Liebe BaFin, was soll uns solch eine Veröffentlichung bringen?
BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 17. November 2022 gegen eine Leitungsperson eines Inlandsemittenten Geldbußen in Höhe von 149.800 Euro wegen Verstößen gegen § 40 Absatz 1 Satz 1, § 114 Absatz 1 Satz 2 sowie § 115 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.
Warum wird dieser Emittent nicht mit Namen benannt?
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