Life Forestry Switzerland AG: BaFin untersagt öffentliches Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Teakinvestment“.
Die BaFin hat das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Teakinvestment“ über den Kauf, die Pflege sowie die Verwertung von Teakbäumen in Costa Rica und Ecuador in Deutschland untersagt. Anbieter ist die Life Forestry Switzerland AG.
Die Gesellschaft darf diese Vermögensanlage nicht mehr zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat der Life Forestry Switzerland AG am 25. September 2018 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt, diese Vermögensanlage öffentlich anzubieten.
Die Untersagung erfolgte, weil die Life Forestry Switzerland AG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Anmerkung der Redaktion:
Wir haben dazu, nach der Veröffentlichung, mit Lambert Liesenberg gesprochen. Lambert Lar von der aktueellen veröffentlichung der BaFin völlig überrascht, denn der BaFin liegen zu dem Geschäftsmodel der BaFin eingereichte Prospektunterlagen vor, die man derzeit, so Lambert Liesenberg, abarbeite. Warum die BaFin nun solch eine Verfügung erlässt, das ist Lambert Liesenberg nicht so richtig nachvollziehbar. Liesenberg will sich nun mit seinen Rechtsanwälten zu dem Vorgang beraten udn ggef. rechtliche Schritte einleiten.
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