Das wollten wir vor einigen Tagen von der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA wissen und hatten uns daher mit einer Presseanfrage an diese Aufsichtsbehörde, vergleichbar in Deutschland mit der BaFin, gewandt. Hier die umgehende Antwort, die wir von dort erhalten haben:
„Geschäftsmodelle, in denen Anlegern der Kauf von Baumbeständen zu hohen Renditen in Südamerika oder Europa angeboten wird, gibt es immer wieder. Ein solches Modell braucht nicht immer eine Bewilligung der FINMA – es kann so oder so ausgestaltet sein: wenn den Anlegern tatsächlich ein bestimmtes Eigentum an Bäumen (Individualisierung des Eigentums) übertragen wird oder wenn einzig Gelder entgegengenommen werden, die zur Abwicklung von Kundengeschäften dienen (Abwicklungskonti) kann es bewilligungsfrei betrieben werden. Kommt das Investment jedoch einem Darlehen gleich oder werden andere Angebote damit verbunden, gilt es als gewerbsmässige Entgegennahme von Geldern und kann nur mit einer Bankenbewilligung betrieben werden.“
Interpretieren wir diese Antwort richtig, dann ist das Geschäftsmodell, welches das Unternehme Life Forestry AG in Deutschland seit fast 10 Jahren aus der Schweiz heraus betreibt und nun einstellen muss, in der Schweiz weiterhin durchaus legal.
Was uns grundsätzlich fehlt bei solchen Verboten ist, dass es eine Übergangszeit gibt, in der Unternehmen, die bisher auf dem Markt gearbeitet haben, Gelegenheit bekommen, rechtzeitig einen von der BaFin nun geforderten Prospekt zu erstellen.
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