Prozessfinanzierer schauen sich die Chancen, einen Prozess zu gewinnen, natürlich schon aus eigenem Interesse sehr genau an, wobei es sich dabei immer um große Schadensfälle dreht. Prozessfinanzierer gehen dann ins Risiko, wenn es sich für sie auch lohnt.
Soweit ist das alles legitim und auch in Ordung. Genau wie in diesem Fall. Als Lohn, dass die Prozessfinanzierer ins Risiko gehen mit Gebühren und Honoraren, wollen sie ein Stück vom gewonnenen Kuchen erhalten, hier 25-30%; auch das ist völlig in Ordnung. Nur als Kunde eines solchen Prozessfinanzierers sollte man bedenken, dass nicht jeder Streit mit einem Urteil vor Gericht endet bzw. ein Vergleich abgeschlossen wird. Dieser beinhaltet zudem oft, dass die Parteien die eigenen Anwaltskosten tragen. Ist dem so, kann sich die erstrittene Summe nochmals erheblich verringern. Daran bitte immer denken.Hier ein Artikel von Rechtsanwalt Späth dazu.
Die EU-Kommission hatte im Sommer 2016 gegen die vier großen europäischen Lkw-Hersteller Daimler, Volvo, Iveco und DAF eine Rekordstrafe von fast 3 Milliarden Euro verhängt. Auf die VW-Tochter MAN wurde die Kronzeugenregelung angewandt, weil sie das Kartell verriet, sodass die Strafe erlassen wurde.
Die EU-Kommission ermittelte in dem Fall bereits seit 2011 und warf den Lkw-Herstellern die Bildung eines Kartells vor.
Was bedeutet das jetzt für Käufer und Leasingnehmer von Lkw, wie z. B. Speditionen?
Diese können nun die Schäden, die ihnen durch das Lkw-Kartell entstanden sind, gegen den jeweiligen Hersteller geltend machen.
Nach einer ersten Einschätzung von Dr. Späth & Partner, die bereits mehrere Speditionen gegen Hersteller des Lkw-Kartells beraten, könnte sich der Schaden auf ca. 15 – 20 % des Kaufpreises belaufen.
Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis für einen Lkw zwischen 80.000 – 100.000,- € könnte somit der Schaden pro Lkw bei ca. 12.000 – 15.000,- € liegen. Außerdem ist laut Dr. Späth & Partner zu beachten, dass viele Speditionen mehrere Lkw kauften, nämlich bis zu 20, sodass sich die Schäden teilweise potenzieren und in die Hunderttausende gehen können.
Der relevante Zeitraum, in dem Ansprüche geltend gemacht werden können, liegt dabei bei Käufen zwischen 1997 und 2011, wobei Geschädigte darauf hingewiesen werden sollten, dass in diversen Fällen, die immer im Einzelfall geprüft werden müssen, bereits demnächst Verjährung einzutreten droht, sodass sich eine schnelle Prüfung/ein schnelles Handeln empfiehlt.
Wie können die Kosten finanziert werden?
Kartellrechtliche Klagen sind – aufgrund der hohen Streitwerte und weiteren Kosten für z.B. Gutachter – in der Regel sehr teuer.
Dr. Späth & Partner ist es gelungen, hier zwei renommierte Prozessfinanzierer zur Zusammenarbeit zu bewegen, die Fälle für Geschädigte gegen das Lkw-Kartell finanzieren. D.h., Geschädigte, wie z. B. Speditionen, haben hier keinerlei Kostenrisiko, da sämtliche Kosten, wie Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie Gutachterkosten, von dem jeweiligen Prozessfinanzierer übernommen werden.
Dafür müssen im Erfolgsfall die Geschädigten einen Teil des erstrittenen Betrags an den Prozessfinanzierer abgeben, in der Regel Beträge zwischen 25 – 30 % des erstrittenen Betrages, aber nur im Erfolgsfall.
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