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Lieferkettengesetz – Verbraucherzentrale fordert

analogicus (CC0), Pixabay
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Die deutschen Unternehmen kommen einem „Spiegel“-Bericht zufolge ihrem Versprechen nicht nach, freiwillig für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards bei der Produktion im Ausland zu sorgen.

Dies sei das Ergebnis einer zweiten Unternehmensbefragung im Auftrag der Bundesregierung, die heute vorgestellt werden soll. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert Schwarz-Rot auf, Wort zu halten und ein Lieferkettengesetz zügig auf den Weg zu bringen.

„Wenn die Mehrzahl der Unternehmen ihr Versprechen bricht, freiwillig gegen Ausbeutung und Umweltzerstörung vorzugehen, ist eine Verpflichtung per Gesetz die einzig logische Konsequenz und zugleich ein Glaubwürdigkeitstest für die Große Koalition. Verbraucher würden von einem Lieferkettengesetz profitieren. Als Verbraucher muss ich mich darauf verlassen können, dass mein Einkauf keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörungen fördert“, sagt Kathrin Krause, Referentin für nachhaltigen Konsum beim vzbv.

vzbv fordert ein Lieferkettengesetz, das fairen Wettbewerb stärkt

Für alle Marktteilnehmer müssen die gleichen Rahmenbedingungen („Level-playing-field“) gelten. Unternehmen, die umwelt- und menschenfreundlich wirtschaften, dürfen keine Nachteile gegenüber weniger gewissenhaften Wettbewerbern haben. Ein zukünftiges Gesetz muss hier Rechtssicherheit schaffen. Wichtig ist, dass alle Sektoren und die gesamte Wertschöpfungskette von einem Gesetz erfasst sind. Wer dennoch Regeln bricht, muss dafür haften und auch Sanktionen spüren. „Menschenrechte darf es für die Unternehmen nicht ‚à la carte‘ geben. Ohne ein Gesetz können Verbraucher nur schwer beurteilen, unter welchen Bedingungen Konsumgüter produziert wurden“, so Krause.

Lieferkettengesetz schafft Transparenz

Ein Lieferkettengesetz würde Unternehmen verpflichten, eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte vorzulegen, an der sie ihr Handeln ausrichten. Mit einer Risikoanalyse müssten sie potentielle Gefahren für Menschenrechte in ihrer Lieferkette identifizieren und entsprechende Gegenmaßnahmen entwickeln. Die Unternehmen wären außerdem verpflichtet, die Öffentlichkeit über diese Risiken und Präventionsmaßnahmen zu unterrichten.

Keinen Koalitionsvertragsbruch riskieren

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung ein Lieferkettengesetz zugesagt, falls deutsche Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nicht freiwillig nachkommen. Um dies zu überprüfen, beauftragte die Bundesregierung ein Konsortium unter der Führung der Unternehmensberatung Ernst & Young (EY) mit einem Monitoring. Trotz laxer Anforderungen und großer methodischer Kulanz gegenüber den Unternehmen kam eine erste Erhebung im Dezember 2019 zu dem Ergebnis, dass weniger als ein Fünftel der Unternehmen die Anforderungen der Bundesregierung aus dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erfüllen.

1 Komment

  • Solange wir keine Demokratie sondern eine Plutokratie haben, wo Konzerne unser Land regieren und nicht unsere Volks(ver)treter, wird es ein solches Gesetz garnicht oder nur verzögert geben.

    P.S.:
    Zur Erinnerung:
    „Lieferkettengesetz – Verbraucherzentrale fordert“ und nicht
    „Lieferkettengesetz-Verbraucherzentrale fordert“

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