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LIDL Hasch mich

gjbmiller (CC0), Pixabay
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Es werde gegen Unbekannt wegen eines Verstoßes gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz und gegen Lebensmittelvorschriften ermittelt, teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn (Baden-Württemberg) mit.

Lidl hatte am Mittwoch Gebäck, Tee, einen Proteinriegel und Öl mit Hanf zurückgerufen. Einige Produkte wurden auch in Österreich vertrieben und ebenfalls zurückgerufen. Eines der Produkte, ein Hanftee, stammt aus österreichischer Produktion. Von Ermittlungen in Österreich habe man keine Kenntnis, teilte Lidl mit.

Anlass des Rückrufs war ein erhöhter Gehalt von Tetrahydrocannabinol (THC), der in den Lebensmitteln festgestellt worden sei. Das ist der rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze. Ein Verzehr dieser Lebensmittel könne unerwünschte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, beispielsweise Stimmungsschwankungen und Müdigkeit. „Aufgrund dessen sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und die Produkte nicht weiter verwenden“, warnte das Unternehmen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden nach telefonischer Mitteilung eines von Lidl beauftragten Rechtsanwaltsbüros in verschiedenen Produkten wohl auch geringe Mengen Cannabidiol (CBD) festgestellt. Daher sei auch von einem Verstoß gegen die Novel-Food-Verordnung auszugehen.

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