Eine Frage, die man uns in den letzten Tagen des Öfteren in der Redaktion gestellt hat. Natürlich interessiert uns die Antwort auf diese Frage, deshalb haben wir uns aufgemacht, um diese Frage dann auch zu beantworten.
Ein paar Tage haben wir dann auch gebraucht, diese Fragen soweit zu klären, dass wir damit dann auch mit einem Artikel herausgehen können.
Unsere Meinung:
Grundsätzlich dürfte das bei den adcada-Gesellschaften möglich sein, da der faktische Verwaltungssitz der Gesellschaften wohl in Bentwisch bei Rostock war und eben nicht in Liechtenstein. Hier gibt es dann im Insolvenzrecht wohl die Möglichkeit, an diesem Ort -dem des faktischen Verwaltungssitzes- dann das Insolvenzverfahren zu beantragen.
Möglich, dass der von der BaFin bestellte Abwickler der Gesellschaften das nun in den nächsten Tagen/Wochen dann auch tun wird, denn wir gehen nicht davon aus, dass genügend Kapital vorhanden sein wird, um den BaFin-Verfügungen dann auch vollumfänglich nachzukommen.
Wir sind gespannt, ob wir mit unserer Einschätzung dazu recht behalten.
Das weiß auch die andere Seite und wird dem wohl zuvorkommen, indem sie selbst einen Antrag in Liechtenstein stellt. Was man so hört, sind die Zelte dort sowieso schon so gut wie abgebrochen. Der Vermieter verweigert wohl seit Monatsanfang den Zutritt und schmeißt die Adcada mit dem Gerichtsvollzieher raus.