Erstaunlich, welche Auskünfte man so bei der BaFin bekommt. Erstaunlich deshalb, weil wir der Meinung sind, jeder Bürger, insbesondere Anleger, hat ein Recht darauf zu erfahren, welche Produkte von der BaFin zur Rückabwicklung angeordnet wurden. Gerade solche Entscheidungen der BaFin zeigen unserer Meinung nach doch auch, welches Unternehmen sich an Gesetze hält und welches nicht. Es zeigt dem geneigten Anleger doch auch, inwieweit man mit solch einem Unternehmen noch Geschäfte eingehen kann. Es geht hier nicht darum, Unternehmen an den Pranger zu stellen, sondern rein um die Information, möglicherweise mit dem Zusatz: „wird in Absprache mit der BaFin rückabgewickelt“. Passiert das dann vollumfänglich, kann das ja auch eine „Auszeichnung“ für das Unternehmen sein. Zeigt es doch, das man sogar in einem ungewöhnlichen Fall so sorgsam mit den Anlegergeldern umgegangen ist, das genau diese Rückabwicklung möglich war. Wir beziehen uns hier auf eine Veröffentlichung des Finanznachrichtendienstes GOMOPA zum Produkt „Queensgold“. Zitat aus dem Gesamtartikel ;Eine entsprechende Veröffentlichung auf der Webseite der BaFin gibt es bisher nicht.
Dazu erklärt Oliver Struck, BaFin-Pressesprecher für Bankenaufsicht:
Zitat:Eine Veröffentlichung darf nur erfolgen, wenn auch eine förmliche Maßnahme erlassen wurde. Das heißt, wenn ein Unternehmen kooperiert und freiwillig die Rückabwicklung durchführt, wird auch keine Veröffentlichung dazu auf der Webseite der BaFin stattfinden. Zitat Ende
http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1655&meldung=Queensgold-Nachfolger-Auro-Maxx-Alles-noch-viel-schlimmer
Heißt also, wenn ein Dieb beim Klauen erwischt wird und dann sagt, sorry, ich lege es auch wieder zurück, hat das keine Konsequenzen?!
Ein weiterer „Pluspunkt“ für unsere steuergeldgeförderte Bafin…