Wir wissen, dass Ihr diese Seite jeden Tag lest. Das finden wir ja super. Vielleicht dürfen wir ja auch mal eine Bitte äußern.
Der deutsche Staat ist ja „regulierungswütig“, wobei das in manchem Bereich auch sehr viel Sinn macht, aaaaaaaaaaaaaaaber mal ehrlich, einen rechtsfreien Raum (zumindest für die BaFin) regulieren zu wollen, ist schwierig. Natürlich ist uns bewusst, dass Sie die Versicherungslobby im Nacken spüren, aber da muss man mit Leben können.
Die Grenze zwischen Ankauf eines Vertrages und einem möglichen Einlagegeschäft versuchen Sie gerade herauszufinden. Warum stellen Sie nicht zum Beispiel klare für jeden dokumentierte und nachvollziehbare Regeln auf, unter denen der LV-Vertragsankauf usw. erlaubt ist oder eine Erlaubnis dazu erteilt wird.
Nun mag es sein, dass es in Ihrer Absicht liegt, die Branche insgesamt zu verunsichern, um weitere Initiatoren von solch einem Geschäftsmodel abzuhalten. Einverstanden, aber es löst die Situation ja nicht insgesamt.
Was passiert denn, wenn Sie jetzt eine Gesellschaft schließen, die nach Ihrer Meinung „Einlagegeschäft“ betrieben hat? Richtig, die Gesellschaft wird abgewickelt, nicht zu Ihrem Schaden, sondern zum Schaden der Vertragspartner der Gesellschaft. Wenn das Ihr Wille ist, dann sind Sie sicherlich auf dem richtigen Weg.
Wollen Sie das nicht, dann sagen Sie doch einmal genau (ohne den für Sie bequemen Weg der Gerichte zu gehen), wann kein Einlagegeschäft vorliegt im Bereich des LV-Ankaufes. das wäre doch einmal eine respektable Leistung von Seiten der BaFin.
Wir werden unsere Anfrage nochmals auf dem Postweg an Sie senden (bzw. per E-Mail vorab). Wir hoffen dann eine kompetente Antwort zu bekommen, die wir dann hier veröffentlichen würden.
Herzlichen Dank
die Redaktion
Kommentar hinterlassen