Lippische Pensionsfonds AGDetmoldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
1 Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat
Vorstand
Verantwortlicher Aktuar
Die Aufführung der Organe stellt gleichzeitig eine Anhangangabe gemäß § 285 Nr. 10 HGB dar. * ist neben seiner Verantwortung im Vorstand der Provinzial Holding AG auch als Vorstand in der Provinzial Nord Brandkasse AG, der Provinzial NordWest Lebensversicherung AG der Provinzial Rheinland Versicherung AG, der Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG und der Westfälische Provinzial Versicherung AG tätig. Inhalt Geschäftsbericht der Lippische Pensionsfonds AG 1 Organe der Gesellschaft 2 Lagebericht des Vorstands 2.1 Grundlagen der Lippische Pensionsfonds AG 2.2 Wirtschaftsbericht 2.3 Geschäftsverlauf der Lippische Pensionsfonds AG 2.4 Chancen- und Risikobericht 2.5 Prognosebericht 2.6 Verbundene Unternehmen 2.7 Bewegung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen 3 Jahresabschluss 2020 3.1 Jahresbilanz zum 31. Dezember 2020 3.2 Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 4 Anhang 4.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 4.2 Erläuterungen zur Bilanz 4.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 4.4 Sonstige Angaben 5 Bericht des Aufsichtsrats 6 „BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 2 Lagebericht des Vorstands2.1 Grundlagen der Lippische Pensionsfonds AG Geschäftsmodell Seit dem 1. Januar 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Altersvermögensgesetz Pensionsfonds als fünften Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung zugelassen und damit eine europataugliche Form der Betriebsrente eingeführt. Die Lippische Pensionsfonds AG (LPF AG oder Gesellschaft) hat ihre Zulassung durch die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 17. Dezember 2003 erhalten. Sie ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Lippische Landesbrandversicherung AG (Lippische oder LLB), Detmold. Das gezeichnete Kapital beträgt 3 Mio. EUR und ist voll eingezahlt. Zum Ausgleich von Kosten für den Unternehmensaufbau stellte die Muttergesellschaft einen Organisationsfonds von 1.000 TEUR zur Verfügung, der mittlerweile nahezu verbraucht ist. Die Gesellschaft wurde gegründet, um die betriebliche Altersvorsorge im Konzernverbund der LLB durchzuführen. Externe Trägerunternehmen können ebenfalls aufgenommen werden. Die Lippische Pensionsfonds AG nutzt für den Vertrieb ihrer Produkte die Ausschließlichkeitsorganisation der LLB. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Pensionsfonds haben sich in 2020 nicht wesentlich geändert. Das Wettbewerbsgeschäft konzentriert sich dabei stärker auf die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds als auf den von der Gesellschaft ausschließlich betriebenen Bereich von Beitragszusagen mit Mindestleistungen und Entgeltumwandlung. Auswirkungen der Fusion zwischen der Provinzial Rheinland und der Provinzial NordWest Vertreter der Anteilseigner der Konzerne Provinzial Rheinland und Provinzial NordWest hatten sich im Februar 2020 auf eine wirtschaftliche Einigung verständigt. Die Fusion mit der Provinzial NordWest hat die Provinzial Rheinland auch über den Fusionstermin 1.8.2020 hinaus – mit Rückwirkung zum 1.1.2020 – in 2020 sehr beschäftigt, wobei auch verschiedene Sonderaufgaben für die Lippische anfielen. Im Zuge der Umsetzung der Fusion hat die LPF AG als Tochtergesellschaft der LLB auch im fusionierten Konzern ihren Platz gefunden. 2.2 Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Jahr 2020 war nachhaltig durch die Corona-Pandemie geprägt. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen, die zur Eindämmung der Pandemie für sinnvoll gehalten wurden, führten die Weltwirtschaft in eine der schwersten Rezessionen seit fast 100 Jahren. Die eingeleiteten Reise- und Ausgangsbeschränkungen, aber auch das bewusste Herunterfahren der Aktivitäten vieler kontaktintensiver Wirtschaftsaktivitäten zur Eindämmung der Ansteckungen haben zu dem tiefen Einbruch beigetragen. Grenzschließungen und eine damit zum Teil verbundene Unterbrechung der Lieferketten haben diese Effekte weiter verstärkt. Die deutsche Wirtschaft hat sich im europäischen Vergleich noch relativ gut gehalten. Mit einem Rückgang von 4,9 % (+0,6 %) fiel das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) deutlich geringer als in anderen Ländern der Eurozone. Besonders schwach entwickelten sich die Dienstleistungsbereiche und große Teile des stationären Einzelhandels, die von den Lockdowns sowohl im Frühjahr als auch im Herbst erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurden. Deutlich besser lief es im verarbeitenden Gewerbe, das von den Lockdowns weitestgehend verschont wurde. Hierbei halfen insbesondere das schnelle Überwinden der Pandemie in China und die robuste Konjunkturentwicklung in den USA, was eine stabile Entwicklung der Exporte dorthin zur Folge hatte. Insgesamt verringerte sich aber der Wachstumsbeitrag der Außenwirtschaft zum BIP erneut auf – 0,7 %-Punkte (- 0,6 %). Positive Impulse ergaben sich in der Binnenwirtschaft weiterhin aus den Bauinvestitionen und dem Staatskonsum. So betrug der Beitrag der Bauinvestitionen zum BIP 0,2 % (0,4 %), der des Staatskonsums 0,7 % (0,5 %). Angesichts des immensen wirtschaftlichen Schocks blieb der Anstieg der Arbeitslosenrate aller ziviler Erwerbspersonen vergleichsweise begrenzt. Während diese auf 5,9 % (5,0 %) zulegte und die Zahl der Erwerbstätigen um 1,1 % (nach einem Zuwachs von 0,9 %) abnahm, schlug sich die konjunkturelle Eintrübung insbesondere im Anstieg der Kurzarbeit nieder. Obwohl das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte daraufhin mit 0,7 % geringer zulegte als im Vorjahr (3,0 %), gaben die privaten Konsumausgaben mit 6,1 % deutlich stärker nach und trugen – 2,5 % (1,4 %) zur negativen BIP-Entwicklung bei. Aufgrund der Lockdowns und des zurückhaltenden Verhaltens der Konsumenten schnellte die Sparquote von 11,2 % auf 16,2% hoch. Die Verbraucherpreise stiegen mit 0,5 % (1,5 %) weniger stark als im Vorjahr, wesentlich bedingt durch geringere Energie- und Kraftstoffpreise. Die Situation am Versicherungsmarkt Die Lage in der Versicherungswirtschaft, insbesondere in der Lebensversicherung und der Altersvorsorge, ist weiterhin maßgeblich von der verschärften Niedrigzinssituation geprägt und belastet. Das Erreichen jeglicher Art von Garantie wird hierdurch erheblich erschwert. Kapitalanlagen Die ohnehin angespannte Zinssituation an den Finanzmärkten hat sich 2020 nochmals verschärft. Die Umlaufrenditen zehnjähriger Bundesanleihen verharrten das gesamte Jahr im negativen Bereich. Das gilt für den Großteil des Jahres auch für die Rendite der dreißigjährigen Bundesanleihe. Diese fiel im März auf ein neues Allzeittief von -0,6 %. Von einer Entspannung der Zinssituation konnte zum Jahresende trotz Verbesserung der konjunkturellen Perspektiven keine Rede sein, notierte die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen doch bei – 0,57 % nach – 0,19 % Ende 2019. In der nach wie vor unbefriedigenden Renditesituation spiegelt sich die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) wider. Der wichtigste europäische Leitzins beträgt seit der letzten Zinssenkung der EZB im März 2016 unverändert 0,0 %. Allerdings liegen die Einlagesätze der Geschäftsbanken bei der Zentralbank deutlich darunter. Darüber hinaus hat die EZB in 2020 zusätzliche Anleihekäufe beschlossen, um über niedrige Finanzierungsbedingungen die Wirtschaft zu stimulieren und Spannungen im Finanzsystem entgegenzuwirken. Der Druck auf das globale Zinsgefüge wurde auch durch zwei weitere Leitzinssenkungen der US-Notenbank Fed auf fast 0 % verstärkt. Für die Zinsmärkte weltweit bedeutete der erneute Zinsrückgang einen durchgängig sehr positiven Performancebeitrag für alle Zinsassetklassen in 2020, allerdings zulasten sich weiter verschlechternder Neuanlagebedingungen und Ergebnisse für die Folgejahre. Die Aktien reagierten auf den Konjunktureinbruch zunächst sehr negativ, erholten sich aber sehr schnell, als die Notenbanken und Regierungen sich mit aller Entschlossenheit dem drohenden Einbruch mit Zinssenkungen, umfassenden Liquiditätshilfen und weitreichenden fiskalpolitischen Unterstützungsmaßnahmen entgegenstellten. Der Deutsche Aktienindex (DAX) konnte alle zwischenzeitlichen Verluste aufholen und beendete das Jahr mit einem Plus von 3,6 % (25,5 %). Der europäische Aktienmarkt, repräsentiert durch den Index Euro Stoxx 50, schaffte es dagegen nicht in den positiven Bereich. Die wichtigsten US-amerikanischen Indizes konnten aufgrund des höheren Anteil von Technologiewerten deutlich zulegen und erreichten sogar neue Allzeithochs. So verbuchte beispielsweise der S&P500 eine Kurssteigerung von 16,3 % in USD. 2.3 Geschäftsverlauf der Lippische Pensionsfonds AG Entwicklung der Gesellschaft Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020. Der Geschäftsbetrieb wurde im Jahr 2004 mit der Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge entsprechend dem genehmigten Pensionsplan (beitragsorientierter Pensionsplan) für Tochterunternehmen der Lippische aufgenommen. Im Jahr 2010 wurde dieser Pensionsplan an die aktuellen gesetzlichen Bedingungen angepasst. Darüber hinaus wurde ebenso ein weiterer Plan mit einem vereinfachten Bedingungswerk erarbeitet und von der Aufsicht genehmigt wie auch eine Teilungsordnung. Im Jahr 2011 erfolgte zudem die Anpassung des Datenverarbeitungssystems an die geänderten Pensionspläne der neueren Tarifgeneration. Die gebuchten Beiträge teilen sich auf, wie folgt:
Im Berichtsjahr 2020 wurde zwar weiterhin die betriebliche Altersvorsorge im (Teil-) Konzernverbund der Lippische durchgeführt, der Beitritt externer Trägerunternehmen wurde jedoch – in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft – schrittweise in der zweiten Jahreshälfte eingestellt. Mitwirkung vom 01.01.2021 wird die Gesellschaft zudem bis auf weiteres keine neuen, externen Versorgungsanwärter mehr aufnehmen. Insgesamt ergab sich trotz dieser Maßnahme im Berichtsjahr ein Beitragszuwachs von rd. 1,2 %. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensorganen Vorstand und Aufsichtsrat beschäftigt die Gesellschaft nur einen Mitarbeiter in Teilzeit. Alle Verwaltungsarbeiten werden im Rahmen von Funktions- und Dienstleistungsvereinbarungen von der LLB und der Provinzial Rheinland Versicherung abgewickelt. Ertragslage Im Berichtsjahr wurde eine Beitragseinnahme von 795 TEUR (Vj. 786 TEUR) erzielt. Das Kapitalanlageergebnis belief sich im Berichtsjahr auf -17 TEUR (Vj. 65 TEUR). Dabei beliefen sich die Gewinne aus dem Abgang von Investmentanteilen auf 32 TEUR (Vj. 43 TEUR), die Zuschreibungen auf 0,2 TEUR (Vj. 66 TEUR). Aufgrund des Verzichts auf Ausschüttungen blieben die laufenden Erträge bei 0 EUR (Vj. 0 TEUR). Auf Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen mussten 12 TEUR (Vj. 9 TEUR) abgeschrieben werden. Buchverluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen fielen an in Höhe von 9 TEUR (Vj. 9 TEUR). Die Verwaltungsaufwendungen für Kapitalanlagen lagen mit 27 TEUR (Vj. 27 TEUR) ebenfalls auf Vorjahresniveau. Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus Kapitalanlagen ergaben sich in Höhe von 53/-82 TEUR, was deutlich unter dem Vorjahr lag (520/0 TEUR); Aufwendungen für Versorgungsfälle fielen in Höhe von 73 TEUR (Vj. 127 TEUR) an. Die Veränderung der Deckungsrückstellung umfasste einen Betrag in Höhe von 691 TEUR (Vj. 1.146 TEUR). Das pensionsfondstechnische Ergebnis betrug -68 TEUR (Vj. 42 TEUR), das sonstige Ergebnis -22 TEUR (Vj. -49 TEUR). Im Geschäftsjahr ergab sich ein negatives Ergebnis von -90 TEUR. Gegenüber dem Vorjahr (Fehlbetrag -7 TEUR), ist damit eine erhebliche Verschlechterung zu verzeichnen. Nach dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 31 TEUR und einer Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 90 TEUR (Vj. 7 TEUR) erzielte die LPF AG wie im Vorjahr einen Bilanzgewinn in Höhe von 31 TEUR. Vermögenslage Die Kapitalanlagen, in denen im Wesentlichen das von der Muttergesellschaft zur Verfügung gestellte Kapital angelegt ist, betragen zum Stichtag 3.667 TEUR (Vj. 3.699 TEUR). Die Kapitalanlage erfolgte im Berichtszeitraum in risikoarmen Tages- und Termingeldern, in Anteilen an den Ziel-Spezialfonds zur Abdeckung der Kapitalanlagestrategie entsprechend den Pensionsplänen sowie in Verträgen bei Lebensversicherungen. Zum 31. Dezember 2020 bestanden stille Reserven in Höhe von 113 TEUR (Vj. 105 TEUR) sowie stille Lasten in Höhe von 0 TEUR (Vj. 0 TEUR). Der Wert der Anlagen für Rechnung und Risiko der Versorgungsanwärter stieg zum 31. Dezember 2020 von 7.779 TEUR auf 8.358 TEUR. Finanzlage Der Anteil der Einlagen bei Kreditinstituten beträgt mit 600 TEUR über 15% der Kapitalanlagen für eigene Rechnung zum Bilanzstichtag. Unter Berücksichtigung der aktuellen Liquiditätslage und des Charakters des Kapitalanlagenbestandes für eigene Rechnung wird die Liquiditätssituation der Gesellschaft als vollkommen ausreichend angesehen. Das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beträgt zum 31.12.2020 8.358.373,49 € (Vorjahr: 7.779.794,35 €). Dies übersteigt den Betrag der zu bildenden Deckungsrückstellung für die Versorgungsverhältnisse in der Anwartschaftsphase gem. § 17 Abs. 2 RechPensV (Mindestdeckungsrückstellung) von 5.857.456,535 € (Vorjahr: 5.241.430,95 €). Jahresüberschuss und Eigenkapital Im Geschäftsjahr 2020 ergab sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -90 TEUR (Vj. -7 TEUR). Hiermit beläuft sich das Eigenkapital auf 3.075 TEUR (Vj. 3.164 TEUR). Bezogen auf die verdienten Beiträge für eigene Rechnung entspricht dies einer Eigenkapitalquote von 387% (Vj. 403 %). Insgesamt wurden im Geschäftsjahr die bestehenden Erwartungen nicht erfüllt. Vorschlag zur ErgebnisverwendungEs wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von 31 TEUR (Vj. 31 TEUR) auf neue Rechnung vorzutragen. 2.4 Chancen- und Risikobericht Chancenbericht Die Gesellschaft verfügt im Kreis Lippe zwar über keinen eigenen Vertrieb, nutzt jedoch die HGB 84er Organisation der LLB und verfügt damit über eine hohe Marktabdeckung. Aufgrund der Einstellung der Akquisition neuer Trägerunternehmen sowie der beschlossenen Nichtaufnahme weiterer externer Versorgungsanwärter erstreckt sich die Tätigkeit des Außendienstes ausschließlich auf die vorhandenen Bestandsverträge. Risikobericht Allgemein Die Übernahme und Steuerung der Versorgungsversprechen in Richtung unserer Versorgungsanwärter ist für die Lippische Pensionsfonds AG das Kerngeschäft. Die gegebenen Versprechen zur Vorsorge wollen wir jederzeit erfüllen können, daher sind die Festigung der Finanzkraft und die Erhaltung der Sicherheitslage unseres Unternehmens für uns von besonderer Bedeutung. Unternehmerische Risiken, wie sie beispielsweise vom Kapitalmarktumfeld ausgehen, begegnen wird durch zielgerichtete Maßnahmen. Die LPF AG ist eine 100%-ige Tochter der LLB, die ihrerseits eine 100%-ige Tochter der Provinzial Holding AG ist Als Enkelunternehmen der Provinzial Holding AG ist sie durch Dienstleistungs- und Ausgliederungsverträge in die Aufbauorganisation des Provinzial Konzerns eingebunden. Bei ihrem aus zwei Vorstandsmitgliedern bestehenden Vorstand besteht hinsichtlich eines Vorstandmitglieds eine Personenidentität mit dem Vorstand der LLB. Im Rahmen eines Funktionsausgliederungsvertrages wird das Risikomanagement der LPF AG durch die LLB im zulässigen Umfang wahrgenommen. Durch die Verknüpfungen der einzelnen Organisationselemente ist das Risikomanagement der LPF AG in das konzernweite Risikomanagement eingebunden. Das Risikomanagement gehört dabei grundsätzlich zu den Führungsaufgaben der LPF AG. Zu den Zielen des Risikomanagements zählen die:
Der Risikomanagementprozess wird im Rahmen des Risikomanagements der LLB durchgeführt Der Vorstand der LPF AG ist dabei durch beide Vorstandsmitglieder im Risikokomitee der LLB vertreten. Dem Marktwertrisiko unserer Kapitalanlagen tragen wir unter Berücksichtigung der Regelungen der Pensionspläne durch die Form der Anlagen, durch breite Mischung und Streuung unter Beachtung von Liquidität, Bonität und Rentabilität Rechnung. In Ergänzung hierzu führen wir regelmäßig Stresstests durch, die als Frühwarnindikatoren zur Sicherstellung unserer Solvabilität dienen. Finanzinstrumente werden in der Direktanlage von der Gesellschaft nicht eingesetzt. Die Kontrolle und Steuerung der Risiken aus der Anlage in Spezialfonds erfolgt anhand eines umfassenden Reportings der Performance- und Risikokennzahlen. Zur Sicherung gegen Aktienkursverluste werden zeitweise in den Spezialfonds derivative Instrumente eingesetzt. Das Bonitätsrisiko bei Kapitalanlagen umfasst Zahlungsausfälle und mögliche Marktwertverluste durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit von Emittenten bzw. Darlehensnehmern. Dem wird durch den Grundsatz einer guten Mischung und Streuung Rechnung getragen. Risiken der Kapitalanlagen aus Fremdwährungskursveränderungen bestehen nur in geringem Umfang. Ein Kostenrisiko kann entstehen, wenn die kalkulierten Verwaltungskosten die entstehenden Kosten nicht decken. Die Auskömmlichkeit der Kosten wird jährlich für den gesamten Bestand überprüft. Nach Auffassung des Verantwortlichen Aktuars sind die Kostenzuschläge aus heutiger Sicht angemessen. Aufgrund der Konstruktion der Pensionspläne bestehen keine biometrischen Risiken, in der Rentenbezugszeit sind diese durch die entsprechenden Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Operationelle Risiken, das heißt wirtschaftliche Verluste, die von externen Ereignissen oder von unzureichenden oder versagenden internen Prozessen, Verfahren und Systemen herrühren, werden fortlaufend überwacht. Im IT-Bereich ist hierzu ein permanenter Prozess des sicheren IT-Betriebs (SIT) installiert. Als externes operationelles Risiko sind auch die Auswirkungen steuerlicher Regelungen auf den Geschäftsplan der Gesellschaft einzuschätzen. Mittelfristig wird nicht mit einer Bildung einer Zinszusatzreserve in erheblichem Umfang gerechnet, da das tatsächliche Versorgungskapital der Versorgungsanwärter das Mindestkapital auch unter Berücksichtigung einer rechnerischen Zinszusatzreserve deutlich übersteigt. Für die Rentenbezüge ist eine solche gegebenenfalls nicht bei dem LPF sondern beim Risikoträger der Rückdeckungsversicherungen zu bilden. Operationelle Risiken Operationelle Risiken bezeichnen die Gefahr von Schäden, die infolge von Störungen oder Versagen von internen Abläufen, Mitarbeitern oder technischen Systemen einschließlich der Informationssicherheit des Unternehmens oder durch externe Ereignisse wie Katastrophen eintreten. Wir begegnen diesen Risiken durch laufende Analysen und eine kontinuierliche Optimierung der Prozesse. Gesetzliche und aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen Mit Wirkung zum 13. Januar 2019 ist die Richtlinie (EU) 2016/2341 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV II Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt worden und in Kraft getreten. Die sich hieraus ergebenden neuen Anforderungen an die Geschäftsorganisation sind umgesetzt, die Einrichtung der zusätzlich erforderlichen Schlüsselfunktionen ist erfolgt. Die im Rundschreiben der BaFin 2/2017 veröffentlichten Auslegungen an die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) entfalten zwar keine unmittelbare Rechtsbindung, werden aber bei der Geschäftsorganisation im Konzern insbesondere auch bei den ausgegliederten Aufgaben beachtet. Die zukünftigen neuen Berichtspflichten im Rahmen des EIOPA-Rentendatenprojekts werden voraussichtlich die Gesellschaft aufgrund ihrer Größe nur in geringem Umfang treffen. Sonstige Risiken Zu den nennenswerten sonstigen Risiken werden derzeit strategische Risiken, das Reputationsrisiko sowie Modellrisiken gezählt. Sonstige Risiken werden anlassbezogen vom Vorstand beurteilt. Gesamteinschätzung der Risikolage Risiken, die den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens gefährden, sind darüber hinaus nicht eingetreten und im Geschäftsjahr 2021 nicht zu erwarten. Die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen werden von der Lippische Pensionsfonds AG erfüllt. 2.5 Prognosebericht Auch im ersten Quartal des laufenden Jahres belasten die Verlängerung und die Verschärfung der Maßnahmen zur Pandemieeindämmung die deutsche Wirtschaft Ihre weitere Entwicklung hängt immer noch maßgeblich davon ab, wie schnell das Infektionsgeschehen wieder eingedämmt werden kann. Ohne wirkliche Eindämmung der Corona-Pandemie kann es keine nachhaltige wirtschaftliche Erholung geben. Dies gilt umso mehr, seit sich Mutationen des Coronavirus verbreiten, die ansteckender sind und das Infektionsrisiko erhöhen. Während 2020 durch einen deutlichen Einbruch der Weltwirtschaft gekennzeichnet war, könnte sich 2021 spiegelbildlich entwickeln. Auf Basis der weltweit einsetzenden Impfkampagnen bestehen gute Aussichten, dass die bremsende Wirkung der Pandemie im Jahresverlauf nachlässt. Aufgestauter Konsum, weiter wirksame Fiskalpakete und ein anhaltend lockeres monetäres Umfeld werden insbesondere im zweiten Halbjahr für eine deutliche Beschleunigung der Konjunktur weit über das Potenzialwachstum hinaus sorgen. Zudem sind mit dem europäischen Wiederaufbaufonds, einem Kurswechsel der neuen US-Administration und einem doch noch zustande gekommenen Brexit-Deal zentrale Risikofaktoren aus dem Weg geräumt worden. Im Gegensatz zu den letzten Jahren meldet sich die Inflation zumindest vorübergehend zurück. Hohe Basispreiseffekte durch im Jahresvergleich deutlich anziehende Rohstoffpreise, die Rücknahmen der Mehrwertsteuersenkung zu Beginn des Jahres sowie die Neueinführung einer CO2-Abgabe werden insbesondere im ersten Halbjahr in Deutschland für einen deutlichen Preisauftrieb sorgen. Darüber hinaus kann im weiteren Jahresverlauf eine erhöhte Nachfrage in Sektoren, die ihre Kapazitäten deutlich heruntergefahren haben, für zusätzlichen Druck sorgen. Die EZB sieht diese Faktoren vor dem Hintergrund immer noch erheblicher Unterauslastungen und erhöhter Arbeitslosigkeit als vorübergehend an. Insofern ist trotz des deutlich anziehenden Wachstums keine grundsätzliche Abkehr von der ultralockeren Geldpolitik zu erwarten. Dasselbe gilt für die Fed, die zusätzlich nach langer Phase einer Zielunterschreitung hinsichtlich der Inflationsrate bereit ist, ein gewisses Überschießen ohne Änderung ihrer Politik zu tolerieren. Derzeit gehen die Experten zum Jahr 2022 von einer Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25% bis 0,5% aus. Damit wäre es für den LPF schwerer, die im Produkt enthaltene Beitragsgarantie ohne zusätzliche Zuführung zur Deckungsrückstellung darzustellen. Von daher wurden im Jahr 2020 strategische Optionen für die Zukunft ausgelotet, wobei in der 2. Jahreshälfte zunehmend die Einstellung des externen Vertriebes umgesetzt wurde. Unter der Voraussetzung, dass kursbedingte Abschreibungen nicht anfallen, rechnen wir in der Summe der dargestellten Erwartungen für das Jahr 2021 mit einem negativen Jahresergebnis in vergleichbarer Höhe wie in 2020. 2.6 Verbundene Unternehmen Die LLB hält 100% unseres Aktienkapitals. Mit ihr und der Provinzial Rheinland Versicherung AG bestehen enge Beziehungen aufgrund von Dienstleistungs- und Funktionsausgliederungen, die die Dienstleistungen einschließlich einer angemessenen Vergütung regeln. Über Beziehungen unserer Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen haben wir gemäß § 312 AktG berichtet. Der Bericht schließt mit folgender Erklärung: „Nach den uns zum Zeitpunkt der Rechtsgeschäfte bekannten Umständen haben wir für Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Eine Benachteiligung durch eine berichtspflichtige Maßnahme im Geschäftsjahr ist nicht erfolgt.“ Bewegung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen 2.7 Bewegung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen
3 Jahresabschluss 2020 3.1 Jahresbilanz zum 31. Dezember 2020Aktivseite
Ich bescheinige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Sicherungsverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Herford, den 08.03.2021 Der Treuhänder: Marc Golüke
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter Posten B.I und C. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung von § 341 f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 240 Satz 1 Nr. 10 bis 12 VAG erlassenen Rechtverordnungen berechnet worden ist.
Düsseldorf, den 08.03.2021 Verantwortlicher Aktuar: Dirk Hafer 3.2 Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020
4 Anhang4.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wird nach den für Pensionsfonds geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensV) aufgestellt. Die Bewertung der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren erfolgt bei den Spezialfonds gemäß § 341b Abs. 2 zweiter Halbsatz i.V.m. § 255 Abs. 1 sowie § 253 Abs. 3 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip (wie Anlagevermögen). Die Investments sind dazu bestimmt dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis nicht mehr bestehen, sind dem Wertaufholungsgebot des § 253 Abs. 5 HGB entsprechend Zuschreibungen vorzunehmen. Es bestehen Bewertungsreserven in Höhe von 113 TEUR. Die Bewertung der Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen erfolgt mit dem Zeitwert. Einlagen bei Kreditinstituten sind mit den Nominalbeträgen ausgewiesen. Die Position Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beinhaltet die aufgrund der jeweiligen Anlagestrategie erworbenen Investmentanteile. Die Bewertung erfolgt zum Zeitwert, der sich aus den von der Depotbank ermittelten Börsenkursen zum Bilanzstichtag ergibt. Forderungen aus dem Pensionsfondsgeschäft an Arbeitgeber und Versorgungsberechtigte werden zum Nennwert angesetzt. Forderungen an Lebensversicherungsunternehmen werden zum Zeitwert ausgewiesen. Guthaben bei Kreditinstituten und sonstige Forderungen sind mit den Nominalbeträgen bilanziert. Die Berechnung der Deckungsrückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere unter Beachtung des § 341f HGB sowie der auf Grund des § 240 VAG erlassenen Rechtsverordnungen und unter Berücksichtigung der aus der Beitragszusage mit Mindestleistung resultierenden Mindest-Deckungsrückstellung. Die Berechnung der Deckungsrückstellung erfolgt nach den handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften nach dem Prinzip der Einzelbewertung unter Berücksichtigung der genauen Jahrestage der Versorgungsverträge. Soweit die Lippische Pensionsfonds AG versicherungsförmige Garantien übernommen hat, wurde die Deckungsrückstellung prospektiv unter Beachtung von § 22 und § 23 PFAV berechnet. Es werden keine biometrischen Rechnungsgrundlagen berücksichtigt. Die Höhe der Deckungsrückstellung für Rechnung des Pensionsfonds enthält die das Vermögen der Versorgungsanwärter übersteigende garantierte Mindest-Deckungsrückstellung zuzüglich der gegenüber den Versorgungsanwärtern eingegangenen Zinszusatzverpflichtungen nach § 341f Abs. 5 HGB i.V.m. § 341 Abs. 4 HGB und § 23 Abs. 2 und Abs. 3 PFAV, die Deckungsrückstellung für die laufenden Rentenfälle sowie die Rückstellung für beitragsfrei gestellte Versorgungsanwartschaften. Die Berechnung der Rückstellung für beitragsfrei gestellte Versorgungsanwartschaften beruht auf dem voraussichtlichen Kostenbedarf. Die Deckungsrückstellung für Rentenbezugsfälle wird in Höhe der durch den Rückdeckungsversicherer aufgegebenen Deckungsrückstellung gebildet. Die Rückstellungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung wurde nach Maßgabe der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung bei Pensionsfonds ermittelt. Die Höhe der Deckungsrückstellung für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entspricht genau dem Vermögen für Rechnung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, das unter Position Aktiva C. ausgewiesen ist Sie übersteigt damit die Mindest-Deckungsrückstellung, die nach der prospektiven Methode unter Verwendung eines Rechnungszinssatzes von 2,75 %, 2,25%, 1,75 %, 1,25 % bzw. 0,90 % für Verträge ab 2017 ermittelt wird zuzüglich einer Zinszusatzreserve auf Basis eines Referenzzinssatzes von 1,73 %, der für Verträge mit einem höheren Rechnungszins für die nächsten fünfzehn Jahre zugrunde gelegt wird. Die Höhe der sonstigen Rückstellungen entspricht den Erfüllungsbeträgen. Die erwarteten Laufzeiten der Rückstellungen liegen unter einem Jahr. Sonstige Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus dem Pensionsfondsgeschäft und Verbindlichkeiten gegenüber Lebensversicherungsunternehmen sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. 4.2 Erläuterungen zur Bilanz Entwicklung der im Aktivposten A. erfassten Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2020
Der Zeitwert der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und der anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere beträgt 2.649 TEUR, der Zeitwert der Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen beträgt 530 TEUR. Zur Ermittlung der Zeitwerte wird bei börsennotierten Kapitalanlagen der Börsenkurswert verwendet. Der Zeitwert der Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen entspricht dem Aktivwert. Einlagen bei Kreditinstituten werden mit den Anschaffungskosten (Nominalwert) bewertet. Entwicklung des im Aktivposten B. erfassten Vermögens im Geschäftsjahr 2020
Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital verteilt sich auf 3.000.000 Stück auf den Namen lautende Stückaktien. Kapitalrücklage (EUR)
Die Entnahme aus der Kapitalrücklage dient dem Ausgleich des Jahresfehlbetrages. Pensionsfondstechnische Rückstellungen Die Höhe der Deckungsrückstellung entspricht dem garantierten Mindestkapital, das mit dem aufsichtsrechtlich vorgegebenen Rechnungszins einschließlich des anzuwendenden Referenzzins für die Zinszusatzreserve zu ermitteln ist, soweit es nicht durch Vermögenswerte für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gedeckt ist zuzüglich der Rückstellung für zukünftige Kosten ruhender Anwartschaften. Darin ebenfalls erfasst ist die Deckungsrückstellung für Rentenbezieher. Entwicklung der Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Die Höhe der Deckungsrückstellung von 8.358.373,49 EUR (Vj. 7.779.794,35 EUR) ergibt sich unter Berücksichtigung von Rundungsdifferenzen aus der Summe der Vermögenswerte der für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gebildeten Kapitalanlagen, mindestens aber in Höhe der aus der Beitragszusage mit Mindestleistung im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG zu ermittelnden Mindest-Deckungsrückstellung von 6.164.964,86 EUR (Vj. 5.475.394,59 EUR), die mit dem aufsichtsrechtlich vorgegebenen Rechnungszins zu ermitteln ist. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten insbesondere die Kosten des Jahresabschlusses. Andere Verbindlichkeiten
Bei den Verbindlichkeiten aus dem Pensionsfondsgeschäft handelt es sich um zu erstattende Beiträge und eine Verbindlichkeit im Zusammenhang mit einer Rückdeckungsversicherung. Diese sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. 4.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Verdiente Beiträge Die gebuchten Beiträge resultieren aus laufenden Beiträgen aus den mit Gewinnbeteiligung vorgesehenen, beitragsbezogenen Pensionsplänen mit Mindestleistung. Aufgrund der Vertragsform fallen Beitragsüberträge nicht an. Erträge aus Kapitalanlagen Die Erträge aus Kapitalanlagen setzen sich zusammen aus Erträgen von 21.833,58 EUR (Vj. 92.816,39 EUR) aus Kapitalanlagen (Position Aktiva A.) – davon 0,00 EUR (Vj. 0,00 EUR) aus laufenden Erträgen, 220,00 EUR (Vj. 65.970,63 EUR) Erträge aus Zuschreibungen sowie 21.613,58 EUR (Vj. 26.845,76 EUR) aus Gewinnen aus dem Abgang – sowie Erträgen aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko der Arbeitnehmer und Arbeitgebern (Position Aktiva B.) von 0,00 EUR (Vj. 0,00 EUR) – laufende Erträge – und 10.160,76 EUR (Vj. 16.409,10 EUR) – Gewinne aus dem Abgang. Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb Die Aufwendungen betreffen die Verwaltungsaufwendungen für die Betreuung der Verträge. Aufwendungen für Kapitalanlagen Die Aufwendungen für Kapitalanlagen betreffen die Kosten für die Verwaltung der Kapitalanlagen von 8.358,83 EUR (Vj. 8.713,16 EUR), Abschreibungen auf Investmentanteile von 456,22 EUR (Vj. 0,00 EUR), Abschreibungen auf Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen von 12.270,33 EUR (Vj. 8.624,07 EUR) sowie realisierte Buchverluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen von 6.597,74 EUR (Vj. 8.420,50 EUR) – (Position Aktiva A.) – sowie Kosten für die Verwaltung der Kapitalanlagen von 18.936,07 EUR (Vj. 17.805,39 EUR) und realisierte Buchverluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen von 2.272,24 EUR (Vj. 286,49 EUR) – (Position Aktiva B.). Provisionen und sonstige Bezüge der Vertreter, Personalaufwendungen
Überschussbeteiligung der Versorgungsberechtigten Die Zuteilung von Überschüssen richtet sich nach den Festlegungen, die den abgeschlossenen Pensionsfondsverträgen zugrunde liegen. Bei Renteneintritt werden Rückdeckungsversicherungen bei der Provinzial NordWest Lebensversicherung AG abgeschlossen. Die aus diesen Rückdeckungsversicherungen entstehenden Überschüsse werden als Direktgutschrift an die Versorgungsberechtigten weitergegeben. 4.4 Sonstige Angaben Die LPFAG beschäftigte im Berichtsjahr einen Mitarbeiter in Teilzeit. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind auf S. 1 genannt. Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen 10.800,00 EUR. Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten keine Vergütung. Das als Nettoaufwand berücksichtigte Gesamthonorar für Abschlussprüferleistungen betrug 18.000,00 EUR. Verbindlichkeiten aus Wechseln, Schecks, Garantieverträgen und sonstigen Haftungsverhältnissen bestehen nicht. Die Lippische Pensionsfonds AG wird gemäß § 290 HGB als Konzernunternehmen in den Konzernabschluss der Provinzial Holding, Münster, einbezogen. Die Lippische Pensionsfonds AG ist ein Tochterunternehmen der Lippische Landesbrandversicherung AG, Detmold. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden im elektronischen Bundesanzeiger zur Bekanntmachung eingereicht. Von dort aus erfolgt die Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen an das Unternehmensregister. Nachtragsbericht Im laufenden Geschäftsjahr sind bei der Lippische Pensionsfonds AG bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, über die es zu berichten gilt. Jedoch stehen allgemein auch die ersten Monate des Geschäftsjahrs 2021 unter dem Einfluss der Corona- Pandemie. Die weitere Entwicklung wird insbesondere davon abhängen, ob zeitnah eine flächendeckende Versorgung mit Impfstoffen bereitgestellt werden kann und bestehende Virusmutationen die allgemeine Lage nicht weiter negativ beeinflussen. Eine Fortdauer oder gar Verschärfung der Corona-Pandemie könnte vor allem die Beitrags-, Schaden- und Kapitalmarktentwicklung belasten.
Detmold, den 08. März 2021 Der Vorstand Dankelmann Schick 5 Bericht des AufsichtsratsWir haben im Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 die Geschäftsführung des Vorstands anhand mündlicher und schriftlicher Berichte überwacht. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020, die Buchführung und der Lagebericht sind von der zum Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Berichte des Abschlussprüfers sind in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats erläutert und mit dem Aufsichtsrat erörtert worden. Ebenso hat der verantwortliche Aktuar der Gesellschaft an der Sitzung über die Feststellung des Jahresabschlusses teilgenommen. Er hat in diesem Rahmen über die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung berichtet sowie vom Aufsichtsrat gewünschte Erklärungen gegeben. Von dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers sowie den wesentlichen Ergebnissen zum Erläuterungsbericht zur versicherungsmathematischen Bestätigung haben wir zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem Ergebnis unserer eigenen Prüfung haben wir keine Einwendungen und billigen den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Außerdem hat uns der Vorstand den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG sowie den hierzu von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, erstatteten Prüfungsbericht vorgelegt Auf Grund der ohne Beanstandungen abgeschlossenen Prüfung hat die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, das folgende Testat erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“ Wir haben den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie den hierzu erstatteten Prüfungsbericht gebilligt und erheben keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands, dass das Unternehmen bei Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten hat.
Detmold, den 16. April 2021 Der Aufsichtsrat Schaefers Dr. Stienen Schippa 6 „BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Lippische Pensionsfonds AG, Detmold Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Lippische Pensionsfonds AG, Detmold, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Lippische Pensionsfonds AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“
Düsseldorf, den 9. April 2021 PricewaterhouseCoopers GmbH Michael Peters, Wirtschaftsprüfer ppa. Patrik Bensch, Wirtschaftsprüfer |
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