Keine Frage, das Schreiben der Kanzlei von Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen im Auftrag des Liquidators, Rödel & Partner, hat nicht nur für Aufregung und Verstimmung bei den Anlegern gesorgt, sondern auch viele Rechtsanwaltskollegen doch zu Aktivitäten herausgefordert. Heute hatten wir einen Rechtsanwalt am Telefon, der den Vorschlag unterbreitet hatte, dass jeder vom Liquidator in Anspruch genommene Anleger von sich aus gegen den Liquidator klagen solle.
Dies solle über das Instrument der „negativen Feststellungsklage“ laufen mit dem Ziel, festzustellen, dass der Anspruch in der geforderten Höhe nicht besteht. Ich gehe davon aus, so der Rechtsanwalt unserer Redaktion gegenüber, dass die Anleger diese Prozesse alle gewinnen würden. Seiner Meinung nach ist die Forderung des Liquidators „rechtsfehlerhaft“, da die Voraussetzungen für die Forderung gegenüber den Anlegern gar nicht erfüllt sind. Was der Liquidator einfordern kann, ist seine Kosten für die Liquidation. Die muss er aber nachweisen. Da es alleine schon an dem entsprechenden Nachweis fehlt, muss man sogar die Frage stellen dürfen, ob der Liquidator hier nicht in der Haftung steht für die falsche Inanspruchnahme durch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei.
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