BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 17. November 2022 gegen eine Leitungsperson eines Inlandsemittenten Geldbußen in Höhe von 149.800 Euro wegen Verstößen gegen § 40 Absatz 1 Satz 1, § 114 Absatz 1 Satz 2 sowie § 115 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.
Warum wird dieser Emittent nicht mit Namen benannt?
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