Seit geraumer Zeit schwelt ein Streit um unterschiedliche Rechtsauffassungen des Bundesaufsichtsamtes für Finanzdienstleistungen und dem Schweizer Unternehmen Life Forestry Switzerland.
Nun hat die BaFin eine Untersagung gegenüber dem Unternehmen Life Forestry ausgesprochen, wogegen das Unternehmen aber Rechtsmittel eingelegt hat. Aus Sicht des Unternehmens Life Forestry Switzerland ist die Verfügung der BaFin vor Gericht nicht haltbar.
Nun wird man abwarten müssen, wie die zuständigen Gerichte den Vorgang entscheiden werden. Die Verfügung gegen das Unternehmen ist aber nun erstmal veröffentlicht.
Die Life Forestry Switzerland AG darf das Direktinvestment „Golden Teak – Land Lease“ nicht in Deutschland zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. September 2019 das öffentliche Angebot von „Golden Teak – Land Lease“ der Life Forestry Switzerland AG wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.
Die Untersagung erfolgte, weil die Life Forestry Switzerland AG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält.
Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.
Die Life Forestry Switzerland AG hat gegen den Bescheid vom 03. September 2019 Widerspruch eingelegt und Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beantragt.
Es geht hierbei um eine Langzeit-Anlage. Die Bäume (übrigens nicht brennbar!) brauchen
etwa 20 Jahre, um ihre volle Ertragskraft zu entwickeln. Erträge fallen allerdings schon
beim Ausholzen an, weil nur ca. 50 Bäume pro ha stehenbleiben. So die
jüngsten Informationen aus der Schweiz. Geduld ist also gefragt!
Was mich zu Life Forestry einmal interessieren würde: Mittlerweile gibt es die ja schon gut und gerne 15 Jahre. Dann müssten doch Anleger der ersten Stunde mittlerweile schon Erfahrungen mit Ertrag und Rendite gemacht haben. Gibt es da Erfahrungen