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Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass das soziale Netzwerk LinkedIn die Privatsphäre seiner Nutzer stärker respektieren muss. LinkedIn darf nicht länger angeben, dass es „Do-Not-Track“-Signale ignoriert, die von Nutzern über ihre Browsereinstellungen gesendet werden, um der Nachverfolgung ihres Online-Verhaltens zu widersprechen. Diese Entscheidung folgt einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Das Gericht verbot LinkedIn zudem, standardmäßig Profile der Mitglieder auch außerhalb der Plattform sichtbar zu machen. Bereits zuvor hatte das Gericht verboten, E-Mails an Nichtmitglieder zu senden, ohne deren Einwilligung.

Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim vzbv, betont die Bedeutung des „Do-Not-Track“-Signals: „Nutzer senden damit eine deutliche Nachricht, dass sie nicht wollen, dass ihr Surfverhalten ausgewertet wird.“

LinkedIn hatte zuvor auf seiner Webseite mitgeteilt, dass es auf DNT-Signale nicht reagiert, was bedeutete, dass Nutzerdaten trotz Widerspruchs für Analyse- und Marketingzwecke genutzt werden konnten. Das Landgericht Berlin stellte jedoch fest, dass ein DNT-Signal einen wirksamen Widerspruch darstellt und LinkedIn dieses Signal respektieren muss.

Das Gericht entschied außerdem, dass LinkedIn bei der Erstanmeldung eines Nutzers nicht automatisch dessen Profil für Nichtmitglieder und außerhalb der Plattform sichtbar machen darf. Diese Praxis verletzt nach Ansicht der Richter die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung zur Veröffentlichung persönlicher Daten.

In einem weiteren Teil des Urteils wurden Klauseln in den Geschäftsbedingungen von LinkedIn untersagt, die nur die englische Vertragsfassung als verbindlich erklärten und Rechtsstreitigkeiten ausschließlich in Dublin zuließen.

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