Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln steht zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundesrates für die Plenarsitzung am 7. Juli 2023.
Zunehmende Versorgungsschwierigkeiten
Die Zahl der Produktions-und Lieferengpässe bei Arzneimitteln sei in den letzten Jahren deutlich angestiegen, heißt es in der Begründung. Insbesondere patentfreie Arzneimittel seien davon betroffen – unter anderem Antibiotika sowie Fiebersäfte für Kinder.
Frühwarnsystem
Weil dadurch die Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland zeitweise nicht hinreichend sichergestellt war, soll im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein Frühwarnsystem errichtet werden.
Pflicht zur Lagerhaltung
Darüber hinaus sind strukturelle Maßnahmen im Bereich der Festbeträge, Rabattverträge und der Versorgung mit Kinderarzneimitteln vorgesehen. Zur Kompensation kurzfristiger und kurzzeitiger Störungen in der Lieferkette oder kurzzeitig gesteigerter Mehrbedarfe bei patentfreien Arzneimitteln soll zudem eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung eingeführt werden. Um eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung in Krankenhäusern zu sichern, sind erhöhte Bevorratungsverpflichtungen für Krankenhausapotheken für bestimmte Arzneimittel in der intensivmedizinischen Versorgung geplant. Auch bei Krebsmedikamenten soll eine stärkere Bevorratung erfolgen.
Abgabepreise bei Reserveantibiotika
Für anerkannte Reserveantibiotika mit neuen Wirkstoffen sollen Hersteller den bei Markteinführung gewählten Abgabepreis auch über den Zeitraum von sechs Monaten beibehalten können.
Drug Checking
Neben Vorschriften zur Arzneimittelversorgung enthält das Gesetz auch rechtliche Rahmenbedingungen für Modellvorhaben zum sogenannten Drug-Checking in den Ländern. Beim Drug-Checking werden Drogen auf ihre Inhaltsstoffe hin untersucht. Nutzer sollen so vor gefährlichen Substanzen, die Drogen beigemischt sein könnten, besser geschützt werden.
Bürokratieabbau
Außerdem führt das Gesetz die in der Corona-Pandemie geschaffene Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese fort. Für Apotheken werden einige bürokratische Vorschriften gelockert, das gilt etwa für Austauschregelungen bei nicht verfügbaren Medikamenten. Die sogenannte Retaxation, die bei Formfehlern auf Rezepten dazu führt, dass Krankenkassen nicht zahlen, wird zugunsten der Apotheken angepasst.
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