derzeit seit Ihr wieder einmal in den Schlagzeilen. Schlagzeilen, die eine Bank gar nicht mag und die sicherlich auch schlecht für das Image sind.
Sehr gut finden wir, dass ihr das Thema wirklich offensiv angeht in dem ihr personelle Konsequenzen gezogen habt. Fragen lassen müsst ihr euch aber bitte, wie so etwas passieren konnte. Da hat das Banken interne Controlling sicherlich versagt. Das wäre nun der 2.te Weg den Ihr gehen müsstet innerhalb der Bank.
Wichtiger ist aber sicherlich die finanzierten Immobilien prüfen zu lassen, ob diese das Geld, mit dem diese bei der apobank „eingewertet“ wurden, wirklich W E R T sind. Der Leipziger Markt hat sich immer darüber gewundert, dass LICON solche Preise verlangen konnte, die teilweise doch einiges über dem üblichen Niveau auch vergleichbarer Häuser und Lagen gelegen haben sollen. Das aufzuarbeiten wäre wichtig. Wie das geht? Ganz einfach!
Zunächst einmal wäre zu klären, in welchem Verhältnis die Bonität zur Einwertung des Objektes gestanden hat. Dieses Verhältnis sollte mindestens 50 zu 50 sein. Weiterhin sollte es ja in eurem Hause Unterlagen geben, die Aussagen wie Ihr zu eurer Einwertung gekommen seid. Habt ihr möglicherweise nur auf die Bonität eurer Klientel abgestellt, oder habt ihr (was wir annehmen) auch die Immobilie vernünftig eingewertet. Dann bleibt allerdings die Frage zu beantworten, wie solche kolportierten Preisunterschiede zustande gekommen sein könnten. Das kann ja dann nur mit der Lage und der Bauqualität im Zusammenhang stehen. Das wiederum wird auf dem Leipziger Markt „angezweifelt“. Nehmen wir einmal an, hypothetisch, in vergleichbarer Lage mit absolut vergleichbarer Baubeschreibung habt ihr 300 Euro/m² mehr eingewertet, dann wäre, hypothetisch, dem Kunden bei einer 80m² Wohnung ein „Vermögensnachteil“ von 24.000 Euro entstanden.
In die gesamte Aufarbeitung muss unserer, sicherlich subjektiven Meinung nach, eine wirklich neutrale Person einbezogen werden. Der TÜV SÜD könnte sich hier anbieten. Sollte es dann zu der Feststellung kommen, dass hier wirklich „mehr auf die Bonität des Kunden, als auf die nachhaltige Wertigkeit des Objektes abgestellt worden ist“, dann sollten seitens der Apobank „Berichtigungen bei den Darlehenswerten“ vorgenommen werden. Wir würden uns freuen, wenn sie so im Interesse Ihrer Kunden verfahren, woran wir eigentlich keinen Zweifel haben, so wie Sie das bisher angepackt haben.
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