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Lloyd Fonds AG – BEKANNTMACHUNG BETREFFEND EINE NACHLAUFFRIST FÜR WANDLUNGEN

kpuljek (CC0), Pixabay
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Lloyd Fonds AG

Hamburg

Bundesrepublik Deutschland

Wandelanleihe 2020/​2024

ISIN: DE000A289BQ3 /​ WKN: A289BQ

BEKANNTMACHUNG BETREFFEND EINE NACHLAUFFRIST
FÜR WANDLUNGEN

durch die Lloyd Fonds AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75492, und der Geschäftsanschrift An der Alster 42, 20099 Hamburg, Bundesrepublik Deutschland, (nachfolgend auch die „Emittentin“ oder die „Gesellschaft“)

betreffend die

bis zu EUR 5.000.000,00 5,50 % Wandelschuldverschreibungen
der Lloyd Fonds AG
fällig am 17. Juli 2024

ISIN: DE000A289BQ3 /​ WKN: A289BQ

(insgesamt die „LF-Anleihe 2020|24“),

eingeteilt in Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 50.000,00 mit Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) der Emittentin.

Die am 25. Januar 2022 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene Bezugsrechtskapitalerhöhung („Kapitalerhöhung“) hat einen Ausschlusszeitraum im Sinne der Anleihebedingungen der LF-Anleihe 2020|24 und damit eine Verkürzung des grundsätzlich am 3. Februar 2022 beginnenden und am 2. März 2022 endenden Wandlungszeitraums bewirkt.

Die Gesellschaft hatte daher im Januar 2022 angekündigt, sicherzustellen, dass Wandlungserklärungen auch noch in einer Nachlauffrist von 21 Tagen ab Ablauf des durch die Kapitalerhöhung bewirkten Ausschlusszeitraums (die „Nachlauffrist“) angenommen und zu dem durch die Kapitalerhöhung reduzierten Wandlungspreis in neue Aktien der Gesellschaft gewandelt werden. Über den Beginn der Nachlauffrist sollte gesondert informiert werden.

Hiermit teilt die Gesellschaft den Anleihegläubigern mit, dass die Nachlauffrist am 26. Februar 2022 zu laufen beginnt und mit Ablauf des 18. März 2022 endet.

Wandlungen im Rahmen der Nachlauffrist erfolgen zu dem durch die Kapitalerhöhung reduzierten Wandlungspreis in Höhe von EUR 4,9809.

WICHTIGE HINWEISE:

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN, INNERHALB VON ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES DARSTELLEN WÜRDEN.

DIESE VERÖFFENTLICHUNG STELLT KEIN ANGEBOT DAR. INSBESONDERE STELLT SIE WEDER EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT ZUM VERKAUF NOCH EIN ANGEBOT ODER EINE AUFFORDERUNG ZUM ERWERB, KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON SCHULDVERSCHREIBUNGEN, AKTIEN ODER SONSTIGEN WERTPAPIEREN DAR.

 

Hamburg, im Februar 2022

Lloyd Fonds AG

Der Vorstand

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