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Light-now.de von Dr. Gert Sieger und Pleitier eröffnen den Kleinkrieg

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Genau das hatten wir befürchtet, dass so etwas passiert. Dr. Gert Sieger und Alexander Hahn als kostenloser Berater eröffnen die Schlacht um die Anleger. Ein Informant hat uns nachfolgendes Schreiben übermittelt, das nun Gegenstand strafrechtlicher und datenschutzrechtlicher Ermittlungen werden wird. Anleger sollten auf diese „Bauernfängerei“ nicht hereinfallen.

Hier das besagte Schreiben:

Angebot an alle Direktinvestoren der Deutschen Lichtmiete

Sehr geehrte Damen und Herren,

verschiedene Investoren haben unter meiner Leitung eine Gesellschaft gegründet, die Light Now AG (inGründung), die das Geschäftsmodell der Deutschen Lichtmiete weiterführen wird und welche auch die Verwaltung Ihrer Leuchten übernehmen kann.

Diese Gesellschaft unterbreitet Ihnen hiermit ein Angebot zur Fortführung Ihrer Investition.

Vorab zunächst einige Erläuterungen. Wir wollen mit der Light Now AG Ihre Leuchten verwalten und Ihre Forderungen bedienen. Sollten Sie dem zustimmen, müssen Sie (und anschließend wir) über IhreLeuchten verfügen können.

Die Insolvenzverwaltung stellt sich ausgesprochen sperrig, was die Anerkennung Ihres Eigentums angeht:
Voraussetzung für die Anerkennung Ihres Eigentums ist offenbar ein Eigentumszertifikat und der Nachweis, dass tatsächlich ein Bestand (identifizierbar über die Seriennummer) vorhanden ist.

Hierzu hat die Anwaltskanzlei Görg bereits ein Gutachten erstellt, dass wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

Können Sie einen Kaufvertrag nachweisen und haben ein entsprechendes Eigentumszertifikat mit Seriennummern
erhalten – sind Sie also rechtmäßiger Eigentümer geworden – dann gibt es folgende Szenarien:
a) Die Leuchte ist an einen Endkunden der Deutschen Lichtmiete vermietet oder
b) sie ist noch nicht an einen Endkunden der Deutschen Lichtmiete vermietet, aber physisch im Bestand
der jeweiligen Direkt-Investitionsgesellschaft oder
c) sie sollte im Bestand der jeweiligen Direkt-Investitionsgesellschaft sein, es kann aber über die
Seriennummer kein Nachweis darüber erbracht werden.
zu a) Bezüglich der an Endkunden der Deutschen Lichtmiete vermieteten Leuchten entsteht das geringste
Problem: Entweder Sie als Direktinvestor kümmern sich selbst um den Endkunden oder wir, die Light Now AG, übernehmen dies für Sie. Dazu mieten wir Ihre Leuchten zu 80% der Mieten an,
die der Endkunde zahlt, und übernehmen so die komplette Verwaltung und Bewirtschaftung in einem Full-Service-Mietvertrag. Das Eigentum an der Leuchte geht auf die Light Now AG über, wenn die komplette Verbindlichkeit Ihnen gegenüber als Eigentümer vollständig getilgt ist.

Wir garantieren Ihnen also in diesem Fall die vollständige Rückführung Ihrer offenen Forderungen aus dem ursprünglichen Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrag!

Als offene Forderung akzeptieren wir die Forderung, die Sie beim Insolvenzverwalter angemeldet haben, sofern diese nicht bestritten wurde.

Formal würden wir die Leuchten von Ihnen anmieten und mit den gewerblichen Mietern der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH einen neuen Mietvertrag auf die Light Now AG abschließen,
der aber inhaltlich der alte ist. Der Insolvenzverwalter hat offenbar schon die Nichterfüllung der Mietverträge erklärt – insofern ist ein wenig Eile geboten.

zu b) Unvermietete Leuchten im Bestand müssen in die Vermietung gebracht werden. Sie als Eigentümer
haben ein Aussonderungsrecht. Das können wir für Sie wahrnehmen. Die Light Now AG kann die Installationskosten (rd. 28%), den Vertrieb (20%) und die Bewirtschaftung für Sie übernehmen.

Wir würden die Leuchten von Ihnen anmieten und Ihnen als Miete die Hälfte der Miete zahlen, die von uns an den Endkunden berechnet wird.

Beispiel: Das Lichtband mit einem Verkaufspreis in Höhe von 390 Euro (das ist auch der Preis, den Sie bezahlt haben) wird an einen Endkunden vermietet; die Miete beträgt ca. 56,16 Euro pro Jahr.
Der Direktinvestor erhält 28,06 Euro pro Jahr und seine Forderung ist im schlechtesten Fall in 14 Jahren
getilgt (tatsächlich sollte der Zeitraum deutlich kürzer sein, da für alle Verträge bereits Tilgungsleistungen gezahlt wurden).

Light Now trägt die Kosten für die Installation, den Vertrieb und die Bewirtschaftung über die gesamte Laufzeit und erhält dafür 28,06 Euro pro Jahr.

zu c) Eine Herausforderung stellt es dar, wenn der Direktinvestor ein Eigentumszertifikat hat, diesem aber keine physisch existente Leuchte zugeordnet werden kann. Offenbar wurden solche Zertifikate in einigen Direktinvestitionsgesellschaften erstellt.

Mit der diesbezüglichen Rechtslage hat sich die Insolvenz-verwaltung bisher nur am Rande befasst, obwohlangeblich fehlende Leuchten eines der größten Probleme dieser Insolvenz sein sollen.

Wir haben die Thematik für die betroffenen Direktinvestoren
analysieren lassen.
1 Bei einem fortlaufenden Betrieb (Fortführung) hätte das keine Probleme bereitet – die z.B. konzeptionell entwickelte Leuchte Lichtband 2.0 wurde aus technischen Gründen aus dem Vertrieb genommen, dafür hätte man eine Ersatzleuchte (allerdings mit einer anderen Seriennummer) bereitgestellt – und auch bei der Zuordnung von Seriennummern hätten Fehler passieren können.

2 Laut Gutachten der Anwaltskanzlei Görg haben auch die Direktinvestoren, die ein Zertifikat haben, denen jedoch keine Leuchten zugeordnet werden können, weil es diese u.U. noch nicht gibt, dennoch Eigentum erworben. Der rechtstechnische Begriff dafür heißt „vorweggenommenes Besitzmittlungs-verhältnis“ oder „antizipierte Vereinbarung eines Besitzkonstituts“. Dieses wird von Görg bejaht, soweit Eigentumszertifikate erstellt,
aber ggf. noch keine Leuchten fertiggestellt waren.

Ein antizipiertes Besitzkonstitut beruht auf dem tatsächlichen Besitzmittlungswillen des tatsächlichen Besitzers einer Sache und erfordert die Bestimmung als Besitzmittlungsverhältnis sowie die eindeutige Zuordnung des Gegenstands zu einer dinglichen Verfügung, wie einer Eigentumsübertagung.

Das antizipierte Besitzkonstitut entfaltet vor der Vollendung der Verfügung keine Bindungswirkung, sondern geht unter, sobald der spätere Besitzer seinen Besitzwillen tatsächlich ändert. Denn das Besitzkonstitut hängt von dem tatsächlichen Willen des Veräußerers ab. Es kommt also entscheidend darauf an, dass der Veräußerer im Zeitpunkt der Sachentstehung noch den entsprechenden Besitzmittlungswillen hat.

Solange Herr Hahn als Geschäftsführer aller Gesellschaften in der Kette in der Verantwortung war, bestand ein Besitzmittlungswille auf der Ebene der Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH, bei der sich der Lagerbestand befindet, auch im Hinblick auf die mit Eigentumszertifikaten übereigneten Leuchten, die noch nicht fertiggestellt waren. Aufgrund seiner Einbindung auf allen Ebenen bestand der ernsthafte Veräußerungswille betreffend die von ihm am Ende der Kette an die Direktinvestoren verkauften Leuchten. Dieser eindeutige Besitzmittlungswille der Deutsche
Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH ändert sich durch das Eingreifen des Insolvenzverwalters der Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH (Herr Weiß), der in den Gläubigerversammlungen nach allen Seiten hin kundgetan hat, die Produktion der Leuchten bzw. eine Ersetzung durch Zukauf nicht mehr durchführen zu wollen.

Damit ist das Eigentum an den Leuchten, für die zwar Eigentumszertifikate ausgestellt, die aber nach Insolvenzeröffnung durch den Besitzmittler, der Deutsche Lichtmiete Produktions-gesellschaft mbH, nicht mehr produziert oder durch Zukauf ersetzt werden, nicht mehr gegeben. Damit ist der Aussonderung nach § 47 S. 1 InsO die Grundlage entzogen und der Anspruch der Direktinvestoren geht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung gegen die Insolvenzmasse. Der Verlust ihrer Eigentümerposition tritt für die Direktanleger aufgrund des Eingreifens des Insolvenzverwalters ein.

Was sind die nächsten Schritte?

Der Bestand an fertigen, zugekauften und unfertigen Leuchten war und ist so groß, dass die Aussonderungsansprüche
(der Direktinvestoren) und die Stellung der vertraglich vereinbarten Sicherheiten (der Anleihegläubiger) problemlos hätten befriedigt werden können. Der Gläubigerausschuss der Deutsche Lichtmiete AG wird von den Großgläubigern WWK Versicherung, DBU (Deutsche Bundesstiftung Umwelt)
und BVK (Bayerische Versicherungskammer) dominiert, die natürlich über One Square Advisors und ihre Anwälte ihre Positionen durchsetzen und die sich ihre herausragende Position unseres Erachtens illegal, aber unanfechtbar erworben haben. Weder der Insolvenzverwalter Weiss noch One Square
Advisors werden Ihre Position, also die Position der Direktinvestoren, vertreten.

One Square Advisors wird im Zweifel Ihre Leuchten zum „Schnäppchenpreis“ erwerben wollen. Da meinen wir, für Sie das bessere Angebot zu haben.

In den drei konzerngebundenen Direkt-Investitionsgesellschaften war zum Zeitpunkt der Eröffnung der Insolvenzverfahren noch eine hohe Liquidität vorhanden und es waren dort auch Ihre Leuchten bilanziert.

Über diese Gesellschaften hätte besser ein anderer Insolvenz-verwalter entscheiden müssen, der sich dann mit der Insolvenzverwaltung „oben“ in der Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH und in der Deutsche Lichtmiete AG hätte auseinandersetzen müssen. Derzeit besetzt jedoch Herr Weiß alle
diese Positionen. Daraus resultieren Interessenkonflikte, die adressiert werden sollten.

Die von Ihnen in die jeweiligen Gläubigerausschüsse der Direkt-Investitionsgesellschaften gewählten neuen Vertreter Herr Gericke, Herr Retsch und Herr Schmidt, die alle drei nicht schon vorher bestellt waren, sind leider in der Minderheit. Die Gläubigerausschüsse der anderen Gesellschaften, auf die es
dem Insolvenzverwalter offensichtlich ankommt, werden von den oben genannten Großgläubigern dominiert.

Viele von Ihnen haben sogenannten Anlegeranwälten Vollmachten gegeben. Es wäre an der Zeit, Ihre Anwälte und Vertreter zu instruieren, für die Direkt-Investitionsgesellschaften einen anderen Vertreter (Insolvenzverwalter) zu bestimmen und dafür einzutreten, dass Ihre Eigentumsrechte und ggf. Schadenersatz-ansprüche auch durchgesetzt werden.

Wir raten Ihnen jetzt also dringend:
– Widersprechen Sie in den Gläubigerversammlungen, die über den Verkauf an One Square Advisors zu befinden haben.
– Fordern Sie vom Insolvenzverwalter eine Erklärung, warum er Ihre Position nicht vertritt.
– Schreiben Sie an das Insolvenzgericht, dass zwischen „Ihren“ Direkt-Invetitionsgesellschaften und der Deutsche Lichtmiete AG ein erheblicher Interessenkonflikt besteht.

Nach Vergleich Ihres wirtschaftlichen Nutzens in den beiden Modellen und für den Fall, dass Sie uns zustimmen und mit einer „eigenen“, durch uns gemanagten Verwertung der Leuchten besser fahren, unterschreiben Sie nächste Woche einen Mietvertrag mit uns und eine Forderungsabtretung, damit wir Sie
in den Gläubigerversammlungen vertreten können. Wir werden hier einen hoch spezialisierten Insolvenzanwalt hinzuziehen und Sie gerne unterstützen. Unsere Unterlagen erhalten Sie spätestens Dienstag nächster Woche.

Mit besten Grüßen bin ich Ihr
Dr. Gert Sieger

Anmerkung der Redaktion:

Wir haben die Staatsanwaltschaft Oldenburg über den Vorgang informiert und den zuständigen Datenschutzbeauftragten.

Den Schaden den Dr. Gert Sieger dort möglicherweise nun mit seinem Handeln anrichtet, ist dann zu Lasten der Anleger. Das wollen wir verhindern.

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