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Liebe BaFin, was soll uns solch eine Veröffentlichung bringen?

qimono (CC0), Pixabay
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BaFin setzt Geldbußen fest

Die BaFin hat am 17. November 2022 gegen eine Leitungsperson eines Inlandsemittenten Geldbußen in Höhe von 149.800 Euro wegen Verstößen gegen § 40 Absatz 1 Satz 1, § 114 Absatz 1 Satz 2 sowie § 115 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.

Warum wird dieser Emittent nicht mit Namen benannt?

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