Corona-Virus
LKA bittet Kreditwirtschaft um Prüfung verdächtiger Zahlung
Im Zusammenhang mit Betrugsfällen um gefälschte Internetseiten für Anträge von Corona-Soforthilfen hat das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) die Kreditwirtschaft des Bundeslandes informiert.
Kreditinstitute sollen bei Vorliegen bestimmter, nicht abschließender, Verdachtskriterien die Zahlungen eingehend prüfen. Dazu gehören die Auftraggeber Bezirksregierung Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster, der Verwendungszweck „Corona-Soforthilfe (gefolgt von einer Bearbeitungsnummer)“ sowie Beträge in Höhe von 9.000, 15.000 oder 25.000 Euro. Sollten solche Gutschriften auf Konten eingehen, die keine Geschäftskonten sind, die erst kurz zuvor eröffnet wurden, deren korrespondierendes Gewerbe zuvor abgemeldet wurde, die zuvor nicht gewerblich genutzt wurden, die für Minderjährige eröffnet wurden oder bei denen der Empfängername vom Begünstigten laut Verwendungszweck abweicht, weist das möglicherweise auf betrügerisch erwirkte Auszahlungen von Geldern durch die Bezirksregierungen NRW hin.
Im Zweifelsfall kann laut LKA NRW mit der örtlich zuständigen Kreispolizeibehörde Kontakt aufgenommen werden. Zuständig für die Entgegennahme von Verdachtsmeldungen ist nach dem Geldwäschegesetz die Financial Intelligence Unit (FIU).
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