Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 9. Mai 2019, im Anschluss an eine 45-minütige Debatte über einen Antrag der Linksfraktion (19/7906) ab, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich in den Verhandlungen des EU-Ministerrats ausdrücklich für die Einführung einer umfassenden öffentlichen länderspezifischen Berichterstattungspflicht von multinationalen Konzernen einzusetzen. Der Finanzausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (19/8388) vorgelegt, in der er sich für die Ablehnung des Antrages ausspricht.
Multinationale Konzerne würden Gewinne über Ländergrenzen hinweg verschieben und somit ihre Steuerlast drücken, argumentieren die Abgeordneten der Linksfraktion. Besonders gegenüber kleinen Unternehmen, die nur in einem Land tätig seien, würden multinational agierende Konzerne Steuervorteile erzielen. Würden die Konzerne dagegen Kennzahlen wie Umsatz, Gewinn und Steuern für jedes Land einzeln ausweisen müssen, ließe sich die Gewinnverkürzung besser erkennen.
Im Jahr 2016 sei daher im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs in der Europäischen Union die Pflicht zur länderbezogenen Berichterstattung von multinationalen Konzernen gegenüber den Finanzbehörden beschlossen worden, erinnern die Parlamentarier. Die Verhandlungen über eine öffentliche Berichterstattungspflicht für vergleichbare Kennzeichen, das sogenannte public Country-by-Country-Reporting (public CBCR), würden jedoch seit über einem Jahr beim EU-Rat stocken.
Die Linksfraktion rechnet dies auch der Bundesregierung zu, die sich bislang nicht für eine solche Veröffentlichung ausgesprochen habe. Die Veröffentlichung solcher Daten werde keine erheblich negativen wirtschaftlichen Auswirkungen haben, heißt es in dem Antrag unter Berufung auf Angaben der EU-Kommission.
Eine neue Studie zeige sogar, dass die Offenlegungspflichten bei Banken zu höheren staatlichen Steuereinnahmen führen würden. „Ein einheitliches Regelwerk zur öffentlichen länderspezifischen Berichterstattung würde unternehmerische Verantwortung stärken, Glaubwürdigkeit und Transparenz gegenüber der Zivilgesellschaft schaffen, Datenqualität verbessern und Interessenvertretern eine klare Einsicht in die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens gewähren“, schreibt die Linksfraktion. (hle/hau/16.04.2019)
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