Revidiertes Treuhändergesetz ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Der FMA werden neue Aufsichtsinstrumente und weitere Kompetenzen übertragen. Mit neuen Berufspflichten und einer verstärkten Aufsicht soll das Vertrauen in den Treuhandsektor gestärkt, Missbräuchen präventiv entgegengewirkt und die Reputation gesichert werden. Am1. Juli 2020 ist das revidierte Treuhändergesetz (TrHG) in Kraft getreten.
Mit der Gesetzesrevision sollen die Qualität im Treuhandsektor gesichert, das Vertrauen in die Branche und die internationale Anerkennung gestärkt und Missbräuchen präventiv entgegengewirkt werden.
Mit der Revision wurde eine laufende Aufsicht über Treuhänder und Treuhandgesellschaften geschaffen und der FMA neue wirksame Aufsichtsinstrumente und Kompetenzen übertragen.
Anfang Juli verfügten in Liechtenstein 148 Treuhänder und 246 Treuhandgesellschaften über eine Bewilligung. Zentraler Bestandteil der Vorlage ist die Einführung gesetzlicher Berufspflichten der Treuhänder in den Bereichen Governance, Interne Kontrolle, Risikomanagement, Finanzielle Solidität, Interessenkonflikte, Rechnungslegung und Berichterstattung. Treuhandgesellschaften und Treuhänder werden zudem verpflichtet, bis 1. Januar 2021 eine externe Revisionsstelle zu bestellen, die im Rahmen der künftig vorgesehenen Aufsichtsprüfung einen Prüfbericht erstellt.
Eine erstmalige Aufsichtsprüfung erfolgt im Jahr 2022 für das Geschäftsjahr 2021. Die FMA ist derzeit dabei, gemeinsam mit Vertretern der Treuhandkammer und der liechtensteinischen Wirtschaftsprüfervereinigung die neue aufsichtsrechtliche Prüfung zu definieren. Im Rahmen der neuen Aufsichtsprüfung werden die fortlaufende Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen, der gesetzlichen Berufspflichten sowie der finanziellen Solidität überwacht.
Der Prüfbericht der externen Revisionsstelle wird seitens der FMA analysiert, um möglichst frühzeitig allfälligen Fehlentwicklungen begegnen zu können. Bedingt durch diese Gesetzesanpassungen wurden im Rahmen der Revision auch die Strafbestimmungen überarbeitet und ergänzt.
Im Bereich des Disziplinarrechts ist der Geltungsbereich auf die Mitglieder der Verwaltung und der Geschäftsleitung von Treuhandgesellschaften erweitert worden. Neu sind auch klarere Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden geschaffen worden. Die FMA hat für die Treuhänder und Treuhandgesellschaften die wesentlichen Neuerungen in einem Informationsschreiben zusammengefasst. Es steht auf der Website der FMA zur Verfügung.
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