LIQUIDE 24 AG (vormals: InVois AG)Bad DürkheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens I. 1 Wirtschaftsbericht Das makroökonomische und mikroökonomische Umfeld in Deutschland Gesamtwirtschaft Im Jahr 2020 war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 5,0 % niedriger als im Vorjahr. Somit ist die deutsche Wirtschaft nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Corona-Krisenjahr 2020 in eine tiefe Rezession geraten, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Der konjunkturelle Einbruch fiel aber im Jahr 2020 den vorläufigen Berechnungen zufolge insgesamt weniger stark aus als 2009 mit -5,7 %. Weiterhin hinterließ die Corona-Pandemie im Jahr 2020 deutliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Die Produktion wurde sowohl in den Dienstleistungsbereichen als auch im Produzierenden Gewerbe teilweise massiv eingeschränkt. Im Produzierenden Gewerbe ohne Bau, das gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, ging die preisbereinigte Wirtschaftsleistung gegenüber 2019 um 9,7 % zurück, im Verarbeitenden Gewerbe sogar um 10,4 %. Die Industrie war vor allem in der ersten Jahreshälfte von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen, unter anderem durch die zeitweise gestörten globalen Lieferketten. Besonders deutlich zeigte sich der konjunkturelle Einbruch in den Dienstleistungsbereichen, die zum Teil so starke Rückgänge wie noch nie verzeichneten. Exemplarisch hierfür steht der zusammengefasste Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe, dessen Wirtschaftsleistung preisbereinigt um 6,3 % niedriger war als 2019. Dabei gab es durchaus gegenläufige Entwicklungen: Der Onlinehandel nahm deutlich zu, während der stationäre Handel zum Teil tief im Minus war. Die starken Einschränkungen in der Beherbergung und Gastronomie führten zu einem historischen Rückgang im Gastgewerbe. Ein Bereich, der sich in der Krise behaupten konnte, war das Baugewerbe: Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung nahm hier im Vorjahresvergleich sogar um 1,4 % zu. Massiver Rückgang der in- und ausländischen Nachfrage Auch auf der Nachfrageseite waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich sichtbar. Anders als während der Finanz- und Wirtschaftskrise, als der gesamte Konsum die Wirtschaft stützte, gingen die privaten Konsumausgaben im Jahr 2020 im Vorjahresvergleich preisbereinigt um 6,0 % zurück und damit so stark wie noch nie. Die Konsumausgaben des Staates wirkten dagegen mit einem preisbereinigten Anstieg von 3,4 % auch in der Corona-Krise stabilisierend, wozu unter anderem die Beschaffung von Schutzausrüstungen und Krankenhausleistungen beitrug. Die Bruttoanlageinvestitionen verzeichneten preisbereinigt mit -3,5 % den deutlichsten Rückgang seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Dabei legten die Bauinvestitionen entgegen diesem Trend um 1,5 % zu. In Ausrüstungen – das sind vor allem Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge – wurden im Jahr 2020 dagegen preisbereinigt 12,5 % weniger investiert als im Vorjahr. Die Investitionen in sonstige Anlagen – darunter fallen vor allem Investitionen in Forschung und Entwicklung – fielen ersten Schätzungen zufolge preisbereinigt um 1,1 %. Die Corona-Pandemie wirkte sich auch auf den Außenhandel massiv aus: Die Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen gingen im Jahr 2020 erstmals seit 2009 zurück, die Exporte preisbereinigt um 9,9 %, die Importe um 8,6 %. Besonders groß war der Rückgang der Dienstleistungsimporte, was vor allem am hohen Anteil des stark rückläufigen Reiseverkehrs lag. Branchensituation Geschäftserwartungen für das zweite Halbjahr abgeschwächt Der Markt für Factoring im Mittelstand zeigt sich auch unter dem Einfluss der Coronakrise robust. Im ersten Halbjahr 2020 nahm das Volumen der angekauften Forderungen um rund 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu. Im gesamten Geschäftsjahr 2019 hatte der Anstieg bei 8,7 Prozent gelegen. “Nach den pandemiebedingten Rückgängen im April und Mai 2020 war im Juni die Trendwende bei den Factoring-Umsätzen erreicht“, berichtet Michael Ritter, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Factoring für den Mittelstand (BFM). „Zwar gehen wir davon aus, dass sich im erfahrungsgemäß starken zweiten Halbjahr das Vorjahresniveau nicht erreichen lässt. Aber unser Geschäftsmodell der bankenunabhängigen Finanzierung und schnellen Bereitstellung von Liquidität bietet dem Mittelstand einen Nutzen, der gerade auch in Zeiten des wirtschaftlichen Neustarts gefragt ist.“ I. 2 Geschäftsverlauf Die Entwicklung unseres Geschäfts Geschäftsverlauf im Berichtsjahr 2020 In 2012 wurde das Factoring aufgenommen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden weitere 15 Kunden für das Factoring gewonnen. Bei den erbrachten originären Factoringleistungen hat sich im Wesentlichen Pandemie bedingt der Umsatz von TEUR 853 auf TEUR 723 in 2020 (Minus von TEUR 130) verringert. Das kumulierte Ankaufsvolumen betrug zum 31. Dezember 2020 2,1 Mio. EUR. Im von der Dte. W. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betriebenen Steuerberaterfactoring sanken die Umsätze um 50 TEUR. Dadurch verringerten sich die Umsatzerlöse auf TEUR 354 in diesem Bereich. Während der Umsatz von TEUR 854 auf TEUR 723 um TEUR 131 zurück ging (15 %), sind die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen um 87 TEUR gestiegen. Diese Steigerung der Verwaltungsaufwendungen ist unter anderem auf die Umstellung der technischen Ausstattung und der operativen Abläufe vorzubereiten, um unser Unternehmen auf eine Ausweitung des Factoringgeschäfts vorzubereiten. Geschäftsergebnis 2020 Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Verlust in Höhe von TEUR 272 nach einem Überschuss in 2019 in Höhe von TEUR 12 erwirtschaftet. I. 3 Erläuterungen zur Vermögenslage Die Bilanzsumme belief sich am 31. Dezember 2020 auf EUR 1.676.490 gegenüber EUR 2.155.655 in 2019, was einer Reduzierung um EUR 479.165 entspricht. Die Forderungen gegen Kreditinstitute beinhalten neun Kontokorrentguthaben und stiegen von TEUR 115 auf TEUR 379. Die Erhöhung der liquiden Mittel ist auf die Zuführung von EUR 350.000,00 von neuen Aktionären im Dezember 2020 zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung zurückzuführen. Die Forderungen gegenüber Kunden sanken durch die Reduzierung des eigenen Factoringgeschäfts von TEUR 1.340 im Vorjahr auf TEUR 814. Die immateriellen Anlagewerte betreffen vor allem erworbene Lizenzen und EDV-Software sowie Programmierungskosten, um die Dte. W. Rechtsanwalts GmbH in die Lage zu versetzen, das Factoring steuerberatender Berufe ausüben zu können. Die Investition im Geschäftsjahr beträgt TEUR 105,8. Die Sachanlagen bestehen vor allem aus der EDV-Hardware, GWGs und Betriebs- und Geschäftsausstattung von insgesamt TEUR 21. Nennenswerte Investitionen wurden im Geschäftsjahr nicht getätigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 107 setzen sich im Wesentlichen zusammen aus vorgelegten Gerichtskosten (TEUR 5), Umsatzsteuerforderungen (TEUR 35) und einem Verrechnungskonto Factoring mit TEUR 45. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 575 haben sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 194 erhöht. Die Zahlungen im Umlauf gleichen sich nach dem Bilanzstichtag mit den nicht weiter geleiteten Geldern unter den sonstigen Vermögensgegenständen aus. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 706 (VJ TEUR 1.025) betreffen verschiedene Gläubiger. Der Hauptgesellschafter reduzierte dabei seine Darlehen um TEUR 239 auf TEUR 560 gegenüber TEUR 799 im Vj. Vor dem Hintergrund der entstandenen Verluste wurde zur Vermeidung der tatsächlichen Überschuldung oder eines sonstigen Insolvenzgrundes bereits im Geschäftsjahr 2008 Rangrücktrittsvereinbarungen hinsichtlich der maßgeblichen Darlehen der jeweiligen Investoren abgeschlossen. Der Verlustvortrag beträgt noch TEUR 581. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 ist unter Berücksichtigung der nachrangigen Verbindlichkeiten und der Zuführung finanzieller Mittel zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung Eigenkapital in Höhe von TEUR 93 vorhanden. II. Erläuterungen zur Finanzlage Finanzkennzahlen Brutto-Cash-Flow (Cash-Flow I)
Das Anlagevermögen wird unter Berücksichtigung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages durch Nachrangdarlehen von nahestehenden Personen und mittelfristige Mittel von Kreditinstituten gedeckt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 verfügt die Liquide24 AG über freie Linien gegenüber den Kreditutinstituten und den Refinanzierern in Höhe von TEUR 13.212. Um die Zahlungsunfähigkeit der Liquide24 AG zu vermeiden, wurden verschiedene Zugeständnisse verschiedener wirtschaftlich Beteiligten gemacht. Insbesondere wurden Verzichts- und Stundungsvereinbarungen mit Kreditgebern getroffen. Unter Berücksichtigungen dieser Vorkehrungen konnten wir unsere Zahlungsverpflichtungen stets erfüllen. Erläuterungen zur Ertragslage Zinserträge erzielten wir in Höhe von TEUR 22 (VJ.: TEUR 55) Die Umsatzerlöse insgesamt beliefen sich in 2020 auf TEUR 723 (VJ.: TEUR 853). Die Erlöse aus dem stb-Factoring der Dte. W.-Rechtsanwaltsgesellschaft reduzierten sich von TEUR 404 auf TEUR 354, wie sich auch die Erlöse aus dem Mittelstandsfactoring von TEUR 391 auf TEUR 342 reduzierten. Die Personalaufwendungen erhöhten sich von TEUR 143 auf TEUR 195. Im Wesentlichen liegen die Gründe hierfür in der Neueinstellung von Mitarbeitern, um den Ausbau des Factoringgeschäfts vor dem Hintergrund einer Ausweitung des Finanzierungsrahmens realisieren zu können. Die Abschreibungen erhöhten sich um TEUR 12, die Versicherungen und Beiträge erhöhten sich um TEUR 8, die Werbe- und Reisekosten bleiben gleich, die Provisionen verringerten sich TEUR 35 und die Fremdleistungen um TEUR 14. Im Geschäftsjahr wurde ein Jahresfehlbetrag von TEUR 271 nach einem Überschuss von TEUR 12 im Vorjahr erwirtschaftet. Beurteilung durch den Vorstand Die Unternehmensentwicklung im Geschäftsjahr 2020 war noch wesentlich durch die Zurverfügungstellung der technischen Ressourcen für das Steuerberaterfactoring aber auch durch das Mittelstandsfactoring geprägt. Da beim Kooperationspartner Dte. W. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2020 gesunken waren, mussten höhere eigene Factoringumsätze erzielt werden was aber im Rahmen der Pandemie und mangelnden Finanzierungsmöglichkeiten nicht positiv verlief. Mit dem erzielten Ergebnis des Geschäftsjahres 2020 sind wir aufgrund der entsprechend niedrigeren Umsätze und den gestiegenen Kosten und Zinsaufwendungen nicht zufrieden. Es ist uns leider nicht gelungen, das Mittelstandsfactoring auszubauen. Das geplante Ergebnis konnten wir nicht erreichen, da die Refinanzierungskosten zu hoch und die Mittel für ein Wachstum nicht ausreichend sind. Für das Geschäftsjahr 2021 werden wir weitere Anstrengungen unternehmen, das Mittelstandsfactoring auszubauen. Mehrere Konzepte für Nischenmärkte wurden bereits erarbeitet und könnten nach Sicherstellung der Refinanzierung angegangen werden. Erträge hieraus würden sich unmittelbar positiv auf das Gesamtergebnis auswirken, da die Anfangsinvestitionen größtenteils getätigt wurden. Vorgänge von Bedeutung im Geschäftsjahr 2020 Die Firma Invois AG wurde in die Firma Liquide24 AG umfirmiert. Es wurde eine Kapitalerhöhung beschlossen, die im März 2021 ins Handelsregister eingetragen wurde. Des Weiteren wurde der Abschluss einer Refinanzierungsvereinbarung mit einem Kreditinstitut, das den notwendigen Finanzierungsrahmen zur Ausweitung des Factoringgeschäftes bereitstellt, realisiert. III. Chancen und Risiken Stärken Die Stärke der Gesellschaft liegt in dem hohen Grad an Technisierung und Digitalisierung. Im Steuerberaterfactoringmarkt verfügt die DATEV seit 2018 über die Möglichkeiten aus der gängigsten Kanzleisoftwareder Steuerberater, die Honorarabrechnung direkt und digital zu übermitteln. Das trifft uneingeschränkt auch auf das Mittelstandsfactoring zu. Ein hoher Grad an Technisierung erspart Personal und verringert Übermittlungs- und Eingabefehler, die durch z.B. Faxübermittlung an der Tagesordnung sind. Die Kosten der Einrichtung und Programmierung sind dagegen erheblich und werden das Ergebnis in der Implementierungsphase negativ beeinflussen. Das Geschäftskonzept lässt ebenfalls die Möglichkeit offen, Technik und Software auch für andere Factoringgesellschaften zur Verfügung zu stellen; insoweit ist das verwendete ef3-Premium-System zur Abwicklung vieler anderer Kunden, auch mit Auslands- und Inhouse-Factoring geeignet. Eine weitere Stärke sehen wir in den kurzen Entscheidungswegen und der flachen Hierarchie unserer Gesellschaft. Im Rahmen einer Kooperation mit einem Softwarehersteller konnte eine digitale onboarding – Strecke erworben werden. Schwächen Die Liquide AG verfügt seit 2012 über ein eigenes Angebot im Factoringmarkt, welches wir bislang nur eingeschränkt forcieren konnten. Aufgrund des geringen Umfangs ist die Liquide24 AG noch auf das Steuerberaterfactoring als Hauptumsatzträger angewiesen. Es besteht der Bedarf, neue Vertriebswege aufzubauen. Die schwache Kapitalausstattung (working capital) und die angespannte Liquiditätslage sind ebenfalls Schwächen unserer Gesellschaft. Die Suche eines Refinanzierers für das Mittelstandsfactoring gestaltete sich als sehr schwierig. Wir bedauern, dass unsere Refinanzierer wie Fidor Bank AG, München und der factoring.Plus.AG, Leipzig nicht mit ausreichend Mittel versorgt zu werden, um unsere Neukunden aufschalten zu können. Uns gelang jedoch zum Jahresende, eine Refinanzierungslinie von einem neuen Refinanzierer i.H.v. TEUR 20.000 zu erhalten. Möglichkeiten, Chancen Durch die Einführung des Factorings für Steuerberater ohne Zustimmung der Mandanten ab Ende des dritten Quartals 2010, und der erfolgreichen Übernahme der Bestandskunden aus dem Steuerberaterfactoring in das neu programmierte ef3- Premium -System, das auch die Möglichkeiten des stillen Factoring berücksichtigt, hat der Factoringanbieter und somit Basisdienstleister, die Dte. W. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Alleinstellungsmerkmale im Markt des Steuerberaterfactoring, für das wir die technischen Ressourcen zur Verfügung stellen. Die Chancen liegen ebenfalls im Vertriebsvorsprung gegenüber anderen Factoringunternehmen. Über gezielte Ansprache der Steuerberater durch den Kooperationspartner können Steuerberater für das Thema Factoring auch für deren Mandanten sensibilisiert werden. Unser Personal bilden wir anhand der aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen regelmäßig fort. Da sich das Kerngeschäft der Liquide24 AG der letzten Jahre auf Branchen und Nischen-Factoring konzentriert hat, dürften wir von der aktuellen Entwicklung des Marktes am meisten profitieren. Insbesondere die Risiken der Preisfindung und -bildung in einem „homogenen“ Markt führen zu einer Fluktuation der Kundschaft. Große Factoringunternehmen unterbreiten bereits Angebote mit 0 % Zins und Factoringgebühren von 0,3 % bei Factoringvolumen von unter 10 Millionen EURO/Jahr. Eine weitere Chance sehen wir in der anstehenden Refinanzierung die uns das B2C Factoring in vollem Umfang ermöglicht und wir uns noch mehr auf rentable Nischenmärkte fokussieren können. Hier sei auch der medizinische Bereich genannt. Mit der neuen Finanzierung im 2-Factoringmodell (True Sale-Verfahren) werden sich auch automatisch die Finanzzahlen verbessern, da wir keine Verbindlichkeiten für unsere Ankäufe bilanzieren müssen. Auch der gesamte Markt des Factoring dürfte sich aufgrund der aktuell anhaltenden Corona-Krise für Factoringunternehmen insgesamt positiv entwickeln. Viele Debitoren wünschen Ratenzahlungen und interessieren sich als gewerbetreibende Kunden über das Factoring an sich, was auf ein großes Interesse schließen lässt. Risiken Die Risiken für das operative Geschäft und der weitere Geschäftserfolg richten sich derzeit an der Entwicklung des Marktsegmentes „Steuerberaterfactoring“ der Dte. W. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus. Liquiditätsrisiken begegnen wir durch Stundungsvereinbarungen mit unseren Lieferanten sowie Liquiditätshilfen unserer Aktionäre und sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen. Veritätsrisiken werden wir bei überschaubarem Geschäftsumfang zurzeit durch die inhaltliche Prüfung der angekauften Einzelbeträge entgegen. Durch laufende Kontrolle der Arbeitsabläufe versuchen wir uns gegen operationelle Risiken zu schützen. Für den Betriebsprozess ist ein „Factoringhandbuch“ als Organisationshandbuch vorhanden, das ständig an den individuellen Prozessablauf angeglichen wird. Rechtsrisiken aus dem operativen Geschäft begegnen wir durch Standardverträge, die unter juristischer Begleitung entwickelt wurden. Bestandsgefährdende Risiken zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit sind unter der Prämisse der weiteren finanziellen Ausstattung durch die Gesellschafter bzw. der Liquide24 AG nahestehende Personen derzeit nicht gegeben. IV. Prognosebericht Vorschau auf 2021 Marktentwicklung: 42 Prozent rechnen mit steigendem Umsatz Wenn die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht verlängert wird, könnte es im vierten Quartal 2020 zu einer Welle von Anträgen kommen. „In vielen Fällen ist die Insolvenz eine Chance für die betroffene Firma. Dennoch halten wir es für wichtig, dass Unternehmen bei anhaltendem Umsatzrückgang weitere staatliche Hilfen bekommen. Die gesamte Risikolage erscheint uns derzeit noch unauffällig“, so Ritter, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Factoring für den Mittelstand (BFM). Diese Einschätzung spiegelt sich auch in den Ergebnissen der Verbandsumfrage wider. Für das restliche Geschäftsjahr sind die Erwartungen der mittelständischen Factoring-Gesellschaften verhalten positiv. Während zum Ende 2019 noch 66 Prozent der Befragten von wachsenden Umsätzen ausgingen, sind es derzeit 42 Prozent. Hinzu kommen 16 Prozent, die mit gleichbleibenden Umsätzen rechnen (zuvor 22 Prozent). Impulse durch das Neukundengeschäft erwarten insgesamt 84 Prozent, davon 58 Prozent mit steigenden und 26 Prozent mit gleichbleibenden Umsätzen in diesem Bereich. Repräsentative Studie
Wie finanzieren sich kleine und mittlere Unternehmen in wirtschaftlich angespannten Zeiten? Jeder zweite Entscheider (49%) in KMU wünscht sich mehr Unabhängigkeit von der Hausbank. Coronabedingt sind 14% aktiv geworden und haben neue Instrumente geprüft, zum Beispiel Factoring. In der Umsatzgrößenklasse 2,5 bis 50 Mio. Euro war fast jeder Vierte (23%) durch die Krise mit Finanzierungsalternativen befasst, bei den Branchen vor allem Im- und Export (24%), Handel (19%) und Bau (19%). Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Bundesverbands Factoring für den Mittelstand (BFM). Entsprechend unserer Planungsrechnung gehen wir davon aus, dass der für 2021 geplante Umsatz bei Realisierung unserer Wachstumsstrategie im Vergleich zum Vorjahr wesentlich erhöht werden kann. Laut unserer Planung ist eine Umsatzsteigerung in Höhe von 36 % im Vergleich zum Geschäftsjahresergebnisses vorgesehen. Da Pandemie bedingt die ab April eingeplante positive Umsatzentwicklung mit Verzögerung eintritt, gehen wir nach Anpassung unserer Planung nur von einer Steigerung des Umsatzes im einstelligen Bereich aus. Für das Geschäftsjahr 2021 planen wir wegen des Ausbaus des Factoringgeschäftes für das Neugeschäft einen Gewinn in Höhe von rund TEUR 20. Nachdem wir in unserer Planung von TEUR 69 ausgegangen sind, haben wir wegen den Pandemieauswirkungen eine Anpassung nach unten vorgenommen. Die Gewinnerwartung im letzten Jahr konnten wir nicht erreichen, da wir die Mittel für die Finanzierung unseres Neugeschäfts nicht in vollem Umfang erhielten und die vorhanden Refinanzierungskosten zu hoch waren. Durch die im Dezember 2020 unterzeichnete Vereinbarung mit einem Refinanzierer, in der das Finanzierungsvolumen deutlich erhöht wurde, wird sich spätestens in 2022, wenn unsere internen Strukturen weitestgehend auf die Geschäftsausweitung angepasst sind, unsere Geschäftsentwicklung positiv gestalten. Wir haben hierauf in den letzten Jahren erfolglos hingearbeitet. Jetzt ist uns der Durchbruch gelungen. Durch diese veränderte Situation werden sich folgende, wesentliche Veränderungen realisieren lassen: 1. Höhere Technisierung und Digitalisierung der Abläufe, von der Kundenanbahnung durch eine voll digitale Onboarding-Strecke bis hin zu einem neuen Web-Portal mit einzigartigen Features für den Kunden 2. Steigerung der aktiven und passiven Vertriebstätigkeiten durch und mithilfe einer professionellen Werbeagentur 3. Aufbau von Vertriebspersonal 4. Eintritt in neue Nischenmärkte mit Schwerpunkt B2C Zu 1.: Die digitale Onboarding-Strecke ist einzigartig im Factoring-Markt und wurde von uns nach 15 Monaten Programmierzeit in Mai 2021 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Gerade bei der Zielgruppe der Klein- und Kleinstunternehmen sowie Freelancern / Soloselbständigen ermöglicht diese Onboarding-Strecke einen reibungslosen Vertragsabschluss und Systemaufschaltung mit allen notwendigen Prüfungen, wie z. B. Bonität des Kunden und Geldwäscheanforderungen. Vorteile sind u. a. die geringe personelle Ressourcen mit damit verbundenen geringeren Kosten pro Vertragsabschluss. Das neue Web-Portal wurde nach den neusten Standards programmiert und ermöglicht u. a. mehrere Zugänge mit unterschiedlichen Berechtigungen zum Abruf oder Einspielen von Unterlagen / Rechnungen. Der Lagebericht vom 28.03.2021 wurde durch Änderungsvorschläge der Wirtschaftsprüferin ergänzt.
Bad Dürkheim, 28.05.2021 gez. Jochen Stepp, Vorstand BilanzLIQUIDE24 AGAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben Die Liquide24 AG mit Sitz in Bad Dürkheim ist unter der Handelsregisternummer: 61.983 beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein eingetragen. Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 am 25. Dezember 2008 wurde die Liquide24 AG aufsichtsrechtlich als Finanzdienstleistungsinstitut i. S. v. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG eingeordnet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches §§ 340 ff HGB, den ergänzenden Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt worden. Er wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung gemäß § 268 Abs. 1 HGB aufgestellt. Die Liquide24 AG mit Sitz in Bad Dürkheim ist im Privatbesitz von zwei Aktionären. Die Liquide24 AG wurde am 09.08.2006 gegründet. Bei den Aktien handelt es sich um 500 stimmberechtigte Stammaktien auf Namen lautend, mit einem jeweiligen Wert in Höhe von EUR 100,00. Im Dezember 2020 wurde im Rahmen einer Kapitalerhöhung die Anzahl der Aktien durch Splittung auf 1-EUR-Aktien von 50.000 auf 55.000 Stück (zu je 1 EUR) erhöht. Dabei flossen dem Unternehmen TEUR 350 Eigenkapital zu. Die Kapitalerhöhung ist mit ihrer Eintragung im Handelsregister im März 2021 vor dem Eigenkapital auszuweisen. Ab 9. April 2013 waren 90,1 % der Liquide24 AG in Händen einer dem Unternehmen nahestehenden Person. Dieser Anteil reduzierte sich auf 81,91 %. Gemäß § 160 Abs. 1 Nr.4 AktG wird über die Eintragung im Handelsregister am 23.11.2020 berichtet. Es wurde geregelt, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 22.11.2025 das Grundkapital bis zu einem Betrag von höchstens EUR 10.000,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautende Aktien zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (genehmigtes Kapital). 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Forderungen an Kunden wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Für ausfallgefährdete Forderungen wurden notwendige Einzelwertberichtigungen gebildet. Auf die Bildung einer Pauschalwertberichtigung wurde verzichtet. Die darin enthaltenen Forderungen aus dem Factoring sind im Wesentlichen im Rahmen einer Warenkreditversicherung versichert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die immateriellen Anlagewerte sowie die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden planmäßig abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von Euro 250,01 bis Euro 800,00 wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter im Anlageverzeichnis erfasst und am Ende des Jahres sofort voll abgeschrieben. Bei einem Wert ab Euro 800,01 wurden die zugegangenen Gegenstände aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Forderungen wurden mit dem Nennwert bewertet. Soweit Wertberichtigungen notwendig waren, wurden diese vorgenommen. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennbetrag bewertet und enthalten keine Disagien. Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden ausschließlich diverse Aufwendungen gegenüber Versicherungen abgegrenzt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Rückstellungen Die anderen Rückstellungen wurden in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 1 HGB gemäß den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Sie beinhalten die Rückstellungen für die gesetzliche Prüfung. Die Rückstellungen haben keine Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr. Die Höhe der sonstigen Rückstellungen entspricht dem zu erwartenden Rückstellungsbedarf. Sie wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Eigenkapital Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag bewertet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist durch Nachrangdarlehen gedeckt. Die Aktionäre haben sich dazu verpflichtet, die durch die Verluste entstandene Bestandsgefährdung auch in Zukunft durch Nachrangdarlehen oder vergleichbarer Zuführung finanzieller Mittel abzuwenden. 3. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Forderungen an Kreditinstitute (Bankenbilanz lfd. Nr. 3) Bei den Forderungen an Kreditinstitute handelt es sich um täglich fällige Kontokorrentguthaben auf bei einem inländischen Kreditinstitut geführten Konten. Forderungen an Kunden: (Bankenbilanz lfd. Nr. 4)
Immaterielle Anlagewerte (Bankenbilanz lfd. Nr. 11) Im Geschäftsjahr 2020 wurden sämtliche Voraussetzungen geschaffen, damit die uns nahestehende Gesellschaft Dte. W. Rechtsanwalts GmbH das Produkt „Factoring steuerberatender Berufe“ nutzen kann. Der Zugang in 2020 bezüglich der Programmierung diverser Module und einer Schnittstellenprogrammierung wurde in Höhe von EUR 128.342,00 auf 5 Jahre, die Schaffung einer Factoring Homepage in Höhe von EUR 17.375,00 auf 10 Jahre entsprechend ihrer voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzung abgeschrieben. sonstige Vermögensgegenstände: (Bankenbilanz Nr. 14)
Entwicklung des Anlagevermögens
Die Sachanlagen betreffen Software und die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die in den Sachanlagen enthaltenen Vermögensgegenstände werden vollständig von uns im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten, (Bankenbilanz Nr. 1)
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, (Bankenbilanz Nr. 2) Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist gliedern sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
Sonstige Verbindlichkeiten, (Bankenbilanz lfd. Nr.5)
Es handelt sich mit TEUR 22 unter den sofort fälligen Verbindlichkeiten um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Rückstellungen, (Bankenbilanz lfd. Nr. 7) In den Rückstellungen sind Rückstellungen für die Prüfung 2020 in Höhe von TEUR 13 enthalten. nachrangige Verbindlichkeiten, (Bankenbilanz lfd. Nr. 9)
Die nachrangigen Verbindlichkeiten bestehen gegenüber nahestehenden Personen. Der Rückgang ist durch Tilgungsleistungen für ein Darlehen mit Nachrangabrede bedingt. Als wesentliche Vertragsbedingungen sind zu nennen: 1.) im Falle des Insolvenzverfahrens oder der Liquidation erfolgt eine Rückerstattung erst nach Befriedigung aller nicht nachrangiger Gläubiger. 2.) die erklärte Nachrangigkeit der Darlehen ist an keine Bedingung gebunden. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung kann nicht entstehen. 3.) eine Aufrechnung des Rückzahlungsanspruches gegen eigene Forderungen der Gesellschaft und die Stellung von Sicherheiten sind ausgeschlossen. Der Zinsaufwand für die nachrangigen Verbindlichkeiten betrugen im Berichtsjahr TEUR 0. Auf die Zinszahlungen wurde wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage der Liquide24 AG von Seiten der Gläubiger verzichtet. Angaben gem. § 35 III S. 1 Nr. 2, a RechKredV
4. sonstige finanzielle Verpflichtungen Es liegt ein Vertrag über einen Forderungsverzicht in Höhe von TEUR 200 mit Besserungsscheinverpflichtung mit dem Multi Advisor Fonds I vor. Danach lebt die Forderung insoweit wieder auf, als die Liquide24 AG einen Jahresüberschuss der nicht durch außerordentliche Erträge sondern aus dem operativen Geschäft resultiert erwirtschaftet. Ein Drittel der so ermittelten Gewinne ist an den Multi Advisor Fonds I abzuführen. Das Steuerbüro Stepp hat auf eine Forderung in Höhe von EUR 9.658,45 aus Honorarforderungen in 2010 gegen Besserungsscheinabrede verzichtet. Die Forderung lebt mit dem Teil wieder auf, als der Bilanzgewinn nach Verrechnung des Verlustvortrages den Betrag von TEUR 25 übersteigt. Es besteht ein Leasingvertrag (Kopierer) mit jährlichen Leasingraten von TEUR 3,0. Es wurde im November 2020 ein neuer KFZ-Leasingvertrag abgeschlossen, der in den Folgejahren zu jährlichen Leasingraten in Höhe von TEUR 10 führen wird. 5. Sonstige Angaben Geschäftsführung Herr Jochen Stepp ist hauptberuflich Vorstand der Liquide24 AG. Die Angabe der Gesamtbezüge der Vorstände unterbleibt in Hinblick auf § 286 Absatz 4 HGB. Herr Jochen Stepp hat der Gesellschaft Darlehen in Höhe von TEUR 559 gewährt. Zusammensetzung und Verzinsung:
Abschlussprüferhonorar Das an den Abschlussprüfer für Abschlussprüfungsleistungen entrichtete Honorar beträgt TEUR 13 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Leistungen wurden von unserem Abschlussprüfer nicht erbracht. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr folgende Personen an:
Arbeitnehmer Es wurden unter anteiliger Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigten im Jahresdurchschnitt 8 Mitarbeiter beschäftigt.
6. ErgebnisverwendungsvorschlagDas Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 271.847,42 Der Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR -309.388,99 verrechnet werden. Der Verlustvortrag beträgt nach Vortrag des Jahresüberschusses EUR -581.236,41. 7. Nachtragsbericht Wie bereits im Geschäftsjahr 2020 leidet Europa in 2021 nach wie vor unter den Auswirkungen der Pandemie mit der Folge, dass das Factoringgeschäft auch in den ersten Monaten des Jahres 2021 davon betroffen ist. Insbesondere im Bereich der KFZ-Sachverständigen, die von viel Straßenverkehr und demnach vielen Unfällen leben, ergeben sich wie bereits in 2020 Umsatzeinbußen. Dies ist überwiegend den Ausgangssperren, Schulschließungen und Homearbeitsplätzen geschuldet, die für weniger Verkehr insgesamt auf den Straßen führten. Durch die Umsatzeinbußen infolge der Corona-Krise wird das Betriebsergebnis im Jahr 2021 niedriger als geplant ausfallen. Weitere Ausführungen hierzu haben wir in dem Prognoseteil des Lageberichts dargelegt. Die Unternehmensfortführung ist aus heutiger Sicht, trotz der nun bereits seit mehr als einem Jahr andauernden Pandemie und mehrfacher, lang andauernder Lockdowns nicht gefährdet. Aufgrund der Kapitalerhöhung, die in 2020 in Höhe von TEUR 350 ausbezahlt und im März 2021 im Handelsregister eingetragen wurde sowie der Möglichkeit weiterer Darlehensaufnahmen durch den Mehrheitsaktionär in 2021 ist die Zahlungsfähigkeit sichergestellt. Der Fortbestand des Unternehmens ist nicht gefährdet. Der Anhang vom 27.03.2021 wurde durch Änderungsvorschläge der Wirtschaftsprüferin ergänzt.
Bad Dürkheim, 28.05.2021 gez. Jochen Stepp, Vorstand Bericht des AufsichtsratsLIQUIDE24 AGAllen Aufsichtsratsmitgliedern liegt der Prüfungsbericht der Abschlussprüferin, Frau Babara Hoffmann, vor. Frau Wirtschaftsprüferin Hoffmann stand dem Aufsichtsrat zusätzlich für Fragen zur Verfügung. Als Resümee kann festgestellt werden: Die LIQUIDE 24 AG erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Fehlbetrag in Höhe 271.840,30 EUR. Bei der Durchführung der Abschlussprüfung sind keine gemäß 5 321 Abs .1 Satz 3 HGB berichtspflichtige Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Tatsachen festgestellt worden, die den Bestand der LIQUIDE 24 AG gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetze oder Satzung erkennen lassen. Der Vorstand der Gesellschaft hat vorgeschlagen, den Fehlbetrag der LIQUIDE 24 AG in Höhe von 271.840,30 EUR wie folgt zu verwenden: Dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung wird vorgeschlagen den Fehlbetrag von 271.840,30 EUR mit dem Verlustvortrag in Höhe von 309.388,00 EUR zu verrechnen und den Bilanzverlust auf neue Rechnungen vorzutragen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats halten zur Vorlage an die Hauptversammlung fest: Wir haben den Jahresabschluss und Lagebericht der LIQUIDE 24 AG zum 31.12.2020 geprüft, ebenso den Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns. Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Tatsachen, die den Bestand der invois AG gefährden können oder schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Satzung erkennen lassen, haben wir nicht festgestellt. Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir, wie auch der Abschlussprüfer, der Auffassung, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der LIQUIDE 24 AG zum 31.12.2020 insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermitteln. Aus diesem Grund schließen wir uns dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch den Abschlussprüfer an. Zu dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung erheben wir keine Einwendungen; wir billigen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der LIQUIDE 24 AG zum 31.12.2020. Damit ist dieser festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes stimmen wir zu.
Bad Dürkheim, den 25.11.2021 gez. Uwe Stepp, Aufsichtsratsvorsitzender sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2021 festgestellt. BestätigungsvermerkVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der LIQUIDE24 AG- bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der LIQUIDE24 AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meiner Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Ich verweise auf Angabe unter Gliederungspunkt 2 im Anhang sowie die Angabe in Abschnitt Gliederungspunkt IV des Lageberichts, in denen der gesetzliche Vertreter beschreibt, dass bestandsgefährdende Risiken zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit unter der Prämisse der weiteren finanziellen Ausstattung durch die Aktionäre bzw. der der Gesellschaft nahestehende Personen derzeit nicht gegeben sind. Wie in Gliederungspunkt 2 im Anhang und Gliederungspunkt IV im Lagebericht dargelegt, deuten diese Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Meine Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Anlage zu diesem Bestätigungsvermerk enthält eine weitergehende Beschreibung meiner Verantwortung für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil meines Bestätigungsvermerks.
Mannheim, den 31. Mai 2021 gez. Barbara Hoffmann, Wirtschaftsprüferin Anlage zum Bestätigungsvermerk Weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle. |
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