Das Lieferkettengesetz ist ein kontroverses Thema in der deutschen Politik, insbesondere innerhalb der Ampel-Koalition. Es geht dabei um die Verantwortung von Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette.
Deutschland hat bereits ein nationales Lieferkettengesetz verabschiedet, das große Unternehmen verpflichtet, sicherzustellen, dass auch ihre Zulieferer und Produzenten im Ausland bestimmte Standards einhalten. Verstöße können zu rechtlichen Konsequenzen für die Unternehmen führen.
Kürzlich hat die Europäische Union ein ähnliches, aber strengeres Gesetz beschlossen. Es soll in etwa zwei Jahren in Kraft treten und wird dann für alle EU-Länder gelten. Um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen in der Zwischenzeit zu vermeiden, schlug Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vor, das deutsche Gesetz vorübergehend auszusetzen, bis das EU-Gesetz in Kraft tritt.
Dieser Vorschlag stößt jedoch auf Widerstand, insbesondere bei SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich. Er befürchtet, dass eine Aussetzung des deutschen Gesetzes die jahrelangen Bemühungen um eine faire und nachhaltige Wirtschaftspolitik untergraben könnte. Mützenich sieht in Habecks Vorstoß einen „Bärendienst“ für diese Bemühungen.
Die Debatte spiegelt das Spannungsfeld zwischen dem Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards einerseits und der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft andererseits wider. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Ampel-Koalition in dieser Frage einigen wird und ob das deutsche Lieferkettengesetz bis zum Inkrafttreten der EU-Regelung bestehen bleibt.
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