OT Süptitz, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Ingbert Rabe
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
405 IN 2456/14 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 02.01.2015
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