Das zumindest haben uns Insider des Deutsche Licht Miete Verfahrens heute berichtet. Frank Günther von one sqare advisors hat eine Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei mit diesem Thema betraut. Bestandteil dieses Rechtsstreites ist dann eben möglicherweise auch eine Abmahnung.
Diese muss man dem betroffenen Gegner immer vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zustellen. Nun kann sich der Angegriffene überlegen, ob er diese Abmahnung durch Abgabe einer Unterlassungserklärung anerkennt, oder es aber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lässt.
Das wiederum, wenn er eine solche Unterlassungserklärung nicht abgibt, wäre dann der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht in Stuttgart zum Beispiel erfolgen, wobei dieser Antrag meiner Meinung nach besser beim LG Oldenburg eingereicht werden sollte. Das Landgericht Stuttgart ist für seine sehr liberale Auslegung des Wettbewerbsrechtes bekannt.
Nun, die Kanzlei wird wohl hoffentlich wissen, was sie tut, hoffen wir mal. Sollte das Gericht diese Einstweilige Verfügung erlassen, wäre das aus unserer Sicht das Ende für light now und ihre Träume eine Deutsche Licht Miete II aufzubauen. Natürlich ist diese Einstweilige Verfügung nur eine vorläufige Entscheidung an die sich dann Wochen, oder Monate später dann ein sogenanntes Hauptverfahren anschließt.
Hier werden dann die Karten nochmals neu gemischt. Dann kann die unterlegene Partei noch vor dem OLG in Berufung gehen. Das wäre der juristische Weg, den man meiner Meinung nach aber gehen muss, um sich nicht mit einem „diebischen Konkurrenten“ am Markt auseinanderzusetzen müssen.
Ob Gert Sieger, und sein kostenlos Berater Pleitier Alexander Hahn, dann aber Ruhe halten werden, ist nach den Erfahrungen der letzten Monate, doch sehr fraglich.
Das kann dann noch eine Auseinandersetzung über Monate, wenn nicht sogar Jahre werden. Eine Zeit die Kraft kostet und natürlich die Neustrukturierung der DLM II behindert bzw. verzögern kann. Zudem werden diese Auseinandersetzungen der Öffentlichkeit nicht verborgen bleiben, so dann möglicherweise auch den einen oder anderen Kunden von einem Geschäft abhalten.
Guten Morgen,
wem darf ich als Leuchteneigentümer vertrauen? Weder Herr Günther noch Herr Sieger wollen auch nur einen Cent bezahlen für mein Eigentum. Habe ich etwas zu verschenken? Nein, ganz klar an dieser Stelle gesagt. Ich habe nichts zu verschenken. Weder an Herrn Günther noch an Herrn Sieger. Ich will nicht ein 2.tes Mal betrogen werden. Ich nehme meine Lampe und werde diese selber verkaufen. DLM-Die Lügen Männer!