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Lloyd Fonds AG – da schütteln sich die Aktionäre bei der Bilanz

geralt (CC0), Pixabay
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Gruselig, das ist das, was uns bei dieser Bilanz dann auch spontan einfällt. Aber was kann man von der Geschäftsführung erwarten?

Lloyd Fonds AG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019

Unverbindliche elektronische Kopie, maßgeblich ist nur der Prüfungsbericht in Papierform.

Abkürzungsverzeichnis

Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH, Hamburg
Lloyd Shipping GmbH Lloyd Shipping GmbH, Hamburg
Lloyd Fonds Special Assets GmbH Lloyd Fonds Special Assets GmbH, Hamburg
Lloyd Fonds Consulting GmbH Lloyd Fonds Consulting GmbH, Hamburg
TradeOn GmbH TradeOn GmbH, Hamburg
Lloyd Treuhand GmbH Lloyd Treuhand GmbH, Hamburg
SPSW Capital GmbH SPSW Capital GmbH, Hamburg
Lange Assets & Consulting GmbH Lange Assets & Consulting GmbH, Hamburg
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer Deutschland e. V., Düsseldorf

1. Prüfungsauftrag

Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer durch die ordentliche Hauptversammlung am 12. Juni 2019 erteilt uns der Aufsichtsrat der Lloyd Fonds AG, Hamburg

(im Folgenden auch „Lloyd Fonds AG“ oder „Gesellschaft“ genannt)

den Auftrag, den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 gemäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen.

Die Lloyd Fonds AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB.

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts (nach §289 HGB) ergibt sich aus § 20 Abs. 2 der Satzung.

Die gesetzlich nicht vorgeschriebene Prüfung erfolgte auf der Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12. Juni 2019.

Wir wurden zudem beauftragt, im Prüfungsbericht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen. Dies erfolgt in Abschnitt 5.3. dieses Berichts.

Darüber hinaus hat uns der Aufsichtsrat beauftragt, im Rahmen der Abschlussprüfung auch das Risikofrüherkennungssystem nach den Grundsätzen des § 317 Abs. 4 HGB zu prüfen und hierüber entsprechend § 321 Abs. 4 HGB zu berichten.

Den gemäß § 312 AktG vom Vorstand der Gesellschaft freiwillig aufgestellte Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2019 haben wir auftragsgemäß ebenfalls geprüft und über das Ergebnis dieser Prüfung gesondert berichtet.

Wir wurden auch beauftragt, den von der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 zu erstellenden Konzernabschluss und den Konzernlagebericht zu prüfen. Über diese Prüfung berichten wir gesondert.

Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n. F., dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an das geprüfte Unternehmen gerichtet.

Für die Durchführung unseres Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die als Anlage 6 diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 (AAB) maßgebend.

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass abweichend vom Wortlaut der AAB hinsichtlich der Nr. 9 (2) bis einschließlich Nr. 9 (6) gilt, dass die dort vorgesehenen Haftungsbeschränkungen nicht für grob fahrlässig verursachte Schadensfälle Anwendung finden.

2. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter

Der Lagebericht und der Jahresabschluss der Gesellschaft enthalten nach unserer Beurteilung folgende wesentliche Aspekte:

Zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Der Vorstand hat sich im Verlauf des Berichtsjahres neu formiert. Neben den bisherigen Vorstandsmitgliedern Klaus M. Pinter (Chief Financial Officer) und Jochen Sturtzkopf (Chief Sales Officer) wurde zum 1. April 2019 Herr Michael Schmidt als Chief Investment Officer bestellt. Herr Jochen Sturzkopf scheidet durch seinen Wechsel zur Lange Asset & Consulting GmbH zum 31. Dezember 2019 aus; Herr Achim Plate wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 als Vorstandsvorsitzender (zukünftig Chief Executive Officer) bestellt.

Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2019 ebenfalls neu formiert und besteht zum 31. Dezember 2019 aus den Herren Dr. Stefan Rindfleisch (Vorstandsvorsitzender ab 20. Dezember 2019), Prof. Wolfgang Henseler und Oliver Heine (Stellvertretender Vorstandsvorsitzender ab 20. Dezember 2019). Im Januar 2020 wurden die Herren Jörg Ohlsen und Peter Zahn zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern bestellt.

Im November bzw. Dezember 2019 wurden bei der Lloyd Fonds AG drei Kapitalerhöhungen im Zusammenhang mit den Akquisitionen der SPSW Capital GmbH und der Lange Assets & Consulting GmbH durchgeführt. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde von EUR 10.072.306 auf zuletzt EUR 13.265.914 erhöht. Zudem hat die Lloyd Fonds AG im Mai 2019 eine Wandelschuldverschreibung mit einem Volumen von EUR 6,1 Mio. platziert. Bedingt durch diese Kapitalmaßnahmen werden insgesamt TEUR 15.428 in die Kapitalrücklage zugeführt.

Die Reduzierung des Jahresergebnisses um TEUR 4.648 auf einen Jahresfehlbetrag von TEUR 6.243 resultiert im Wesentlichen aus den deutlich gestiegenen Personalaufwendungen und den weiterhin gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen aufgrund der Neupositionierung und Neuausrichtung der Lloyd Fonds AG. Im Gegenzug sind die Erträge aus Gewinnabführungen, insbesondere durch das gestiegene Jahresergebnis der Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH, wesentlich höher als im Vorjahr.

Das Finanzanlagevermögen ist im Wesentlichen durch die im Berichtsjahr erfolgten Akquistionen um TEUR 39.826 deutlich gestiegen. Im Rahmen der Neupositionierung und Neustrukturierung der Lloyd Fonds AG sind zudem die Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände um insgesamt TEUR 4.018 sowie die Wertpapiere im Umlaufvermögen um TEUR 4.362 gestiegen.

Die Verbindlichkeiten sind um TEUR 26.876 gestiegen, was insbesondere mit den Kaufpreistranchen für die Akquisitionen der SPSW Capital GmbH und der Lange Assets & Consulting GmbH sowie der als Anleihe bilanzierten Wandelschuldverschreibung zusammenhängt. Des Weiteren sind die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter und Vorstand aufgrund von Boni- und Abfindungszahlungen für das Berichtsjahr gestiegen.

Hinsichtlich weiterer Ausführungen zur wirtschaftlichen Lage und zum Geschäftsverlauf 2019 verweisen wir auf die Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Abschnitt 5.3. dieses Berichts.

Zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

Die Risiken bestehen nach Auffassung des Vorstands hinsichtlich der Schadenshöhe im Wesentlichen in den Bereichen Marktrisiken, Produktrisiken und Einnahmeausfallrisiko bei Managementerträgen und weiteren Erträgen des Bestandsgeschäfts.

Hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sieht der Vorstand insbesondere Risiken in den Bereichen Bewertungs- und Forderungsausfallrisiken sowie Organsisations- und Personalmanagementrisiken.

Es bestehen jedoch aktuell keine existenzbedrohenden Einzelrisiken.

Ein kumulierter Eintritt von Einzelrisiken könnte den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

Die Chancen der Gesellschaft bestehen nach Auffassung des Vorstands im Wesentlichen in der Positionierung als integrierter Vermögensmanager und Partner für Privatkunden und institutionellem Kapital.

Der Fokus liegt hierbei neben der weiteren Positionierung in wachsende Märkte durch Investitionen in liquide, offene Publikumsfonds, im Aufbau einer eigenen, hoch leistungsfähigen digitalen Infrastuktur, der Digital Asset Plattform 4.0.

Zusätzliche Chancen bestehen in der schnelleren Generierung von Marktanteilen und der Optimierung von Kosten und Synergien duch organisches sowie anorganisches Wachstum.

Das Jahresergebnis 2020 wird maßgeblich von der weiteren Umsetzung der Neupositionierung beeinflusst. Die Lloyd Fonds AG ist von den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise wie die gesamte Finanzdienstleistungsbranche betroffen. Negative Auswirkungen auf die Performance des Kerngeschäftes können nicht ausgeschlossen werden. Die Dauer und Intensität der Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt unsicher und daher nicht abschätzbar. Aufgrund der aktuellen Marktsituation kann keine Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2020 abgegeben werden.

Wir als Abschlussprüfer der Gesellschaft halten die Darstellung und Beurteilung der Lage sowie der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken im Lagebericht und Jahresabschluss durch den Vorstand für zutreffend.

3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 der Lloyd Fonds AG, Hamburg, in der diesem Bericht als Anlagen 1 bis 3 (Jahresabschluss) und 4 (Lagebericht) beigefügten Fassung den unter dem Datum vom 24. März 2020 in Hamburg unterzeichneten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:

„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Lloyd Fonds AG, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Lloyd Fonds AG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Lloyd Fonds AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und den weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – und der nach §§ 289 ff. HGB aufgestellte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019.

Im Bestätigungsvermerk sind die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausführlich beschrieben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der Einhaltung solcher gesetzlicher Vorschriften, die nicht die Rechnungslegung betreffen, nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben oder als die Nichtbeachtung solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben kann, denen im Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Unsere Prüfung hat sich zudem grundsätzlich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden können.

Darüber hinaus haben wir auftragsgemäß im Rahmen einer Systemprüfung untersucht, ob die Gesellschaft durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt hat, dass den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden (Risikofrüherkennungssystem).

Wir haben unsere Prüfung (mit Unterbrechungen) in den Monaten Januar 2020 bis März 2020 durchgeführt. In den Monaten November 2019 bis Dezember 2019 haben wir eine Vorprüfung durchgeführt.

Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen wir im Folgenden dar:

Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seines rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS)

Festlegung von Prüfungsfeldern und Prüfungsschwerpunkten auf Basis unserer Risikoeinschätzung:

Bewertung des Finanzanlagevermögens,

Bewertung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen bzw. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,

Vollständigkeit der Rückstellungen sowie

Geschäfte mit nahestehenden Personen.

Darüber hinaus Festlegung folgender Prüfungsschwerpunkte vom Aufsichtsrat:

Korrekte Abbildung der Kapitalerhöhungen und der damit verbundenen Akquisitionen mit der SPSW Capital GmbH und der Lange Assets & Consulting GmbH sowie

Festlegung der Prüfungsstrategie und des zeitlichen Ablaufs der Prüfung

Auswahl des Prüfungsteams und des Einsatzes von Spezialisten

Auswahl kontrollbasierter Prüfungshandlungen aufgrund von Risikoeinschätzungen und Kenntnis der Geschäftsprozesse und Systeme

Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der ausgewählten rechnungslegungsbezogenen Kontrollmaßnahmen

Durchführung analytischer Prüfungshandlungen von Abschlussposten

Einzelfallprüfungen in Stichproben und Beurteilungen von Einzelsachverhalten unter Berücksichtigung der ausgeübten Bilanzierungswahlrechte und Ermessenspielräume, u. a.

Einholung von Rechtsanwaltsbestätigungen

Einholung von Steuerberaterbestätigungen

Einholung von Bestätigungen der Kreditinstitute

Bildung des Prüfungsurteils

Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

Mündliche Erläuterungen der Prüfungsergebnisse gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat

Von dem Vorstand und den von ihm beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise erbracht und die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung abgegeben worden. Darin wird insbesondere versichert, dass in der Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorliegenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen und Abgrenzungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind.

5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Die Buchführung ist nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet worden.

5.1.2. Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 (Anlage 1 bis 3) entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter Beachtung der rechtsformspezifischen Vorschriften.

Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Gliederung, Bilanzierung und Bewertung sowie zum Anhang in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Von den Aufstellungserleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276 Satz 1 und 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde zulässigerweise teilweise Gebrauch gemacht.

Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend.

5.1.3. Lagebericht

Der gemäß § 20 der Satzung freiwillig erstellte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 (Anlage 4) entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften.

Der Lagebericht enthält die Wiedergabe der Schlusserklärung des Abhängigkeitsberichs nach § 312 AktG.

5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d. h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und den Einfluss, den Änderungen in den Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben, ein.

5.2.2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen

Hinsichtlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die Ausführungen im Anhang verwiesen.

Ergänzend geben wir nachfolgende Erläuterungen:

Finanzanlagen:

Als Bewertungsmaßstab für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte wird ein Discounted-Cashflow-Verfahren herangezogen. Als Abzinsungssatz für KG-Anteile wird im Wesentlichen 7,00 % p. a. (ohne Marge) verwendet.

Der angewandte Umrechnungskurs für fremde Währung betrug zum Bewertungsstichtag:

1 EUR = 1,1234 USD

Hinsichtlich der angewandten Zinssätze wurden im Berichtsjahr bei den Lebensversicherungsfonds Abzinsungsfaktoren zwischen 8,23 % p. a. und 9,92 % p. a. herangezogen.

Forderungen:

Zweifelhafte Forderungen werden in Höhe des wahrscheinlichen Ausfalls einzelwertberichtigt und uneinbringliche Forderungen in voller Höhe abgeschrieben.

Die Annahmen zur Einschätzung der Einbringlichkeit unterliegen dem Ermessen des Vorstands. Im Berichtsjahr wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 1.402 aufgelöst. Basis der Bemessung der Wertberichtigungen sind individuell geschätzte Ausfallhöhen auf Grundlage der Geschäftszahlen der jeweiligen Gesellschaft bzw. Quoten der vorliegenden Insolvenzberichte.

Rückstellungen:

Die Rückstellungen für variable Vergütungskomponenten erfolgten im Berichtsjahr auf Basis des Berichts „Bewertung variabler Vergütungskomponenten für Bilanzierungszwecke“ von der PricewaterhouseCoopers GmbH vom 15. Januar 2020. Die Laufzeit, die erwartete Volatilität und die erwartete Dividendenrendite sowie der risikofreie Zinssatz sind die Parameter der Bewertung. Es ergibt sich ein Aufwand in Höhe von TEUR 84, der unter dem Personalaufwand ausgewiesen wird.

Latente Steuern:

Die Höhe der ermittelten steuerlichen Verlustvorträge beträgt zum 31. Dezember 2019 für die Körperschaftsteuer rund EUR 47,3 Mio. (31.12.2018: EUR 34,5 Mio.; angepasster Wert) und für die Gewerbesteuer rund EUR 61,9 Mio. (31.12.2018: EUR 47,2 Mio.; angepasster Wert). Aktive latenten Steuern wurden unter Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 HGB nicht angesetzt.

Für die Bestimmung der latenten Steuern wird die Unternehmensplanung über vier Jahre unter Berücksichtigung geschätzter steuerlicher Aspekte zugrunde gelegt. Der zugrunde gelegte Steuersatz beträgt 31,8 %.

5.3. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

5.3.1. Ertragslage

Die nachfolgende Tabelle ist aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) abgeleitet.

2019 2018 Veränderung
TEUR TEUR TEUR %
Umsatzerlöse 996 1.054 -58 -5,5
Sonstige betriebliche Erträge 2.762 3.471 -709 -20,4
Aufwendungen für bezogene Leistungen -318 -354 36 10,2
Personalaufwand -8.732 -4.346 -4.386 *)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -560 -108 -452 *)
Sonstige betriebliche Aufwendungen -9.886 -7.219 -2.667 *)
Beteiligungsergebnis 494 422 72 17,1
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 9.196 4.682 4.514 96,4
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 102 836 -734 -87,8
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -295 -2 -293 *)
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 -30 30 *)
Ergebnis nach Steuern -6.241 -1.594 -4.647 *)
Sonstige Steuern -2 -1 -1 *)
Jahresfehlbetrag -6.243 -1.595 -4.648
Gewinnvortrag 2.248 3.843 -1.595 -41,5
Bilanzverlust/-gewinn -3.995 2.248 -6.243 *)

*) Abweichungen von +/- 100 %

Die Ertragslage der Lloyd Fonds AG ist durch ein negatives und deutlich niedrigeres Ergebnis als im Vorjahr gekennzeichnet. Dem Jahresfehlbetrag aus dem Vorjahr von TEUR 1.595 steht ein Jahresfehlbetrag für 2019 von TEUR 6.243 gegenüber.

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

2019 2018 +/-
TEUR TEUR TEUR
Managementvergütung 642 643 -1
Umsatzerlöse Miete 228 302 -74
Strukturierungsleistungen 111 90 21
Sonstige 15 19 -4
996 1.054 -58

Die Umsatzerlöse aus Managementvergütungen bewegen sich auf Vorjahresniveau und beinhalten Erlöse aus Geschäftsbesorgungsverträgen der Lloyd Fonds AG mit Beteiligungsgesellschaften. Die Umsatzerlöse aus Vermittlungs- und Strukturierungsleistungen sind leicht gestiegen und beinhalten Erlöse aus der Erstellung und Entwicklung von Finanzierungskonzepten diverser Gesellschaften. Die Mieterlöse sind hingegen aufgrund der Kündigung des alten Mietvertrags in Hamburg im vierten Quartal und der damit endenden Untermietverhältnisse deutlich gesunken.

Die sonstigen betrieblichen Erträge von insgesamt TEUR 2.762 (Vj.: TEUR 3.471) enthalten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen und Erträge aus bereits abgeschriebenen Forderungen in Höhe von insgesamt TEUR 1.402 (Vj.: TEUR 2.413), welche im Wesentlichen mit den Forderungen gegenüber der TradeOn GmbH und der PPA Beteiligungsgesellschaft mbH zusammenhängen, bei denen aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaften eine entsprechende Rückzahlung erwartet wird. Daneben sind Intercompany-Erlöse in Höhe von TEUR 858 (Vj.: TEUR 741) angefallen. Darin enthalten sind im Wesentlichen Erlöse aus Personalgestellung für die Gesellschaften Lloyd Treuhand GmbH (TEUR 213, Vj.: TEUR 193), Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH (TEUR 438, Vj.: TEUR 299), Lloyd Shipping GmbH (TEUR 25, Vj.: TEUR 81) und Lloyd Fonds Special Assets GmbH (TEUR 91, Vj.: TEUR 88). Zudem sind im Berichsjahr erstmalig Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren in Höhe von TEUR 181 angefallen. Darüber hinaus sind Erträge aus der Weiterbelastung der D&O-Versicherung an diverse Beteiligungsgesellschaften in Höhe von TEUR 117 (Vj.: TEUR 125) enthalten, welche in gleicher Höhe im Aufwand erfasst wurden.

In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind im Wesentlichen die Mietaufwendungen, die mit den Umsatzerlösen aus Miete in Verbindung stehen, enthalten (TEUR 306, Vj.: TEUR 316).

Der Personalaufwand hat sich von TEUR 4.346 im Vorjahr auf TEUR 8.732 im Berichtsjahr mehr als verdoppelt. Die Erhöhung ergibt sich zum einen aus der deutlich gestiegenen durchschnittlichen Mitarbeiterzahl (54, Vj.: 32). Zum anderen sind die Aufwendungen für Boni (TEUR 2.037, Vj.: TEUR 753) insbesondere aufgrund neuer Vorstands- und Mitarbeiterverträge im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen fallen mit TEUR 9.886 deutlich höher aus als im Vorjahreszeitraum (TEUR 7.219). Die einzelnen Bestandteile können der folgenden Tabelle entnommen werden:

2019 2018 +/-
TEUR TEUR TEUR
Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten 3.678 2.539 1.139
EDV- und Kommunikationskosten 2.010 424 1.586
Mieten und Nebenkosten 1.207 417 790
Repräsentations- und Werbekosten 761 431 330
Sonstige Personalkosten 335 213 122
Reisekosten 292 89 203
Aufsichtsratsvergütung 210 108 102
Bürobedarf 158 91 67
Kfz-Kosten 123 88 35
Versicherungen 98 85 13
Nicht abzugsfähige Vorsteuer 46 0 46
Aufwendungen aus Haftungsrisiken 7 3 4
Aufwendungen aus Kursdifferenzen 7 0 7
Einzelwertberichtigung auf Forderungen 0 2.301 -2.301
Übrige Aufwendungen 954 430 524
9.886 7.219 2.667

Die Rechts- und Beratungskosten sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen (TEUR 3.678, Vj.: TEUR 2.539). Die Erhöhung ergibt sich wie schon in 2018 im Wesentlichen aus den Aufwendungen im Zusammenhang mit der Neupositionierung und Neuausrichtung der Lloyd Fonds AG. Aus den gleichen Gründen resultiert der Anstieg der EDV- und Kommunikationskosten um TEUR 1.586, der Repräsentations- und Werbekosten um TEUR 330 sowie der Reisekosten um TEUR 203. Die Aufwendungen für Mieten und Nebenkosten sind im Berichtsjahr aufgrund der neuen Standorte in München und Frankfurt sowie des Standortwechsels in Hamburg von TEUR 417 auf TEUR 1.207 deutlich gestiegen. Die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen sind hingegen insbesondere aufgrund der im Vorjahr erfolgten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen gegenüber der KALP GmbH von TEUR 2.301 auf TEUR 0 gesunken.

Die Übrigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Kosten für Fremdarbeiten (TEUR 419, Vj.: TEUR 210), Aufwendungen für Kosten des Wertpapiergeschäfts (TEUR 155, Vj.:TEUR 0) sowie Aufwendungen für die Instandhaltung betrieblicher Räume (TEUR 122, Vj.: TEUR 15). Daneben sind Aufwendungen aus der Weiterbelastung der D&O-Versicherung an diverse Beteiligungsgesellschaften in Höhe von TEUR 117 (Vj.: TEUR 125) enthalten, welche in gleicher Höhe im Ertrag erfasst wurden.

Das Beteiligungsergebnis hat sich im Geschäftsjahr auf TEUR 494 (Vj.: TEUR 422) erhöht. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus den leicht gestiegenen Erträgen aus Beteiligungen (TEUR 546, Vj.: TEUR 505), wohingegen die Abschreibungen auf Finanzanlagen leicht gesunken sind (TEUR 52, Vj.: TEUR 82). Die Gründe für die geringeren Abschreibungen liegen in Einmaleffekten des Vorjahres sowie dem generell geringeren Abschreibungsrisiko aufgrund des kleiner werdenden Portfolios.

Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen haben sich um TEUR 4.514 auf TEUR 9.196 erhöht, was auf die Veränderung der Jahresergebnisse der Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH (TEUR 6.484, Vj.: TEUR 298), der Lloyd Treuhand GmbH (TEUR 2.551, Vj.: TEUR 4.238) und der Lloyd Shipping GmbH (TEUR 161, Vj.: TEUR 146) zurückzuführen ist.

Der negative Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 193 liegt unter dem Vorjahresniveau (positiver Saldo in Höhe von TEUR 834). Die Reduzierung der Zinserträge um TEUR 734 resultiert im Wesentlichen aus den im Vorjahr wiederaufgelebten und vorher gestundeten Zinsen aus 2009 der TradeOn GmbH sowie der nunmehr durch den Verkauf nicht mehr anfallenden Zinserträgen aus dem Darlehen der Kalp GmbH. Die Steigerung der Zinsaufwendungen um TEUR 293 ergibt sich insbesondere durch die Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Wandelschuldverschreibung.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sind von TEUR 30 im Vorjahr auf TEUR 0 gesunken und beinhalteten in 2018 Nachzahlungen der Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag für Vorjahre.

5.3.2. Vermögenslage

Die nachfolgende Tabelle ist aus der Bilanz (Anlage 1) abgeleitet.

31.12.2019 31.12.2018 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR
VERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände 2.016 3,3 340 1,7 1.676
Sachanlagen 3.003 4,9 661 3,3 2.342
Finanzanlagen 43.169 70,0 3.343 16,7 39.826
Rechnungabgrenzungsposten 1.063 1,7 0 0,0 1.063
Mittel- und langfristig gebundenes Vermögen 49.251 79,9 4.344 21,7 44.907
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 209 0,3 99 0,5 110
Forderungen im Verbundbereich 3.761 6,1 6.758 33,7 -2.997
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 350 0,6 375 1,9 -25
Sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände 2.083 3,4 1.443 7,2 640
Wertpapiere 4.362 7,1 0 0,0 4.362
Liquide Mittel 1.448 2,3 6.828 34,1 -5.380
Rechnungsabgrenzungsposten 177 0,3 177 0,9 0
Kurzfristig gebundenes Vermögen 12.390 20,1 15.680 78,3 -3.290
Aktiva insgesamt 61.641 100,0 20.024 100,0 41.617
KAPITAL
Gezeichnetes Kapital 13.266 21,5 10.072 50,3 3.194
Kapitalrücklage 19.011 30,8 3.511 17,5 15.500
Gewinnrücklagen 335 0,5 335 1,7 0
Bilanzverlust/-gewinn -3.996 -6,5 2.248 11,2 -6.244
Eigenkapital 28.616 46,3 16.166 80,7 12.450
Anleihen 6.100 9,9 0 0,0 6.100
Sonstige Rückstellungen 37 0,1 0 0,0 37
Rechnungsabgrenzungsposten 65 0,1 0 0,0 65
Mittel- und langfristiges Fremdkapital 6.202 10,1 0 0,0 6.202
Sonstige Rückstellungen 2.810 4,6 621 3,1 2.189
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.449 4,0 1.626 8,1 823
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 3.034 4,9 26 0,1 3.008
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 94 0,2 90 0,4 4
Sonstige Verbindlichkeiten 18.436 29,9 1.495 7,5 16.941
Kurzfristiges Fremdkapital 26.823 43,6 3.858 19,2 22.965
Passiva insgesamt 61.641 100,0 20.024 100,0 41.617

Im Einzelnen setzen sich die Posten der Vermögenslage wie folgt zusammen und lassen sich die Veränderungen wie folgt erläutern:

Der Anstieg der immateriellen Vermögensgegenstände auf TEUR 2.016 (31.12.2018: TEUR 340) resultiert im Wesentlichen aus der Umstellung der IT-Umgebung auf eine moderen Infrastruktur und die Entwicklung der Digital Asset-Plattform 4.0.

Die Sachanlagen sind mit TEUR 1.854 im Wesentlichen durch die Einbauten der neuen Standorte in Hamburg und Frankfurt geprägt. Daneben beinhaltet das Sachanlagevermögen insbesondere Betriebs- und Geschäftsausstattungen in Höhe von TEUR 1.118 (31.12.2018: TEUR 659).

Der wesentliche langfristige Posten der Aktivseite besteht unverändert im Finanzanlagevermögen mit TEUR 43.397 (31.12.2018: TEUR 3.343).

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Anteile an verbundenen Unternehmen 42.404 2.236
Beteiligungen an Verwaltungs-GmbHs 609 637
Beteiligungen an Kommanditgesellschaften 156 179
Anzahlungen auf Finanzanlagen 0 271
Wertpapiere des Anlagevermögens 0 20
43.169 3.343

Der Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen von TEUR 2.236 auf TEUR 42.404 resultiert insbesondere aus dem Erwerb von jeweils 90 % der Anteile an der SPSW Capital GmbH und der Lange Assets & Consulting GmbH. Für den Ewerb der Anteile an der Lange Assets & Consulting GmbH wurden bereits zum 31. Dezember 2018 geleistete Anzahlungen in Höhe von TEUR 271 aktiviert, welche im Voraus angefallene Anschaffungsnebenkosten beinhalteten.

Daneben sind Anteile an Kommanditgesellschaften, an denen die Gesellschaft als Gründungsgesellschafterin beteiligt ist, sowie Anteile an den persönlich haftenden Gesellschaftern der Kommanditgesellschaften in der Rechtsform der GmbH enthalten.

Der Rückgang der Beteiligungen an Kommanditgesellschaften resultiert im Wesentlichen aus den vorgenommenen Abschreibungen in Höhe von TEUR 52.

Der langfristige aktive Rechnungsabrenzungsposten beinhaltet die Wandelschuldverschreibung (TEUR 469; 31.12.2018: TEUR 0) und einen Baukostenzuschuss für den Standort Hamburg (TEUR 595; 31.12.2018: TEUR 0).

Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zum Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 3.761 (31.12.2018: TEUR 6.758) enthalten.

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Lloyd Treuhand GmbH 1.388 4.220
Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH 1.064 305
TradeOn GmbH 701 2.006
PPA Beteiligungsgesellschaft mbH 300 0
Lloyd Shipping GmbH 192 146
Lloyd Fonds Special Assets GmbH 92 1
LAIC Capital GmbH 19 0
Lloyd Fonds Consulting GmbH 5 80
3.761 6.758

Die Forderungen gegen die Lloyd Treuhand GmbH, die Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH und die Lloyd Shipping GmbH resultieren aus den bestehenden Ergebnisabführungsverträgen unter Berücksichtigung laufender Verrechnungen.

Bei den Darlehen gegenüber der TradeOn GmbH und der PPA Beteiligungsgesellschaft mbH wurden die Einzelwertberichtigungen im Berichtsjahr angepasst, da eine Teilrückzahlung der Darlehen erwartet wird. Zudem sind die Forderungen gegenüber der TradeOn GmbH aufgrund einer Tilgung in Höhe von TEUR 2.200 deutlich gesunken.

Den Forderungsbeträgen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 11.732 (31.12.2018: TEUR 16.151) stehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 7.993 (31.12.2018: TEUR 9.393) gegenüber. Die Reduzierung der Forderungen resultiert im Wesentlichen aus der im Berichtsjahr erfolgten Teiltilgung des Darlehens gegenüber der TradeOn GmbH und den bereits unterjährig erfolgten Gewinnabführungen für das Jahr 2019 der Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH und der Lloyd Treuhand GmbH.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten im Wesentlichen Forderungen aus laufenden und einmaligen Tätigkeitsvergütungen sowie laufenden Verrechnungen in Höhe von TEUR 1.805 (31.12.2018: TEUR 1.828), die in Höhe von TEUR 1.455 (31.12.2018: TEUR 1.453) einzel- bzw. pauschalwertberichtigt wurden. Die Einzelwertberichtigungen wurden bereits in den Vorjahren bei jenen Forderungen gegen Gesellschaften vorgenommen, welche sich aufgrund der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Situation in Notlage oder in Insolvenz befinden und betreffen im Wesentlichen Schifffahrtsgesellschaften.

Die sonstigen kurzfristigen Vermögensgegenstände enthalten in 2019 im Wesentlichen Forderungen gegen das Finanzamt in Höhe von TEUR 1.207 (31.12.2018: TEUR 763). Diese resultieren vor allem aus Kapitalertragsteuerzahlungen in Höhe von TEUR 665 sowie aus Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 542. Daneben sind in Höhe von TEUR 543 (31.12.2018: TEUR 520) Versicherungs- bzw. Klägererstattungsansprüche aus Klagen sowie in Höhe von TEUR 415 (31.12.2018: TEUR 141) Mietkautionen enthalten.

Die kurzfristigen Wertpapiere in Höhe von TEUR 4.362 enthalten im Jahr 2019 eigen aufgesetzte Publikumsfonds sowie bei Depotbanken aufgesetzte Depots, in die die Lloyd Fonds AG eingezahlt hat.

Die Flüssigen Mittel sind von TEUR 6.828 im Vorjahr auf TEUR 1.448 im Geschäftsjahr gesunken. Wir verweisen auf unsere Erläuterungen zur Finanzlage auf S. 23.

Die Eigenkapitalquote ist im Berichtsjahr mit 46,4 % (Vj.: 80,7 %) im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken, was im Wesentlichen durch den Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten bedingt ist.

Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist aufgrund der im Berichtsjahr erfolgten Kapitalerhöhungen gegen Bar- bzw. Sacheinlagen im Zusammenhang mit dem Erwerb von 90 % der Anteile an der SPSW Capital GmbH und der Lange Assets & Consulting GmbH von TEUR 10.072 auf TEUR 13.266 gestiegen. Daneben hat die Lloyd Fonds AG im Mai 2019 eine Wandelschuldverschreibung mit einem Volumen von EUR 6,1 Mio. platziert. Bedingt durch diese Kapitalmaßnahmen werden insgesamt TEUR 15.428 in die Kapitalrücklage zugeführt.

Das mittel- und langfristige Fremdkapital enthält im Wesentlichen die als Anleihe bilanzierten Wandelschuldverschreibung in Höhe von TEUR 6.100. Der langfristige passive Rechnungsabrenzungsposten enthält einen Baukostenzuschuss des Vermieters für den Standort Frankfurt in Höhe von TEUR 65 (31.12.2018: TEUR 0).

Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 621) um TEUR 2.226 auf TEUR 2.847 erhöht. Einem Anstieg der Rückstellungen für Boni in Höhe von TEUR 1.293 und der Rückstellungen für Rechtsberatung in Höhe von TEUR 495 steht ein Rückgang der Drohverlustrückstellungen für Miete in Höhe von TEUR 97 gegenüber. Zudem sind die Urlaubsrückstellungen um TEUR 101 gestiegen.

Die Zusammensetzung und Entwicklung der sonstigen Rückstellungen können der folgenden Tabelle entnommen werden:

31.12.2018 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2019
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Boni 100 100 0 1.393 1.393
Rechtsberatung 54 48 6 549 549
Prüfung Jahres- und
Konzernabschluss 150 150 0 154 154
Urlaubsrückstellungen 50 0 0 101 151
Rückführung erhaltener
Ausschüttungen 84 3 0 0 81
Rückbaurückstellungen 0 0 0 41 41
Erstellung der
Steuererklärungen 38 19 0 19 38
Aktienoptionen 11 3 4 15 19
Drohverlust Miete 97 97 0 0 0
Sonstige 37 0 0 384 421
621 420 10 2.656 2.847

Die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 823 auf TEUR 2.449 ergibt sich im Wesentlichen aus den zum Ende des Berichtsjahrs aufgelaufenen Kosten im Zusammenhang mit der Neupositionierung und Neustrukturierung der Lloyd Fonds AG.

Die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von TEUR 26 auf TEUR 3.035 resultiert im Wesentlichen aus den im Berichtsjahr erhaltenen Darlehen der Lloyd Treuhand GmbH und der Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH in Höhe von insgesamt TEUR 3.033.

Die Erhöhung der sonstigen Verbindlichkeiten um TEUR 16.941 von TEUR 1.495 auf TEUR 18.436 ergibt sich im Wesentlichen aus den zu zahlenden Kaufpreistranchen für die Akquisitionen der SPSW Capital GmbH und der Lange Assets & Consulting GmbH in Höhe von insgesamt TEUR 17.060.

5.3.3. Finanzlage

2019 2018 Veränderung
TEUR TEUR TEUR
Periodenergebnis -6.243 -1.595 -4.648
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 612 199 413
+ / – Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 2.226 -183 2.409
– / + Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen -33 2.241 -2.274
+ Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva (die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind) 1.214 761 453
+ Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva (die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind) 20.841 1.771 19.070
+ Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 3 4 -1
Zinsaufwendungen/Zinserträge 193 -834 1.027
Sonstige Beteiligungserträge -546 -505 -41
+ Ertragsteueraufwand 0 30 -30
Ertragsteuerzahlungen -43 -233 190
= Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (a) 18.224 1.656 16.568
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -1.971 -338 -1.633
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 13 0 13
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -2.663 -498 -2.165
+ Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens 13 154 -141
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -39.918 -440 -39.478
Auszahlungen auf Grund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition -4.362 0 -4.362
+ Erhaltene Zinsen 96 116 -20
+ Erhaltene Dividenden 546 505 41
= Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit (b) -48.246 -501 -47.745
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 17.968 3.846 14.122
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 6.682 0 6.682
Gezahlte Zinsen -7 -2 -5
= Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit (c) 24.643 3.844 20.799
= Veränderung der liquiden Mittel (Summe a – c) -5.379 4.998 -10.377
+ Finanzmittelfonds zu Beginn des Jahres 6.827 1.829 4.998
= Finanzmittelfonds am Ende des Jahres 1.448 6.827 -5.379

Der Finanzmittelfonds am Ende des Jahres setzt sich wie im Vorjahr ausschließlich aus dem Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten zusammen.

Der Cash-Flow ist mit TEUR 5.379 negativ. Dies ist isnbesondere in dem negativen Cash-Flow aus Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 48.246 begründet. Dem gegenüber steht ein positiver Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 18.224 sowie ein positiver Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 24.643 gegenüberstehen.

6. Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem

Prüfungsdurchführung

Seit dem 1. März 2017 werden die Aktien der Gesellschaft im Scale Standard der Frankfurter Wertpapierbörse geführt, welcher den Entry Standard ersetzt hat. Es besteht aktuell keine Verpflichtung zur Prüfung des Risikofrüherkennungssystems gemäß § 317 Abs. 4 HGB in Verbindung mit § 91 Abs. 2 AktG. Wir wurden beauftragt, im Rahmen einer freiwilligen Prüfung zu beurteilen, ob der Vorstand den ihm nach § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen bezüglich eines Risikofrüherkennungssystems in einer geeigneten Form nachgekommen ist. Im Rahmen der Prüfungsdurchführung haben wir die nach § 91 Abs. 2 AktG getroffenen Maßnahmen festgestellt.

Entsprechend haben wir untersucht, inwieweit der Vorstand die ihm obliegenden Maßnahmen getroffen hat und ob durch diese Maßnahmen alle potentiell bestandsgefährdenden Risiken so rechtzeitig erfasst und kommuniziert werden, dass der Vorstand in geeigneter Weise reagieren kann. Hierbei beurteilen wir auch, ob das eingerichtete Überwachungssystem zur Sicherstellung der Einhaltung der Maßnahmen geeignet ist. Die Verpflichtung zur Einführung eines Risikofrüherkennungssystems gilt konzernweit, soweit von den Tochtergesellschaften bestandsgefährdende Entwicklungen auf das Mutterunternehmen ausgehen können.

Wir haben die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems unter Beachtung des entsprechenden Prüfungsstandards des IDW (IDW PS 340) durchgeführt. Bei der Prüfung nach § 317 Abs. 4 HGB handelt es sich um eine Systemprüfung. Im Rahmen der Prüfung ist festzustellen, ob das System der Risikoidentifikation, -analyse und -kommunikation unternehmensweit für alle relevanten Risiken permanent und zeitgerecht sichergestellt ist und eine entsprechende Überwachung erfolgt.

Nicht Gegenstand der Maßnahmen im Sinne des § 91 Abs. 2 AktG und damit auch nicht Gegenstand der Prüfung ist die Reaktion des Vorstands auf erfasste und kommunizierte Risiken. Auch die Beurteilung, ob die von den nachgeordneten Entscheidungsträgern eingeleiteten oder durchgeführten Handlungen zur Risikobewältigung bzw. ob der Verzicht auf solche Maßnahmen sachgerecht oder wirtschaftlich sinnvoll sind, ist nicht Gegenstand der Prüfung des Risikofrüherkennungssystems.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns auf eine vom Unternehmen erstellte Dokumentation der Maßnahmen gestützt. Diese Dokumentation haben wir auf Plausibilität und Widerspruchsfreiheit geprüft. Die Reportings und entsprechende Korrespondenz haben wir in Stichproben eingesehen.

Das Risikofrüherkennungssystem der Lloyd Fonds AG ist in einer Richtlinie „Risikomanagement auf Gesellschaftsebene – Organisationshandbuch“ (vorher: „Risikomanagementsystem (RMS) -Richtlinie der Lloyd Fonds AG“) dokumentiert. Die aktuell geltende Fassung der Richtlinie datiert vom 18. November 2019 und wurde vom Vorstand am 3. Dezember 2019 schriftlich genehmigt und verabschiedet. Ferner galt im Berichtsjahr die Richtlinie in der Fassung vom 26. November 2018, welche vom Vorstand am 26. November 2018 schriftlich genehmigt und verabschiedet wurde. Die aktuelle Richtlinie beinhaltete umfangreiche Anpassungen. So wurden unter anderem die Elemente Risikotragfähigkeitsberechnung, Stresstests und Liquiditätstransferpreismodell aufgenommen. Ferner wurden Änderungen bei den Risikoverantwortlichen aufgrund des in 2018 sowie 2019 erfolgten Personalwechseln vorgenommen.

Vor dem Hintergrund, dass der Konzern per 31.12.2019 über keine eigene Kapitalverwaltungsgesellschaft verfügt, kommen die Elemente Risikotragfähigkeitsberechnung, Stresstests und Liquiditätstransferpreismodell bisher nicht zur Anwendung.

Die Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines Scoring-Verfahrens, wobei die Dimensionen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenspotenzial (Liquiditätswirkung) betrachtet werden. Zur Analyse des jeweiligen Risikos auf die Liquidität der Gesellschaft werden unterschiedliche Kategorien zur Einstufung herangezogen. Risiken mit ausschließlicher Auswirkung auf die Vermögens- und/oder Ertragslage der Gesellschaft werden nicht gesondert erfasst.

Gemäß § 91 Abs. 2 AktG ist der Vorstand für die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikofrüherkennungssystems verantwortlich. Die Durchführung, Pflege und Verbesserung der Prozesse und Systeme obliegt nach der genannten Richtlinie dem Risikomanagement. Im Bereich Risikomanagement wurde ein zentraler Risikoadministrator benannt. Dieser initiiert den Risikomanagementprozess halbjährlich, konsolidiert Risiken der Abteilungen und Tochtergesellschaften und kommuniziert Ergebnisse und Veränderungen an Vorstand und Aufsichtsrat über einen Risikobericht.

Die Risikoidentifikation und die Risikoanalyse einschließlich der erforderlichen Bewertung erfolgen über Interviews des Risikoadministrators mit den festgelegten Risikoverantwortlichen der einzelnen Abteilungen. Anschließend erfolgt die Erfassung der identifizierten Risiken in einer Risikomanagementsoftware. Die abschließende Auswertung wird dem Risikoverantwortlichen zur Freigabe vorgelegt. Die Freigabe ist vom Risikoadministrator dokumentiert worden.

Die Richtlinie zum Risikomanagementsystem der Lloyd Fonds AG sieht das Instrument der Ad-hoc-Meldung an den Vorstand durch den Risikoverantwortlichen vor. Vor dem Hintergrund regelmäßig stattfindender wöchentlicher Sitzungen, z. B. mit dem Bereich „Finanzen“, lagen im Berichtszeitraum auskunftsgemäß keine schriftlich erfassten Ad-hoc-Meldungen vor.

Die Lloyd Fonds AG verfügt über keine vollumfängliche interne Revision. Die Rechtsabteilung wurde daher mit der Überwachung des Risikomanagements beauftragt. Die Leitung der Rechtsabteilung soll entsprechend den getroffenen Regelungen stichprobenartig an den Interviews zwischen den Risikoverantwortlichen und dem Risikoadministrator teilnehmen und berichtet an den Vorstand, ob die entsprechenden Vorgaben eingehalten wurden. Tatsächlich erfolgte dies zum 31. Dezember 2019 durch die Leiterin Finanzen. Wir weisen darauf hin, dass die Abteilung Recht bzw. Finanzen nicht vollständig als prozessunabhängig anzusehen ist. Vor dem Hintergrund, dass die Lloyd Fonds AG über keine vollumfängliche interne Revision verfügt, halten wir das Vorgehen jedoch grundsätzlich für angemessen.

Hinsichtlich der Einbindung der Tochtergesellschaften in den Ablauf des Risikofrüherkennungssystems erfolgt derzeit eine formale Einbindung der Lloyd Treuhand GmbH. Insofern ist eine konzerneinheitliche Richtlinie derzeit explizit nur für die Lloyd Fonds AG und die Lloyd Treuhand GmbH vorhanden. Jedoch wurde ein großer Teil der Geschäftsführer der Tochtergesellschaften auch an zentralen Stellen in der Lloyd Fonds AG als jeweils Risikoverantwortlicher benannt. Die Einbindung der SPSW Capital GmbH wird formal in 2020 erfolgen. Bisher wurden die Risiken an die Lloyd Fonds AG kommuniziert.

Prüfungsergebnis

Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Wir verweisen auf unsere oben genannten Feststellungen.

7. Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts

Der gemäß § 312 AktG aufzustellende Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) ist uns vom Vorstand der Gesellschaft vorgelegt worden. Diesen Bericht haben wir gemäß § 313 Abs. 1 AktG geprüft. Über das Ergebnis dieser Prüfung haben wir einen gesonderten schriftlichen Bericht erstattet.

Da Einwendungen gegen den Bericht des Vorstands nicht zu erheben waren, haben wir mit Datum vom 24. März 2020 gemäß § 313 Abs. 3 AktG den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind und bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.“

8. Schlussbemerkung

Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der Lloyd Fonds AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen erstattet.

Hamburg, den 24. März 2020

Baker Tilly GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Oliver Pegelow gez.Stefanie Hartmann
– Wirtschaftsprüfer – – Wirtschaftsprüferin –

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software 1.622.136,00 30.515,00
2. Geleistete Anzahlungen 393.766,86 309.240,35
2.015.902,86 339.755,35
II. Sachanlagen
1. Einbauten in fremden Grundstücken 1.854.066,00 2.838,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.117.642,81 658.829,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.511,00 0,00
3.003.219,81 661.667,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 42.404.293,15 2.507.453,55
2. Beteiligungen 765.593,67 815.419,74
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 20.026,40
43.169.886,82 3.342.899,69
48.189.009,49 4.344.322,04
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 208.568,76 98.738,77
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.760.917,65 6.758.181,34
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 350.092,71 375.357,19
4. Sonstige Vermögensgegenstände 2.082.722,34 1.443.239,71
6.402.301,46 8.675.517,01
II. Sonstige Wertpapiere 4.361.781,88 0,00
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.447.600,88 6.827.601,28
12.211.684,22 15.503.118,29
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.240.609,84 176.647,97
61.641.303,55 20.024.088,30

PASSIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 13.265.914,00 10.072.306,00
II. Kapitalrücklage 19.010.519,98 3.510.367,51
III. Gewinnrücklagen 335.422,49 335.422,49
IV. Bilanzverlust/-gewinn -3.995.509,77 2.247.930,70
28.616.346,70 16.166.026,70
B. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN 2.846.884,05 621.051,72
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Anleihen 6.100.000,00 0,00
– davon konvertibel: EUR 6.100.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.448.587,68 1.625.923,03
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.034.573,71 25.878,92
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 94.203,76 90.452,76
5. Sonstige Verbindlichkeiten 18.436.113,36 1.494.755,17
– davon aus Steuern: EUR 0,00 (31.12.2018: EUR 122.906,63)
30.113.478,51 3.237.009,88
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 64.594,29 0,00
61.641.303,55 20.024.088,30

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019

2019 2018
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 996.042,63 1.054.126,75
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.761.960,99 3.470.698,90
– davon Erträge aus Kursdifferenzen: EUR 5.060,59 (Vorjahr: EUR 39.561,11)
3. Aufwendungen für bezogene Leistungen -318.039,79 -353.941,22
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -8.087.316,84 -3.971.022,23
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -644.645,40 -375.398,46
-8.731.962,24 -4.346.420,69
5. Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
-560.466,28 -107.570,43
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -9.885.626,67 -7.219.372,66
– davon Aufwendungen aus Kurserträgen: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 3.257,38)
7. Erträge aus Beteiligungen 545.825,71 505.079,88
8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 9.195.914,71 4.682.101,69
9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 39,99 0,00
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 101.933,47 835.964,75
– davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 101.563,32 (Vorjahr: EUR 143.569,80)
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen -52.004,70 -82.395,26
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -294.870,29 -1.854,01
– davon an verbundene Unternehmen: EUR 37.939,74 (Vorjahr: EUR 0,00)
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 -30.331,53
14. Ergebnis nach Steuern -6.241.252,47 -1.593.913,83
15. Sonstige Steuern -2.188,00 -1.378,00
16. Jahresfehlbetrag -6.243.440,47 -1.595.291,83
17. Gewinnvortrag 2.247.930,70 3.843.222,53
18. Bilanzverlust/-gewinn -3.995.509,77 2.247.930,70

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 wird unter Beachtung der Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bestimmungen des Aktiengesetzes wurden beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Lloyd Fonds AG, Hamburg, ist beim Amtsgericht Hamburg (HRB 75492) eingetragen.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Währungsumrechnung in Euro

Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme der Geschäftsfortführung (going concern).

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beinhalten Software sowie die Erstellung einer Homepage. Die Nutzungsdauer der Software sowie der Homepage beträgt drei Jahre.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungsdauer beträgt zwischen drei und 19 Jahren. Bauten und Einbauten auf fremden Grundstücken werden entsprechend der Laufzeit der Mietverträge abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt zwischen fünf bis 10 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden mit einem Wert bis zu 250 € im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zwischen 250 € und 1.000 € werden in einem jahresbezogenen Sammelposten erfasst und über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Sofern von Personenhandelsgesellschaften Liquiditätsausschüttungen erfolgten, wurden diese von den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert abgesetzt, wenn diesen keine entsprechenden Gewinne zugrunde liegen. Es wurden im Berichtsjahr sowohl Abschreibungen, soweit Wertminderungen vorlagen, als auch Zuschreibungen vorgenommen.

Bei der Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Es wurden im Berichtsjahr Forderungsverluste erfasst, soweit von einer Uneinbringlichkeit der Forderung ausgegangen werden musste.

Die Wertpapiere sind nach den Vorschriften für das Umlaufvermögen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert bilanziert.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Bewertung der Rückstellungen für aktienbasierte Vergütungen in Form eines Aktienoptionsprogramms bzw. eines Phantom Stock Plans wird mittels der Monte Carlo-Simulation auf den Tag der Gewährung berechnet. Die Laufzeit, die erwartete Volatilität und die erwartete Dividendenrendite sowie der risikofreie Zinssatz sind die Parameter der Bewertung.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 2 HGB Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die den Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie flüssige Mittel in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bzw. mit dem niedrigeren (höheren) Kurs am Bilanzstichtag bewertet.

Zum Abschlussstichtag wurden auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten gem. § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs (USD 1,1234 bzw. GPB 0,8508) bewertet.

Latente Steuern werden zur Berücksichtigung zukünftiger steuerlicher Folgen von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Bemessungsgrundlagen der Vermögenswerte und Schulden und deren Wertansätzen gebildet (Verbindlichkeitsmethode). Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und -vorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

III. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung der Positionen des Anlagevermögens wird im Anlagenspiegel (Anlage I zum Anhang) dargestellt.

Die Anteilsbesitzliste zum 31.12.2019 ist in der Anlage III zum Anhang dargestellt.

Sämtliche Forderungen haben grundsätzlich Restlaufzeiten von bis zu 1 Jahr.

Die zwei Säulen des neuen Geschäftsmodells LF-Linie und LF-System wurden im Laufe des Berichtsjahres aufgebaut. Dazu gehörte auch die Anlage von Liquidität der Gesellschaft in die neuen Fonds- und Depotkonzepte, um deren Vermarktbarkeit zu unterstützen. Zum Stichtag hält die Lloyd Fonds AG Anteile an drei von ihr initiierten und beratenen Publikumsfonds. Es handelt sich dabei um die Aktienfonds Lloyd Fonds – European Hidden Champions, Lloyd Fonds – European Quality & Growth und Lloyd Fonds – Green Dividend World. Die Anteile der Lloyd Fonds AG an den genannten Fonds belaufen sich zum Stichtag auf einen Wert von 4.095 T€. Ferner sind 262 T€ in drei algorithmische Depotstrategien bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase) investiert.

Zum Bilanzstichtag bestehen körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von rund € 47,3 Mio. (31.12.2018: € 34,5 Mio., angepasst) als auch gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von rund € 61,9 Mio. (31.12.2018: € 47,2 Mio., angepasst) für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, da insgesamt von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht wurde.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. August 2023 um insgesamt bis zu 5.036.153 € durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 5.036.153 neuen, nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen.

Durch den Erwerb der Lange Assets & Consulting GmbH, Hamburg, (im Folgenden: Lange) im November 2019 verringert sich das genehmigte Kapital um 193.608,00 € auf 4.842.545,00 €.

Bedingtes Kapital 2018 I

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. August 2023 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 6.500.000 € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben. Hierfür kann ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 1.000.000 €, eingeteilt in bis zu 1.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, gewährt werden.

Bedingtes Kapital 2018 II

Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter bis zum 11. Juni 2024 einmalig oder mehrmals Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 1.007.000 € (Erhöhung des Altbetrags um 107.000 €) zum auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft auszugeben. Hierfür ist das Grundkapital in entsprechender Höhe bedingt erhöht.

Bedingtes Kapital 2019

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11. Juni 2024 um insgesamt bis zu 1.000.000 € Stückaktien einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen zu erhöhen.

Erhöhung des Grundkapitals

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen und entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft bis zum 15. Juni 2020 um insgesamt bis zu 1.500.000 € durch ein- oder mehrmalige Ausgabe nennwertloser auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen. Der Bezugspreis beträgt höchstens 6,00 € je Aktie.

Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft bis zum 15. Juni 2020 um insgesamt bis zu 1.500.000 € durch ein- oder mehrmalige Ausgabe nennwertloser auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen. Der Bezugspreis beträgt höchstens 6,00 € je Aktie.

Wandelschuldverschreibung

Im Mai 2019 platzierte die Lloyd Fonds AG eine Wandelschuldverschreibung mit einem Volumen von 6,1 Mio. €. Die Anleihe wurde unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre als Privatplatzierung ausschließlich von Investoren in Deutschland und Luxemburg gezeichnet. Das Wertpapier verfügt über eine dreijährige Laufzeit ab dem 3. Juni 2019 und wird mit einem halbjährlich zahlbaren fixen Kupon von 3,75 % per annum verzinst. Investoren können die Anleihe zu festgelegten Terminen, frühestens jedoch nach dem ersten Jahr der Laufzeit, in Aktien der Emittentin tauschen.

Lange -Transaktion

Für den Erwerb des 90%igen Anteils an der Lange wurden im November 2019 im Zuge einer Sacheinlage 193.608 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien aus dem genehmigten Kapital zu einem Bezugspreis von 5,1651 € je Aktie ausgegeben.

SPSW- Transaktion

Die Akquisition der SPSW Capital GmbH, Hamburg, (im Folgenden: SPSW) durch die Lloyd Fonds AG erfolgte durch eine „gekreuzte Bar- und Sachkapitalerhöhung“ in gleicher Höhe.

Die im Dezember 2019 durchgeführte Barkapitalerhöhung durch Ausgabe von 1.500.000 neuen, nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ermöglichte den Streubesitzaktionären, eine durch die anschließende Sachkapitalerhöhung enstehende Verwässerung ihrer Beteiligungsquote an der Gesellschaft auszugleichen. Die Barkapitalerhöhung erfolgte auf Basis eines Wertpapierprospekts nach den Vorgaben der EU-Prospektverordnung 2017/1129 auf Grundlage der Quartalszahlen per 30. September 2019. Sämtliche Aktien wurden zu einem Ausgabekurs von EUR 5,36 je Aktie platziert. Der Bruttoemissionserlös betrug EUR 8,04 Mio. Die neuen Aktien sind seit dem 1. Januar 2019 voll dividendenberechtigt.

Die anschließende Sachkapitalerhöhung erfolgte ebenfalls im Dezember 2019 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durch Ausgabe von weiteren 1.500.000 neuen, nennwertlosen, auf den Inhaber lauteten Stückaktien zu einem Ausgabebetrag von EUR 6,00 je Aktie. Einzig die Gesellschafter der SPSW waren zur Zeichnung der neuen Aktien zugelassen.

Das Grundkapital der Lloyd Fonds AG wurde durch die beiden Transaktionen damit auf nunmher insgesamt EUR 13.265.914 erhöht.

Entwicklung Kapitalrücklage

Im Zusammenhang mit der Sachkapitalerhöhung der Lange-Transaktion werden in der Kapitalrücklage die Residualgröße zu einem Bezugspreis von 5,1651 € je Aktie gezeigt. Der Residualwert beläuft sich auf 806 T€.

Im Zusammenhang mit der Bar- und Sachkapitalerhöhung der SPSW-Transaktion werden in der Kapitalrücklage die Residualgrößen zum einen zum Bezugspreis von 6,00 € je Aktie für die Sachkapitalerhöhung und zum anderen zum Bezugspreis von 5,36 € je Aktie für die Barkapitalerhöhung gezeigt. Der Residualwert beläuft sich insgesamt auf 14.040 T€.

Die Eigenkapitalkomponente der im Geschäftsjahr 2019 begebenen Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 6.100 T€ beläuft sich auf 581 T€ und wird ebenfalls in der Kapitalrücklage gezeigt.

Der Bilanzgewinn bzw.-verlust hat sich zum 31.12.2019 wie folgt entwickelt:

Bilanzgewinn 1.01.2019 € 2.247.930,70
Abzüglich Jahresfehlbetrag 2019 € 6.243.440,47
Bilanzverlust 31.12.2019 € 3.995.509,77

Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel (Anlage II zum Anhang) dargestellt.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von 1.400 T€ (Vj.: 2.392 T€), welche im Wesentlichen aus der Rückzahlung von Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren.

Der Personalaufwand des Geschäftsjahres 2019 beläuft sich auf 8.727 T€ (Vj.: 4.346 T€). Der Anstieg der laufenden Gehälter ist im Wesentlichen auf die gestiegene durchschnittliche Mitarbeiterzahl von 32 im Vorjahr auf 53 im Geschäftsjahr zurückzuführen.

Der Anstieg der EDV-Kosten in 2019 auf 1.936 T€ (Vj.: 389 T€), der Aufwendungen für Mieten und Nebenkosten auf 1.207 T€ (Vj.: 416 T€) und der Rechts- und Beratungskosten auf 3.678 T€ (Vj.: 2.539 T€) liegen im Wesentlichen in der Neuausrichtung auf Neupositionierung der Lloyd Fonds AG begründet.

Im Berichtsjahr erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen auf die Finanzanlagen bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen in Höhe von 52 T€ (Vj.: 82 T€).

V. Sonstige Angaben

Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt zusammen:

Klaus M. Pinter, verantwortlich für die Ressorts Finanzen, die Assetbereiche Schifffahrt und Weitere Assets, das Treuhandgeschäft sowie die Kommunikation des Konzerns.

Jochen Sturtzkopf bis 31. Dezember 2019, verantwortlich für den Vertrieb sowie den Immobilienbereich des Konzerns.

Michael Schmidt, Vorstand seit dem 1. April 2019 verantwortlich für den Investmentbereich sowie die neuen Geschäftssäulen LF-Linie, LF-System und LF-Vermögen des Unternehmens.

Der Aufsichtsrat bestellte am 16. Dezember 2019 Achim Plate mit Wirkung ab dem 01. Januar 2020 zum Vorstandsvorsitzenden. Bis dahin war Klaus M. Pinter Vorstandsvorsitzender.

Die Vorstände sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Lloyd Fonds AG hat im Geschäftsjahr durchschnittlich 53 (Vorjahr: 32) Mitarbeiter beschäftigt.

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt zusammen:

Achim Plate, geschäftsführender Gesellschafter der SPSW Capital GmbH (Vorsitzender, Austritt: 20. Dezember 2019)

Dr. Stefan Rindfleisch, Rechtsanwalt (stellvertretender Vorsitzender, bis 20. Dezember 2019 – Vorsitzender, ab 20. Dezember 2019)

Henning Soltau, geschäftsführender Gesellschafter der SPSW Capital GmbH (Austritt: 20. Dezember 2019)

Prof. Wolfgang Henseler, Creative Managing Director bei Sensory-Minds

Oliver Heine, Gesellschafter der Lange Assets & Consulting GmbH (seit Juni 2019 – stellvertretender Vorsitzender, ab 20. Dezember 2019)

Auf Antrag der Lloyd Fonds AG hat das zuständige Registergericht im Januar 2020 als Nachfolger von Herrn Plate und Herrn Soltau die Herren Jörg Ohlsen und Peter Zahn zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats zunächst bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2020 bestellt. Der Aufsichtsrat wählte zudem Herrn Dr. Stefan Rindfleisch zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Oliver Heine zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats, für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Die Aktien der Lloyd Fonds AG werden im Börsensegment Scale der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet.

Für drei (31.12.2018: vier) Schifffahrtsgesellschaften bestehen im Handelsregister eingetragene, jedoch noch nicht eingeforderte Hafteinlagen von insgesamt 1.991 T€ (31.12.2018: 2.716 T€).

Zum 31. Dezember 2019 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus den Mietverträgen für Büroflächen in Hamburg, München und Frankfurt von insgesamt 10.201 T€ (31.12.2018: 8.347 T€). Aus Leasing- und sonstigen Verträgen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 249 T€ (31.12.2018: 206 T€). Weiterhin besteht eine sonstige finanzielle Verpflichtung gegenüber einer Software-Entwicklungsgesellschaft. Nach erfolgter Abnahme der Software fallen Betriebskosten für das System zwischen 7,5 und 2,5 Basispunkten bezogen auf das mit Hilfe der Software verwaltete Fondsvolumen. Der Vertrag trat am 1. November 2018 in Kraft und hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren.

Daneben bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus erhaltenen Ausschüttungen der KG- Beteiligungsunternehmen in Höhe von 2.326 T€ (31.12.2018: 2.326 T€). Dieser Rückzahlungsanspruch besteht aufgrund der Tatsache, dass die erhaltenen Ausschüttungen bisher nicht in voller Höhe durch Gewinne gedeckt sind. Das Rückforderungsrisiko wurde zum Bilanzstichtag im Rahmen einer Rückstellung von 81 T€ (31.12.2018: 84 T€) berücksichtigt. Der Vorstand geht davon aus, dass weitere Rückzahlungen für erhaltene Ausschüttungen nicht geltend gemacht werden.

Zur Sicherstellung der Liquidität einer Tochtergesellschaft hat die Lloyd Fonds AG in Höhe eines gewährten Darlehens eine Rangrücktrittserklärung abgegeben. Das Darlehen valutiert zum Stichtag mit 5.598 T€.

Der Vorstand schätzt das Risiko aus einer Inanspruchnahme aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit als sehr gering ein.

In der Anlage III zum Anhang werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft Anteile von mehr als 20 % hält.

Aus dem am 24. Juni 2010 geschlossenen Vertrag besteht zwischen der Lloyd Fonds AG und der Lloyd Treuhand GmbH, Hamburg, eine ertragsteuerliche Organschaft. Am 30. November 2016 wurde eine ertragsteuerliche Organschaft zwischen der Lloyd Fonds AG und der Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH, Hamburg geschlossen. Am 24. Mai 2017 wurde eine weitere ertragsteuerliche Organschaft zwischen der Lloyd Fonds AG und der Lloyd Shipping GmbH, Hamburg, geschlossen. Weiterhin bestehen mit verbundenen Unternehmen umsatzsteuerliche Organschaften. Hieraus resultieren für die Lloyd Fonds AG Haftungen nach § 73 AO.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 6.243.440,47 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

VI. Nachtragsbericht

Seit dem 1. Januar 2020 ist Achim Plate Vorstandsvorsitzender (CEO) der Lloyd Fonds AG. Die Bestellung hat eine Laufzeit von vier Jahren. Als CEO verantwortet Achim Plate maßgeblich die Strategie der Lloyd Fonds AG und die digitalen Asset-Lösungen im Geschäftsbereich LF-System. Zudem wird Herr Plate den Vertrieb in den drei Geschäftsfeldern der Lloyd Fonds AG integriert weiterentwickeln. Damit einhergehend verantworten Klaus M. Pinter, CFO, und Michael Schmidt, CIO, seit dem 1. Januar 2020 folgende Zuständigkeitsbereiche: Klaus M. Pinter verantwortet die Ressorts Finanzen, Legal, die Assetbereiche Immobilien, Schifffahrt und Special Assets, das Treuhandgeschäft sowie die Konzernkommunikation. Michael Schmidt verantwortet den Geschäftsbereich Publikumsfonds (LF-Linie) sowie die Vermögensverwaltung (LF-Vermögen).

Der Aufsichtsrat der Lloyd Fonds AG besteht laut Satzung aus fünf Mitgliedern. Auf Antrag der Lloyd Fonds AG hat das zuständige Registergericht als Nachfolger von Herrn Plate und Herrn Soltau die Herren Jörg Ohlsen und Peter Zahn zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats zunächst bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2020 bestellt. Der Aufsichtsrat wählte zudem Dr. Stefan Rindfleisch zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Oliver Heine zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Die Lloyd Fonds AG und die Umweltstiftung WWF Deutschland haben eine strategische Partnerschaft abgeschlossen. Hauptziel der Partnerschaft ist es, Umwelt- und Ressourcenschutz mittels nachhaltiger Investments zu fördern. Die seit dem 1. Januar 2020 bestehende Partnerschaft ist langfristig angelegt und hat zunächst eine Laufzeit von drei Jahren.

Die Lloyd Fonds AG verkaufte Mitte März 2020 eine Büroimmobilie in Utrecht des Immobilienfonds „Fünfte Lloyd Fonds Holland GmbH & Co. KG“ an institutionelle Investoren. Der Übergang Nutzen/Lasten erfolgte ebenfalls Mitte März 2020.

Die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der Lloyd Fonds AG ist im erheblichen Umfang von Faktoren abhängig, auf die die Lloyd Fonds AG keinen Einfluss hat. Dies können z. B. aktuelle Entwicklungen wie der Coronavirus sein. Wie stark die weltweite Verbreitung des Coronavirus Auswirkungen auf die globale Konjunktur hat, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Die zahlreichen Einschränkungen der Mobilität in vielen Ländern werden wahrscheinlich zu kurzfristigen, teils deutlichen Rückschlägen bei den Wirtschafts- und Unternehmensdaten führen. Gleichzeitig könnte der unterliegende robuste Wachstumstrend der Weltwirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 wieder aufgenommen werden, inklusive möglicher Nachholeffekte vor allem in China, wo der Höhepunkt der Epidemie bald erreicht scheint und eine Normalisierung der wirtschaftlichen Lage nicht einmal zwei Monate nach Ausbruch der Pandemie langsam aber stetig eingesetzt hat. Die Lloyd Fonds AG ist von den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise wie die gesamte

Finanzdienstleistungsbranche betroffen. Negative Auswirkungen auf die Performance des Kerngeschäftes können nicht ausgeschlossen werden und führen voraussichtlich zu Plananpassungen. Die Dauer und Intensität der Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt unsicher und daher nicht abschließend quantifizierbar.

Hamburg, 23. März 2020

Der Vorstand

Achim Plate Klaus M. Pinter Michael Schmidt

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2019

Anschaffungs- und Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.01.2019 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12.2019 Stand am 01.01.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 896.726,37 442.935,00 380.552,71 1.443.841,38 2.402.950,04 866.211,37
2. geleistete Anzahlungen 309.240,35 1.528.367,89 0,00 -1.443.841,38 393.766,86 0,00
Summe immaterielle Wirtschaftsgüter 1.205.966,72 1.971.302,89 380.552,71 0,00 2.796.716,90 866.211,37
II. Sachanlagen
1. Einbauten in fremden Grundstücken 351.261,78 1.897.424,77 351.261,78 0,00 1.897.424,77 348.423,77
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.318.816,25 693.063,94 839.785,91 0,00 1.172.094,28 659.987,25
3. Anzahlungen auf Anlagen und Anlagen im Bau 0,00 31.511,00 0,00 0,00 31.511,00 0,00
Summe Sachanlagen 1.670.078,03 2.621.999,71 1.191.047,69 0,00 3.101.030,05 1.008.411,02
III. Finanzanlagen
Anteile an verb. UN 3.649.313,63 40.017.239,60 50.000,00 270.977,80 43.887.531,03 1.412.837,88
Beteiligungen 9.911.884,40 92.458,27 464.751,87 0,00 9.539.590,80 9.096.464,66
Wertpapiere des Anlagevermögens 20.026,40 0,00 20.026,40 0,00 0,00 0,00
Anzahlungen auf Finanzanlagen 270.977,80 0,00 0,00 -270.977,80 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 13.852.202,23 40.109.697,87 534.778,27 0,00 53.427.121,83 10.509.302,54
Summe Anlagevermögen 16.728.246,98 44.703.000,47 2.106.378,67 0,00 59.324.868,78 12.383.924,93
kumulierte Abschreibungen Buchwert
Zugänge Abgänge Zuschreibungen Stand am 31.12.2019 Stand am 01.01.2019 Stand am 01.01.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 294.612,38 380.009,71 0,00 780.814,04 30.515,00 1.622.136,00
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 309.240,35 393.766,86
Summe immaterielle Wirtschaftsgüter 294.612,38 380.009,71 0,00 780.814,04 339.755,35 2.015.902,86
II. Sachanlagen
1. Einbauten in fremden Grundstücken 43.810,77 348.875,77 0,00 43.358,77 2.838,00 1.854.066,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 222.043,13 827.578,91 0,00 54.451,47 658.829,00 1.117.642,81
3. Anzahlungen auf Anlagen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31.511,00
Summe Sachanlagen 265.853,90 1.176.454,68 0,00 97.810,24 661.667,00 3.003.219,81
III. Finanzanlagen
Anteile an verb. UN 87.000,00 16.600,00 0,00 1.483.237,88 2.236.475,75 42.404.293,15
Beteiligungen 52.004,70 374.472,23 0,00 8.773.997,13 815.419,74 765.593,67
Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 20.026,40 0,00
Anzahlungen auf Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 270.977,80 0,00
Summe Finanzanlagen 139.004,70 391.072,23 0,00 10.257.235,01 3.342.899,69 43.169.886,82
Summe Anlagevermögen 699.470,98 1.947.536,62 0,00 11.135.859,29 4.344.322,04 48.189.009,49

Verbindlichkeitenspiegel Lloyd Fonds AG zum 31. Dezember 2019

davon mit einer Restlaufzeit von
Gesamtbetrag bis zu einem Jahr ein bis fünf Jahre über fünf Jahre vom Gesamtbetrag sind gesichert
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.448.587,68 2.448.587,68 0,00 0,00 0,00
(31.12.2018) (1.625.923,03) (1.625.923,03) (0,00) (0,00) (0,00)
Finanzverbindlichkeit (Anleihe) 6.100.000,00 0,00 6.100.000,00 0,00 0,00
(31.12.2018) (0,00) (0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.034.573,71 3.034.573,71 0,00 0,00 0,00
(31.12.2018) (25.878,92) (25.878,92) (0,00) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 94.203,76 94.203,76 0,00 0,00 0,00
(31.12.2018) (90.452,76) (90.452,76) (0,00) (0,00) (0,00)
Sonstige Verbindlichkeiten 18.436.113,36 4.356.374,72 9.324.601,20 4.755.137,44 0,00
(31.12.2018) (1.494.755,17) (1.494.755,17) (0,00) (0,00) (0,00)
30.113.478,51 9.933.739,87 15.424.601,20 4.755.137,44 0,00

Anlage III zum Anhang

Gesellschaft Anteil am Kapital 2019 Geschäftjahr Eigenkapital* Jahresergebnis
2. Lloyd Fonds Portfolio Verwaltung GmbH, Hamburg 100,00% 2019 31.374,30 547,94
Air Management GmbH, Offenbach am Main 50,00% 2018 32.120,26 3.863,59
Beteiligung EMILIA SCHULTE Shipping GmbH, Hamburg 50,00% 2010 49.025,89 3.486,11
Beteiligung MS „ANTONIA SCHULTE“ Shipping GmbH, Nordenham 50,00% 2017 29.115,83 -684,93
Beteiligung MS „FRIDA SCHULTE“ Shipping GmbH, Hamburg 50,00% 2010 56.068,85 15.641,69
Beteiligung MS „HELENA SCHULTE“ Shipping GmbH i.L. , Hamburg 50,00% 2018 24.427,62 99.704,02
Beteiligung MS „JULIA SCHULTE“ Shipping GmbH, Hamburg 50,00% 2010 59.425,64 17.174,38
Beteiligung MS „LISA SCHULTE“ Shipping GmbH, Hamburg 50,00% 2011 43.288,10 14.686,81
Beteiligung MS „MAXIMILIAN SCHULTE“ Shipping GmbH, Hamburg 50,00% 2010 52.484,25 14.171,10
Beteiligung MS „PATRICIA SCHULTE“ Shipping GmbH, Niebüll 50,00% 2013 51.261,37 19.010,24
Beteiligung MS „SARAH SCHULTE“ Shipping GmbH, Hamburg 50,00% 2015 26.322,30 16.301,38
Beteiligung MS „TATIANA SCHULTE“ Shipping GmbH, Hamburg 50,00% 2010 52.657,24 14.338,67
Beteiligung MS „VICTORIA SCHULTE“ Shipping GmbH, Hamburg 50,00% 2014 27.118,04 16.524,02
Dritte Lloyd Fonds TradeOn Portfolio Verwaltung GmbH, Hamburg 100,00% 2019 37.862,90 3.005,15
Dritte Verwaltung Lloyd Fonds Holland GmbH, Hamburg 49,00% 2019 39.811,20 3.155,44
Erste Lloyd Fonds TradeOn Portfolio Verwaltung GmbH, Hamburg 100,00% 2019 57.301,70 2.914,18
Erste Lloyd Portfolio Verwaltung GmbH, Hamburg 100,00% 2019 42.919,27 6.149,98
Erste Verwaltung Lloyd Fonds Holland GmbH, Hamburg 100,00% 2019 36.092,26 -1.003,60
Fünfte LF Immobiliengesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg 45,21% 2019 -8.177,49 -530,04
Fünfte Verwaltung Lloyd Fonds Holland GmbH, Hamburg 100,00% 2019 37.554,64 3.197,05
LAIC Capital GmbH, Hamburg 100,00% 2019 100.000,00 1.427,07
LAIC Intelligence GmbH i.Gr., Hamburg 100,00% 2019 25.000,00 -2.394,20
Lange Assets & Consulting GmbH, Hamburg 90,00% 2019 350.000,00 469.209,40
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben GmbH, Kufstein / Österreich 50,00% 2019 18.464,59 102.273,30
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben II. GmbH, Kufstein / Österreich 50,00% 2019 18.275,49 84.456,94
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben III. GmbH, Kufstein / Österreich 50,00% 2019 18.189,29 197.864,23
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben IV. GmbH, Kufstein / Österreich 50,00% 2019 18.267,67 98.032,91
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben V. GmbH, Kufstein / Österreich 50,00% 2019 18.334,14 103.611,04
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VI. GmbH, Kufstein / Österreich 50,00% 2019 18.158,97 42.751,35
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VII. GmbH, Kufstein / Österreich 50,00% 2019 17.587,04 50.845,71
Lloyd Fonds Consulting GmbH, Hamburg 100,00% 2019 -261.170,43 8.021,83
Lloyd Fonds Management GmbH, Hamburg 100,00% 2019 18.496,55 -4.731,06
Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH, Hamburg 100,00% 2019 956.511,40 0,00
Lloyd Fonds Special Assets GmbH, Hamburg 100,00% 2019 94.498,39 159.330,30
Lloyd Fonds UK VIII Limited, Malvern, Worcestershire, 100,00% 2017 99.892,00 57.088,00
Lloyd Fonds Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH i.L., Hamburg 100,00% 2019 24.590,39 -1.039,08
Lloyd Shipping GmbH, Hamburg 100,00% 2019 71.823,68 0,00
Lloyd Treuhand GmbH, Hamburg 100,00% 2019 3.556.932,38 0,00
Lloyd Wohn-Wert Verwaltung GmbH, Hamburg 100,00% 2019 20.466,55 -1.944,67
MS „BAHIA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg 0,37% 2017 -3.887.572,31 1.283.761,21
MS „BENITO“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg 0,37% 2017 -3.857.613,70 1.424.965,52
OCEAN Multipurpose Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2015 39.346,56 7.522,24
PPA Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg 100,00% 2019 -2.783.611,48 848.366,48
SPSW Capital GmbH, Hamburg 90,00% 2019 626.812,11 2.322.920,44
TradeOn GmbH, Hamburg 100,00% 2019 -6.211.082,69 1.092.615,07
Verwaltung „Air Fuhlsbüttel/ Air Finkenwerder“ Flugzeugfonds GmbH, Hamburg 100,00% 2019 39.027,11 2.599,99
Verwaltung „BAVARIAN SUN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2016 40.027,72 -1.646,40
Verwaltung „COLONIAN SUN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2016 80.742,66 9.874,02
Verwaltung „MS Sophie“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2018 25.049,28 1.403,85
Verwaltung der Lloyd Fonds Gesellschaft für Immobilienbeteiligungen mbH i.L., Hamburg 100,00% 2019 23.367,72 -1.129,50
Verwaltung Global Partnership I GmbH, Aschheim 50,00% 2017 59.027,21 13.397,07
Verwaltung LF Immobiliengesellschaft mbH i.L., Hamburg 100,00% 2019 31.373,15 -4.851,31
Verwaltung LF-Flottenfonds GmbH, Hamburg 100,00% 2019 29.765,11 -454,20
Verwaltung LloFo Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 100,00% 2019 20.771,15 -439,02
Verwaltung Lloyd Fonds A380 Flugzeugfonds GmbH, Hamburg 100,00% 2019 41.482,95 5.555,29
Verwaltung Lloyd Fonds Air Portfolio III GmbH, Hamburg 100,00% 2019 32.426,45 3.602,49
Verwaltung Lloyd Fonds Bremen Domshof GmbH, Hamburg 100,00% 2019 32.253,59 1.450,55
Verwaltung Lloyd Fonds Britische Kapital Leben VIII GmbH, Hamburg 100,00% 2019 40.981,99 16.159,53
Verwaltung Lloyd Fonds Hotel Fleesensee GmbH, Hamburg 100,00% 2019 40.568,25 3.299,09
Verwaltung Lloyd Fonds Hotel Leipzig Nikolaikirche GmbH, Hamburg 100,00% 2019 30.996,65 1.809,09
Verwaltung Lloyd Fonds Immobilienportfolio Hamburg/ Sylt GmbH, Hamburg 100,00% 2019 32.026,29 7.560,10
Verwaltung Lloyd Fonds Immobilienportfolio Köln GmbH, Hamburg 100,00% 2019 42.760,64 9.065,74
Verwaltung MS „ADRIAN“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2013 89.086,27 21.935,47
Verwaltung MS „ALMATHEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2017 22.524,22 -1.005,19
Verwaltung MS „BAHAMAS“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2017 40.877,15 15.876,36
Verwaltung MS „BAHIA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 33,33% 2017 40.811,65 3.048,86
Verwaltung MS „BARBADOS“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2015 32.586,37 7.519,84
Verwaltung MS „BENITO“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 33,33% 2017 40.816,46 3.049,41
Verwaltung MS „BERMUDA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2017 32.510,55 7.459,14
Verwaltung MS „BONAIRE“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2015 32.608,24 7.512,88
Verwaltung MS „CCNI ARAUCO“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 51,00% 2017 2.185,42 -1.640,86
Verwaltung MS „CHICAGO“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2017 30.950,29 5.933,38
Verwaltung MS „CHRISTIANE SCHULTE“ GmbH, Hamburg 50,00% 2017 102.678,33 77.678,33
Verwaltung MS „COMMANDER“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2011 46.292,60 -1.421,75
Verwaltung MS „DELOS“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2018 76.308,97 511,78
Verwaltung MS „FERNANDO“ Schifffahrtsgeselllschaft mbH, Hamburg 50,00% 2015 21.963,22 -21.868,97
Verwaltung MS „LAS VEGAS“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2018 25.080,38 7.550,38
Verwaltung MS „LLOYD DON CARLOS“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2018 42.276,08 5.668,77
Verwaltung MS „LLOYD DON GIOVANNI“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2017 41.845,65 5.040,69
Verwaltung MS „LLOYD DON PASCUALE“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2018 44.766,15 6.558,99
Verwaltung MS „LLOYD PARSIFAL“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2018 44.546,83 6.703,53
Verwaltung MS „MANHATTAN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2010 39.824,86 14.661,02
Verwaltung MS „MEMPHIS“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2017 30.972,93 5.936,01
Verwaltung MS „METHAN“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2017 126.912,39 3.684,89
Verwaltung MS „MIAMI“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2018 25.116,76 20.178,96
Verwaltung MS „NATAL“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2018 25.019,73 17.954,81
Verwaltung MS „NELSON“ Schifffahrtsgesellschaft mbh, Hamburg 50,00% 2018 25.029,21 16.961,48
Verwaltung MS „NEWARK“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2018 25.174,21 20.178,60
Verwaltung MS „NORO“ Schifffahrtsgesellschaft mbh, Hamburg 50,00% 2018 25.126,37 20.179,66
Verwaltung MS „SAN ANTONIO“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2015 20.318,29 -35.851,84
Verwaltung MS „SAN PABLO“ Schifffahrtsgesellschaft mbh, Hamburg 50,00% 2015 21.024,43 -26.718,73
Verwaltung MS „SAN PEDRO“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2015 20.967,04 -26.723,93
Verwaltung MS „SAN RAFAEL“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2015 21.031,24 -26.720,09
Verwaltung MS „SAN VICENTE“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2015 20.253,70 -35.852,51
Verwaltung MS „Saxonia“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2017 5.936,71 -1.305,13
Verwaltung MS „Scandia“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2012 28.731,56 4.466,76
Verwaltung MS „Scotia“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2017 25.806,91 -1.437,22
Verwaltung MS „THIRA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2012 2.808,10 -616,66
Verwaltung MS „TOSA SEA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2011 40.166,26 15.013,10
Verwaltung MS „VEGA FYNEN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2017 38.582,75 8.677,50
Verwaltung MS „VEGA GOTLAND“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2012 70.245,46 11.673,95
Verwaltung MS „VIRGINIA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2012 40.698,85 15.698,85
Verwaltung MS „Wehr Blankenese“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2014 28.887,29 3.887,29
Verwaltung MS „Wehr Elbe“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2013 27.547,09 3.114,40
Verwaltung MS „Wehr Koblenz“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2014 45.745,92 20.181,33
Verwaltung MS „Wehr Nienstedten“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2010 26.009,73 910,15
Verwaltung MS „Wehr Schulau“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2018 25.000,00 3.704,73
Verwaltung MS „Wehr Weser“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2013 27.473,05 3.128,12
Verwaltung MT „AMERICAN SUN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2018 25.126,89 16.705,95
Verwaltung MT „ATHENS STAR“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2015 68.103,60 20.161,01
Verwaltung MT „CANADIAN SUN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2018 25.141,21 11.081,84
Verwaltung MT „CARIBBEAN SUN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2018 25.728,37 18.619,19
Verwaltung MT „Green Point“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2018 25.251,77 1.660,69
Verwaltung MT „HAMBURG STAR“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2018 38.951,40 14.198,24
Verwaltung MT „LONDON STAR“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2018 26.345,89 14.057,64
Verwaltung MT „MEXICAN SUN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2018 25.321,39 20.365,49
Verwaltung MT „NEW YORK STAR“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 100,00% 2018 20.193,09 -1.854,79
Verwaltung MT „ST. JACOBI“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2016 33.003,77 -3.407,56
Verwaltung MT „TAPATIO“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2016 11.267,27 -4.590,67
Verwaltung MT „TEAM JUPITER“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2017 27.988,91 2.490,00
Verwaltung MT „TEAM NEPTUN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg 50,00% 2017 27.942,35 2.471,98
Verwaltung SUBIC/SAPIAN GmbH, Hamburg 50,00% 2017 19.464,14 1.338,33
Vierte Verwaltung Lloyd Fonds Holland GmbH, Hamburg 49,00% 2019 39.172,33 3.212,74
Zweite Beteiligung MS „MARIA SCHULTE“ Shipping GmbH, Niebüll 50,00% 2014 29.909,85 14.727,38
Zweite Beteiligung MS „PHILIPPA SCHULTE“ Shipping GmbH, Niebüll 50,00% 2014 65.810,74 14.716,83
Zweite Beteiligung MS „SOFIA SCHULTE“ Shipping GmbH i.L., Hamburg 50,00% 2018 21.975,69 1.424,84
Zweite Lloyd Fonds TradeOn Portfolio Verwaltung GmbH, Hamburg 100,00% 2019 33.094,57 2.759,11
Zweite Verwaltung Lloyd Fonds Holland GmbH, Hamburg 100,00% 2019 44.190,49 668,78
Zweite Verwaltung Lloyd Fonds Hotelportfolio GmbH, Hamburg 100,00% 2019 32.144,19 6.688,34

* Eigenkapital vor Jahresergebnis

Lagebericht der Lloyd Fonds AG für das Geschäftsjahr 2019

1 Grundlagen

1.1 Geschäftstätigkeit

Die Lloyd Fonds AG ist seit dem Jahr 2005 an der Börse vertreten und seit März 2017 im Segment Scale der Deutschen Börse in Frankfurt (Deutsche Börse Scale, ISIN DE000A12UP29) gelistet.

Das neue Geschäftsmodell der Lloyd Fonds AG stützte sich im Berichtsjahr auf drei Säulen. In der LF-Linie wird eine klar strukturierte Palette von offenen Investmentfonds für ein breites Publikum bereit gestellt Erfahrene Asset Manager steuern diese aktiv mit klar definierten Anlagezielen und transparenten Rendite- und Risikoprofilen. Im LF-System wird ein digitales Angebot für Vermögensaufbau und -optimierung unterbreitet. Der dafür von einem eigenen Expertenteam auf Basis künstlicher Intelligenz aufgebaute Algorithmus stellt optimierte, individuelle Kundenportfolios zusammen. Mit Datum vom 26. August 2019 wurde der Antrag auf Zulassung als Wertpapierhandelsunternehmen für die LAIC Vermögensverwaltung GmbH i. G., Hamburg, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereicht. Die BaFin erteilte der Gesellschaft u. a. unter der aufschiebenden Bedingung der ordnungsgemäßen Eintragung im Handelsregister am 16. März 2020 die Erlaubnis, gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 KWG die Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung und die Finanzportfolioverwaltung zu erbringen. In der Säule LF-Vermögen wird vermögenden Kunden eine ganzheitliche Beratung in allen Finanzfragen angeboten. Dies geschieht unter Nutzung der Marktkompetenz der Lloyd Fonds-Gruppe für Anlagen in Direktinvestments, Fonds und Immobilien.

1.2 Organisation und Führungsstruktur

Als börsengelistetes Unternehmen wird die Geschäftsführung des Vorstands der Lloyd Fonds AG durch den Aufsichtsrat überwacht. Im Zuge der Akquisition der SPSW Capital GmbH hat sich der Aufsichtsrat neu formiert. Achim Plate und Henning Soltau haben mit Eintragung der Durchführung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Juni 2019 beschlossenen Sachkapitalerhöhung im Dezember 2019 ihre Mandate als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt. Achim Plate ist seit dem 1. Januar 2020 Chief Executive Officer (CEO) der Lloyd Fonds AG. Henning Soltau ist weiterhin als Geschäftsführer der SPSW Capital GmbH tätig. Auf Antrag der Lloyd Fonds AG hat das zuständige Registergericht im Januar 2020 als Nachfolger von Herrn Plate und Herrn Soltau die Herren Jörg Ohlsen und Peter Zahn zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats zunächst bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2020 bestellt. Der Aufsichtsrat wählte zudem Dr. Stefan Rindfleisch zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Oliver Heine zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Weitere Mitglieder des Aufsichtsrats sind Oliver Heine und Prof. Wolfgang Henseler.

Auch im Vorstand gab es im Jahr 2019 Veränderungen. Am 1. April 2019 begann Michael Schmidt als Chief Investment Officer (CIO), seine Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Lloyd Fonds AG. Bis zum 31. Dezember 2019 verantwortete Jochen Sturtzkopf als Chief Sales Officer (CSO) die Vertriebsaktivitäten der Lloyd Fonds AG. Jochen Sturtzkopf wechselte mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zur Lange Assets & Consulting GmbH. Seit dem 1. Januar 2020 stellen Achim Plate als Chief Executive Officer (CEO), Klaus M. Pinter als Chief Financial Officer (CFO) und Michael Schmidt als Chief Investment Officer (CIO) den Vorstand der Lloyd Fonds AG.

Im Jahr 2019 wurde zudem ein Führungskreis unterhalb des Vorstands etabliert, der mit hochqualifizierten und erfahrenen Managern besetzt ist und sich quartalsweise mit dem Vorstand berät.

Die Unternehmenskultur der Lloyd Fonds AG ist durch flache Hierarchien, abteilungsübergreifende Team- und Projektarbeit sowie kurze Entscheidungswege geprägt. Per 31. Dezember 2019 waren 61 (Vj.: 36) Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

1.3 Rechtliche Struktur

Die Lloyd Fonds AG ist eine Aktiengesellschaft, die im Scale Segment im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet ist und ihr operatives Geschäft zusammen mit mehreren Tochtergesellschaften abbildet.

1.4 Planungs- und Steuerungssysteme

Das Unternehmen verfügt über ein internes Planungs- und Steuerungssystem, das es ermöglicht, auf Veränderungen des Marktes und des Umfelds zeitnah und effizient reagieren zu können. Abweichungen von strategischen und operativen Zielen werden so erkannt und entsprechende Anpassungen eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des internen Steuerungssystems ist das ausführliche Berichts- und Informationswesen.

Für das kurzfristige Liquiditätsmanagement greift die Finanzabteilung auf eine rollierende Liquiditätsplanung zurück, die einen Planungshorizont von bis zu einem Jahr abbildet. Daneben kommt eine mittelfristige Finanzplanung für die jeweils folgenden vier Geschäftsjahre zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um ein integriertes Planungsmodell, das aus einer Plan-GuV und Plan-Bilanz besteht. Sowohl die kurzfristige Liquiditätsplanung als auch das mittelfristige Modell bauen auf der aktuellen Geschäftsplanung des Unternehmens auf und sind miteinander abgestimmt. Im Rahmen von monatlichen Berichten wird der Vorstand der Lloyd Fonds AG in einem Plan-Ist-Vergleich über alle relevanten Kennzahlen informiert.

Das Unternehmensergebnis bildet die zentrale Steuerungsgröße der Lloyd Fonds AG. Im Berichtsjahr erwirtschaftete die Lloyd Fonds AG einen Jahresfehlbetrag von -6,2 Mio. € (Vj.: -1,5 Mio. €). Grund für dieses Ergebnis sind die für die Umsetzung des neuen Geschäftsmodells erforderlichen umfangreichen Aufwendungen, u. a. in Infrastruktur und Technik. Zudem sind durch die Umsetzung des neuen Geschäftsmodells erhöhte Rechts- und Beratungs- sowie Vertriebs- und Marketingaufwendungen angefallen.

Da die wesentlichen Ergebnisbeiträge der Lloyd Fonds AG aus Erträgen aus Beteiligungen als auch aus den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen stammen, ist für das Unternehmen die Summe aus Umsatzerlösen, Beteiligungserträgen und Ergebnis aus Gewinnabführungsverträgen eine wichtige Steuerungsgröße.

Grundlage einer soliden und nachhaltigen Planung sind darüber hinaus eine angemessene Eigenkapitalausstattung sowie das Vorhalten ausreichender Liquidität im Unternehmen über einen angemessenen Planungszeitraum. Zum 31. Dezember 2019 verfügte das Unternehmen über eine Eigenkapitalquote in Höhe von 46,3% (Vj.: 80,7 %) und über eine Liquiditätsausstattung von 1,4 Mio. € (Vj.: 6,8 Mio. €). Zum Stichtag hält die Lloyd Fonds AG unter den finanziellen Vermögenswerten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zudem Anteile an drei aufgelegten Publikumsfonds. Es handelt sich dabei um die Aktienfonds – Lloyd Fonds European Hidden Champions, Lloyd Fonds -European Quality & Growth und Lloyd Fonds – Green Dividend World. Die Anteile von Lloyd Fonds an den genannten Fonds betragen zum Stichtag 4.095 T€. Ferner sind 262 T€ in drei algorithmische Depotstrategien bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase) investiert.

Um frühzeitig unternehmensgefährdende Entwicklungen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können, verfügt die Lloyd Fonds AG über ein softwaregestütztes Risikomanagementsystem. Das Unternehmen erstellt halbjahresweise einen Risikobericht, der durch den verantwortlichen Risikomanager erhoben, bewertet und plausibilisiert wird. Der Risikobericht wird dem Vorstand vorgelegt und von ihm geprüft und freigegeben.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaft und branchenbezogenes Umfeld

2.1.1 Entwicklung der Weltwirtschaft

Für das Jahr 2019 sollte die Weltwirtschaft laut verschiedener Prognosen ein Wachstum von 2,9 % erreicht haben. Nach einer Dekade des Wachstums geriet die globale Industriekonjunktur im Jahr 2019 etwas ins Stocken. Neben zyklischen Gründen waren die Übersättigung der Nachfrage nach Kraftfahrzeugen und die Eskalation der Handelskonflikte, insbesondere zwischen den Vereinigten Staaten und China, sowie die damit einhergehende Verunsicherung und Investitionszurückhaltung ursächlich für diese leichte Dämpfung des Wachstums. Die vielfältigen Risiken für die Weltwirtschaft bleiben bestehen, auch wenn sich im Handelsstreit zwischen den USA und China derzeit eine Annäherung andeutet.

2.1.2 Wirtschaftsentwicklung in Deutschland

In Deutschland wuchs die Wirtschaft im Jahr 2019 im zehnten Jahr in Folge und etwas stärker als erwartet. Mit 0,6 % lag das Wachstum allerdings deutlich unter dem Durchschnitt der letzten Jahre, eine Rezession konnte jedoch vermieden werden.

2.1.3 Kapitalmarktentwicklung

Die Konjunkturdynamik, die Geldpolitik der bedeutenden Zentralbanken und der Handelskonflikt zwischen den USA und China dominierten im Jahr 2019 das Geschehen an den internationalen Finanzmärkten. In der Summe führten die Verbesserungstendenzen bei allen drei Themen im Laufe des Jahres dazu, dass Investoren 2019 sowohl mit Rentenpapieren als auch mit Aktien Gewinne erzielen konnten. Der Goldpreis zeigte sich ebenfalls stark.

Durch die schwelenden Handels- und Zollkonflikte verschlechterte sich die Konjunktur in den großen Währungsräumen. Die so von Unsicherheit und Konjunktursorgen geprägte Entwicklung dämpfte die Aktienmärkte bis zum Spätsommer 2019. Die Zentralbanken passten aber ihre Geldpolitik der schlechter werdenden Konjunkturlage an: Die Europäische Zentralbank (EZB) unterließ restriktive geldpolitische Schritte und kündigte neue expansive Maßnahmen an, die US-Notenbank FED beendete den eingeschlagenen restriktiven Kurs und richtete ihre Maßnahmen wieder deutlich expansiver aus.

Die geldpolitische Lockerung und Anzeichen einer Bodenbildung bei den konjunkturellen Frühindikatoren führte insbesondere im vierten Quartal 2019 sowohl zu rückläufigen Renditen und steigenden Kursen an den Rentenmärkten als auch zu einer positiven Grundstimmung und deutlichen Kursgewinnen an den Aktienmärkten. Im Vergleich der Leitindizes der großen Industrienationen lag der S&P 500 der Vereinigten Staaten vorne, er konnte knapp 29 % zulegen. Den zweitgrößten Wertzuwachs mit über 25 % konnte der deutsche Leitindex DAX vorweisen. Ungeachtet der politischen Unsicherheiten im Vereinigten Königreich wies auch der britische FTSE 100 mit rund 12 % Wertzuwachs eine positive Entwicklung aus.

2.1.4 Marktentwicklung Immobilien

Am Immobilieninvestmentmarkt in Deutschland setzte sich der Aufschwung auch im Jahr 2019 fort. Im vierten Quartal 2019 wurde ein Rekordniveau in Höhe von 34,0 Mrd. € Umsatz im gewerblichen Transaktionsvolumen erzielt (bisheriger Rekord 26,5 Mrd. € im Q4 2016). Damit wurde laut Jones Lang LaSalle ein Transaktionsvolumen von über 91,3 Mrd. € inkl. der Nutzungsklasse Living, wozu u. a. Mehrfamilienhäuser und Wohnportfolios ab zehn Wohneinheiten, Apartmenthäuser, Studentenwohnungen etc. gehören, im Jahr 2019 erreicht. Dabei dominierten Büroimmobilien und Immobilien zu Wohnzwecken den deutschen gewerblichen Investmentmarkt. Auch der deutsche Hotelinvestmentmarkt entwickelte sich mit einem Transaktionsvolumen von knapp über 5,0 Mrd. € erneut positiv.

2.1.5 Marktentwicklung Schifffahrt

Trotz eines sehr gedämpften Volumenwachstums im Containerverkehr brachte die Entwicklung am Chartermarkt 2019 insgesamt eine leichte Erholung. Der Verlauf war in den verschiedenen Schiffsklassen allerdings sehr unterschiedlich, beispielsweise verzeichneten Postpanamax-Containerschiffe im Jahresverlauf Steigerungen über 100 % bei den Zeitcharterraten. Insbesondere Großcontainerschiffe profitieren von einer zunehmenden Konsolidierung von Liniendiensten: Durch Bündelung von Ladung auf immer größeren Schiffen wollen die Charterer ihre Economies of Scale verbessern. In der Tankschifffahrt führte der Frachtratenverfall in den vergangenen Jahren dazu, dass die Orderaktivitäten und somit das prozentuale Flottenwachstum rückläufig sind.

2.1.6 Marktentwicklung Weitere Assets: Flugzeuge, Britische Kapitallebensversicherungen, Private Equity

Weltweit ist die Verkehrsleistung der Fluggesellschaften 2019 um 4,2 % gewachsen. Dies bedeutet eine deutliche Abkühlung gegenüber dem Wachstum von 6,5 % im Jahr 2018. Regional die höchsten Zuwachsraten erzielten dabei die Regionen Afrika und Asien-Pazifik vor Europa und Lateinamerika. Die deutschen Fluggesellschaften konnten ihre Verkehrsleistung mit 1,3 % leicht steigern, blieben aber unter dem Niveau des globalen Wachstums und auch unter dem europäischen Schnitt. Dies war vor allem eine Folge der Insolvenz von Germania im Januar 2019.

Für den britischen Versicherungsmarkt stellt der Brexit einen Umbruch dar. Das Wachstum der Lebensversicherer in Westeuropa und Großbritannien ist abhängig von der Fähigkeit der Unternehmen, ihr Geschäft mit kapitalbildenden Produkten an das Niedrigzinsumfeld anzupassen und das Vertrauen der Verbraucher in diese Produkte wiederzuerlangen. Auf längere Sicht dürfte die alternde Bevölkerung Europas die Nachfrage nach Risikoschutz-, Rentenversicherungs- und kapitalbildenden Produkten jedoch fördern.

2019 fanden in Europa über 2.500 Unternehmenskäufe und -verkäufe mit Private Equity-Beteiligung statt. Das Transaktionsvolumen betrug 260 Mrd. € und damit fast genauso viel wie im Rekordjahr 2018 (262,1 Mrd. €). Insbesondere die Zahl der Buyouts hat dabei kräftig zugelegt. Der Hauptgrund dafür ist die zunehmende Zahl an Mega-Deals, also Transaktionen in Höhe von mehr als einer Mrd. €.

2.2 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

2.2.1 Wesentliche Ereignisse 2019

Veränderungen im Vorstand

Am 1. April 2019 begann Michael Schmidt, seine Tätigkeit als CIO der Lloyd Fonds AG. Bis zum 31. Dezember 2019 verantwortete zudem Jochen Sturtzkopf als CSO die Vertriebsaktivitäten der Lloyd Fonds AG. Jochen Sturtzkopf wechselte mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zur Lange Assets & Consulting GmbH. Der Aufsichtsrat bestellte zudem am 16. Dezember 2019 Achim Plate zum CEO der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Januar 2020. Sein Mandat als Aufsichtsrat legte er im Zuge dessen nieder.

Marktstart des neuen Geschäftsmodells

Im Mai 2019 startete der breite Publikumsvertrieb der ersten vier Publikumsfonds der LF Linie unter dem Haftungsdach der Lange Assets & Consulting GmbH. Die Fonds decken ein breites Spektrum von Anlegerbedürfnissen ab. Zur Auflage der Fonds investierten Seed-Investoren bereits ab dem 1. bzw. 2. April 2019 in die Sondervermögen.

Im Zuge der Neupositionierung passte die Lloyd Fonds AG auch ihr äußeres Erscheinungsbild an. Hierfür wurde gemeinsam mit einer Design-Agentur ein neues Corporate Design entwickelt. Durch das neue dunkle Lloyd Fonds-Blau und Lloyd Fonds-Gold im neuen Logo und mit einer klaren, modernen Schrift sollen sowohl die Werte der Lloyd Fonds AG als auch das neue innovative und digitale Geschäftsmodell verkörpert werden.

Zudem wurde eine neue Webseite entwickelt, die den Kunden und Aktionären einen jederzeit erreichbaren digitalen Service bietet und die Wertentwicklung der Investments sowie der Lloyd Fonds AG zu jedem Zeitpunkt nachvollziehbar und transparent macht.

Erfolgreich platzierte Wandelschuldverschreibung im Mai 2019

Im Mai 2019 platzierte die Lloyd Fonds AG eine Wandelschuldverschreibung mit einem Volumen von 6,1 Mio. €. Die Anleihe wurde unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre als Privatplatzierung ausschließlich von Investoren in Deutschland und Luxemburg gezeichnet. Das Wertpapier verfügt über eine dreijährige Laufzeit ab dem 3. Juni 2019 und wird mit einem halbjährlich zahlbaren fixen Kupon von 3,75 % per annum verzinst. Investoren können die Anleihe zu festgelegten Terminen, frühestens jedoch nach dem ersten Jahr der Laufzeit, in Aktien der Emittentin tauschen. Der anfängliche Wandlungspreis wurde auf 6,10 € festgelegt, wobei dieser Betrag nach Maßgabe der Emissionsbedingungen von Zeit zu Zeit angepasst werden kann. Die Emission stieß bei den Investoren auf positive Resonanz und war überzeichnet.

Hauptversammlung 2019: Breite Zustimmung der Aktionäre mit über 99 % für weiteren

Wachstumsschub mit SPSW Capital GmbH sowie Vergrößerung des Aufsichtsrats

Mit einer Präsenz von rund 78 % des Grundkapitals wurden auf der Hauptversammlung der Lloyd Fonds AG am 12. Juni 2019 alle Beschlüsse zu den zwölf Tagesordnungspunkten mit Zustimmungsquoten von über 98 % gefasst. Insbesondere erreichten die Beschlüsse zur Umsetzung der Akquisition der SPSW Capital GmbH mit einer Zustimmung von 99 % der anwesenden Stimmen das nötige Quorum. Die Hauptversammlung votierte zudem für eine Vergrößerung des Aufsichtsrats von vier auf fünf Mitglieder und wählte Herrn Rechtsanwalt Oliver Heine in den Aufsichtsrat.

Ergebnisbeiträge durch Immobilientransaktionen

Die Lloyd Fonds AG verkaufte im Dezember 2018 eine Büroimmobilie des Immobilienfonds „Holland Eindhoven“ in Eindhoven und zwei Hotelimmobilien des Fonds „Businesshotel Hamburg/Ferienhotel Sylt“ in Hamburg und auf Sylt an institutionelle Investoren. Der Übergang Nutzen/Lasten für Hamburg erfolgte im Januar 2019 (Eindhoven) bzw. im April 2019 (Sylt). Der Übergang Nutzen/Lasten erfolgte im Mai 2019. Zudem verkaufte die Lloyd Fonds AG im Oktober 2019 ein Portfolio aus Büro- und Schulungsimmobilien in Köln aus dem Fonds „Immobilienportfolio Köln“ an institutionelle Investoren. Durch die vereinbarten Erfolgsbeteiligungen mit den Fonds, die zum größten Teil im Jahr 2019 ergebniswirksam wurden, partizipierte auch die Lloyd Fonds AG an den Immobilienverkäufen.

Neuer Hauptstandort in Hamburg und Eröffnung Bürostandorte Frankfurt und München

Im Oktober 2019 hat die Lloyd Fonds AG ihren neuen Hauptstandort „An der Alster 42, 20099 Hamburg“ bezogen. Am neuen Hauptstandort mit einer Gesamtfläche von über 2.000 Quadratmetern auf drei Ebenen wurden vielfältige Raum- und Kommunikationskonzepte umgesetzt, die agiles und digitales Arbeiten ermöglichen. Der neue Hauptstandort bietet zudem vielfältige Möglichkeiten in der Betreuung der Kunden, Geschäfts- und Vertriebspartner. Die Gesellschaft ist mit dem neuen Hauptstandort sowie den Büros in München und Frankfurt, an den drei für die Finanzbranche wichtigsten Standorten in Deutschland präsent und schafft so die nötige Nähe zu Kunden, Vertriebs- und Geschäftspartnern sowie Talenten.

Lange Assets & Consulting GmbH

Im November 2019 wurde die Akquisition der Lange Assets & Consulting GmbH durch die Übernahme von 90 % der Geschäftsanteile mit der Eintragung in das Handelsregister abgeschlossen. Als eine entscheidende Vorbedingung wurde zuvor im September 2019 das Inhaberkontrollverfahren der BaFin erfolgreich abgeschlossen. Mit dem Vollzug der Transaktion wurden alle Gesellschafter der Lange Assets & Consulting GmbH Aktionäre der Lloyd Fonds AG.

Erfolgreich platzierte Kapitalerhöhung

Im Dezember 2019 führte die Lloyd Fonds AG eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 1,5 Mio. neuen Aktien im Rahmen eines öffentlichen Bezugsangebots und einer darauffolgenden Privatplatzierung durch. Sämtliche Aktien wurden zu einem Ausgabekurs von 5,36 € je Aktie platziert. Der Bruttoemissionserlös betrug 8,04 Mio. € Die neuen Aktien sind seit dem 1. Januar 2019 voll dividendenberechtigt.

In der Privatplatzierung wurden neue Aktionäre hinzugewonnen. Aufgrund der hohen Nachfrage konnten nicht alle institutionellen Investoren berücksichtigt werden, sodass eine Zuteilung der Aktien erfolgte.

SPSW Capital GmbH

Im Dezember 2019 wurde die Akquisition der SPSW Capital GmbH durch die Übernahme von 90 % der Geschäftsanteile mit der Eintragung in das Handelsregister abgeschlossen. Als eine entscheidende Vorbedingung wurde zuvor Im Oktober 2019 das Inhaberkontrollverfahren der BaFin erfolgreich abgeschlossen.

Die SPSW Capital GmbH wurde Ende 2010 als SPS Investments GmbH von Robert Suckel, Achim Plate und Henning Soltau gegründet. Im Januar 2015 trat Markus Wedel der Investmentgesellschaft als weiterer geschäftsführender mittelbarer Gesellschafter bei. Die SPSW Capital GmbH verwaltete per 30. Dezember 2019 Volumen von über 670 Mio. € Assets under Management in zwei Mischfonds sowie einem Spezialfonds.

Um bei der Transaktion die Aktionäre angemessen einzubeziehen, wurde nicht auf das vorhandene genehmigte Kapital der Lloyd Fonds AG zurückgegriffen, sondern die Umsetzung in der Hauptversammlung der Gesellschaft im Juni 2019 zur Abstimmung gestellt. Dabei war eine Zustimmung von mindestens 75 % des vertretenen Grundkapitals der Gesellschaft erforderlich. Auf der Hauptversammlung erreichten insbesondere die Beschlüsse zur Umsetzung der Akquisition der SPSW Capital GmbH mit einer Zustimmung von 99 % der anwesenden Stimmen das nötige Quorum.

Die Akquisition der SPSW Capital GmbH erfolgte durch eine „gekreuzte Bar- und Sachkapitalerhöhung“ in gleicher Höhe. Die im Dezember 2019 durchgeführte Barkapitalerhöhung durch Ausgabe von 1.500.000 neuen, nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ermöglichte den Streubesitzaktionären, eine durch die anschließende Sachkapitalerhöhung entstehende Verwässerung ihrer Beteiligungsquote an der Gesellschaft auszugleichen. Die Barkapitalerhöhung erfolgte auf Basis eines Wertpapierprospekts nach den Vorgaben der EU-Prospektverordnung 2017/1129 auf Grundlage der Quartalszahlen per 30. September 2019. Der Emissionskurs der neuen Aktien wurde auf maximal 6,00 € begrenzt, was dem Ausgabekurs der Aktien im Rahmen der Sachkapitalerhöhung bei der Einlage der SPSW Capital GmbH in die Lloyd Fonds AG entsprach.

Die anschließende Sachkapitalerhöhung erfolgte im Dezember 2019 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durch Ausgabe von weiteren 1.500.000 neuen, nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Inhaberstückaktien zu einem Ausgabebetrag von EUR 6,00 je Aktie. Einzig die Gesellschafter der SPSW Capital GmbH waren zur Zeichnung der neuen Aktien zugelassen.

Das Grundkapital der Lloyd Fonds AG wurde durch die beiden Transaktionen damit auf nunmehr 13.265.914 € erhöht.

2.2.2 Entwicklung Neugeschäft

LF Linie

Im Mai 2019 startete der breite Vertrieb der ersten vier Publikumsfonds der LF Linie unter dem Haftungsdach der Lange Assets & Consulting GmbH. Verwaltungsgesellschaft aller Fonds ist die Universal-Investment-Gesellschaft mbH. Die Fonds können über alle wesentlichen Handelsplattformen durch Privatanleger sowie institutionelle Investoren erworben werden. Die Fonds decken ein breites Spektrum von Anlegerbedürfnissen ab. Zur Auflage der Fonds investierten Seed-Investoren bereits ab dem 1. bzw. 2. April 2019 in die Sondervermögen.

Per 30. Dezember 2019 umfasste das Angebot drei Aktienfonds (Lloyd Fonds – European Hidden Champions (Auflage April 2019), Lloyd Fonds – European Quality & Growth (Auflage April 2019), Lloyd Fonds – Green Dividend World (Auflage Dezember 2019) sowie einen Rentenfonds, den Lloyd Fonds -Special Yield Opportunities (Auflage April 2019). Per 30. Dezember 2019 verwalteten die vier Sondervermögen ein Assets under Management-Volumen von über 75 Mio. €.

Durch den mehrheitlichen Erwerb der SPSW Capital GmbH und der Lange Assets & Consulting GmbH wurde das Fondsangebot um insgesamt fünf weitere Fondsangebote ausgeweitet. Die Lange Assets & Consulting GmbH verwaltet einen geldmarktorientierten Rentenfonds, den ASSETS Defensive Opportunities UI (Auflage Mai 2011) sowie einen rentenorientierten Mischfonds, den ASSETS Special Opportunities (Auflage September 2008). Die SPSW Capital GmbH verwaltet zwei Publikumsfonds, die Mischfonds SPSW – WHC Global Discovery (Auflage Oktober 2010) und SPSW – Global Multi Asset Selection (Auflage Oktober 2013), sowie einen Spezialfonds für Vermögensverwaltung, den SPSW -Active Value Selection (Auflage Februar 2011). Per 30. Dezember 2019 verwalteten die fünf Sondervermögen ein AuM-Volumen von über 785 Mio. €.

Da die Produktpalette mit den SPSW-Fonds zwei langjährig im Markt befindliche Mischfonds beinhaltet, wurde der Vertrieb des am 2. April 2019 gestarteten Mischfonds Lloyd Fonds – Best of two Worlds im vierten Quartal 2019 eingestellt und das Sondervermögen am 13. November 2019 aufgelöst.

Die Investmentansätze der Fonds der SPSW Capital GmbH und der Lange Assets & Consulting GmbH decken sich mit denen in den neuen Publikumsfonds der Lloyd Fonds AG. Alle Fonds setzen auf einen aktiven, benchmarkunabhängigen Investmentansatz. Auf Basis einer umfassenden fundamentalen Einzeltitelanalyse entstehen stark fokussierte Portfolios. Sie zielen damit auf einen eindeutigen Mehrwert gegenüber passiven oder indexnahen Investments ab.

LF System

Im LF-System baute die Gesellschaft im Berichtsjahr ein digitales Portfoliomanagement für den Vermögensaufbau und die Vermögensoptimierung weiter auf. Dafür wird auf Basis künstlicher Intelligenz (KI) ein Algorithmus entwickelt, der Vorschläge für optimierte, individuelle Kundenportfolios zusammenstellt. Das KI-Programm analysiert dabei durch den Algorithmus alle unter den vorgegebenen Bedingungen möglichen Kombinationen fortlaufend neu, um die effizienteste Allokation zu finden. Ziel ist es, für jeden Kunden unter Berücksichtigung der individuell gewählten Risikoklasse eine hohe Rendite bei kalkulierbarem Risiko zu erzielen. Für die Fondsauswahl steht ein Investmentuniversum von rund 10.000 aktiv gemanagten Fonds und rund 400 ETFs zur Verfügung.

LF Vermögen

Im LF-Vermögen wurde die Akquisition der Lange Assets & Consulting GmbH durch die Übernahme von 90 % der Geschäftsanteile mit der Eintragung in das Handelsregister im November 2019 abgeschlossen.

Die Lange Assets & Consulting GmbH wurde Ende 2005 gegründet. Die Hamburger Vermögensverwaltung betreut vermögende Privatkunden, Family Offices und Stiftungen. Vermögenden Kunden wird eine ganzheitliche Beratung in allen Finanzfragen angeboten. Dies geschieht unter Nutzung der Marktkompetenz der Lloyd Fonds-Gruppe für Anlagen in Direktinvestments, Fonds und Immobilien.

Gründungsmitglieder sind die Hamburger Kaufleute Axel Sven Springer, John Jahr jr., Rechtsanwalt Oliver Heine und der geschäftsführende Gesellschafter Thomas Lange.

Per 30. Dezember 2019 betreut die Lange Assets & Consulting GmbH ein AuM-Volumen von rund 186 Mio. € für Ihre Kunden.

Neben der Vermögensverwaltung für private und institutionelle Kunden zählt auch die Fondsberatung des geldmarktnahen ASSETS Defensive Opportunities UI und des rentenorientierten Mischfonds ASSETS Special Opportunities zu den Geschäftsfeldern der Lange Assets & Consulting GmbH. Zudem erfolgt eine individuelle Beratung von Spezialmandaten.

2.2.3 Entwicklung Bestandsgeschäft

Immobilien

Die Lloyd Fonds AG hat bisher zwölf Immobilienfonds mit einem ursprünglichen Investitionsvolumen von rund 420 Mio. € umgesetzt. Die Fondsimmobilien befinden sich in Deutschland und in den Niederlanden. Neben Büroimmobilien fokussierte sich die Lloyd Fonds AG dabei insbesondere auf Hotelinvestments. Bisher wurden vier Hotelfonds für Investoren strukturiert und platziert. Bei der Strukturierung der Hotelfonds legte die Lloyd Fonds AG besonderen Wert auf solide Betreiber mit innovativen Nutzungskonzepten, zentrale Lagen und vor allem langfristige Miet-/Pachtverträge von mindestens 20 Jahren. Betreiber der Hotels waren bzw. sind die Motel One-Gruppe, die TUI AG und die Lindner AG.

Zum Stichtag 31. Dezember 2019 managt das Immobilienteam vier aktive Fonds mit dem Investitionsfokus in Deutschland und den Niederlanden. Das Portfolio umfasst eine Mietfläche von rund 35.500 Quadratmetern, die an 13 Mieter vermietet/verpachtet sind (Vermietungsstand: 100 %). Davon sind, bezogen auf die Gesamtmietfläche, rund 70 % in Büro- und rund 30 % in die Hotelinvestments investiert.

Im Jahr 2019 wurden Auszahlungen in Höhe von insgesamt 95,7 Mio. € an die Anleger geleistet. Darin enthalten sind u. a. die Verkaufserlöse aus der Veräußerung der Hotelobjekte Lindner Hotel Hamburg und Dorfhotel Sylt sowie den Bürogebäuden in Köln und Eindhoven. Darüber hinaus wurde das Bürogebäude in Almere aus dem Fonds Holland II verkauft.

Schifffahrt

Die gemanagte Flotte der Lloyd Fonds AG umfasste zum 31. Dezember 2019 insgesamt 19 Schiffe, darunter zwölf Containerschiffe mit einer Stellplatzkapazität von bis zu 8.500 TEU sowie sieben Produkten- und Rohöltanker. Zudem befinden sich drei Zweitmarktfonds für Schiffsbeteiligungen im Management. Zum 31. Dezember 2019 bestand das Portfolio dieser Zweitmarktfonds aus 40 Containerschiffen, 22 Tankern und einem Bulker.

Im ersten Halbjahr 2019 wurde mit der bisher finanzierenden Bank bei einem Containerschiff mit 8.500 TEU ein Teilverzicht des Darlehens verhandelt, nachdem eine Ablösung der Bank umgesetzt werden konnte. In enger Zusammenarbeit mit der Reederei vermittelte die Lloyd Fonds AG eine neue deutsche Bank und einen institutionellen Investor und führte die Verhandlungen mit den neuen Darlehensgebern. Durch die Ablösung und den damit verbundenen Teilverzicht der bisherigen Bank konnte ein positives Ergebnis im Sinne der Anleger erzielt werden.

Bei einem weiteren Containerschiff mit 8.500 TEU, das ebenfalls mit einem Teilverzicht der bisherigen Bank im Jahr 2018 umfinanziert wurde, wurde im zweiten Halbjahr 2019 aufgrund der positiven Einnahmesituation eine Sondertilgung auf die bestehenden Darlehen geleistet.

Weitere Assets : Flugzeuge, Britische Kapitallebensversicherungen, Private Equity

Zum Stichtag 31. Dezember 2019 managt die Lloyd Fonds AG drei Flugzeugfonds. Die Flotte besteht haktuell aus insgesamt drei Flugzeugen: einem Langstreckenflugzeug Typ Airbus A380 sowie zwei Mittelstreckenflugzeugen (Airbus A319). Im Oktober 2019 wurde das weitere Langstreckenflugzeug verkauft. Zum Stichtag war das Portfolio vollständig an die Fluggesellschaften Singapore Airlines und Chair Airlines (bis 1. Juli 2019: Germania Flug AG) verleast.

Im ersten Halbjahr 2019 wurden die beiden Airbus A319 des Flugzeugfonds „Air Portfolio II“ nach der Insolvenzanmeldung des bisherigen Leasingnehmers Germania Fluggesellschaft mbH ohne Ausfallzeiten an den bisherigen Sub-Leasingnehmer Germania Flug AG, Schweiz, seit dem 1. Juli 2019 umbenannt in Chair Airlines, verleast.

Die Lloyd Fonds AG betreut zudem zum Stichtag acht britische Kapitallebensversicherungsfonds. Ein Fonds befindet sich in Liquidation. Die „With-Profit Funds“ der britischen Versicherungsgesellschaften sind grundsätzlich währungsneutral zu einem großen Teil im britischen Markt investiert. Daher hängen deren Erträge auch stark von der Entwicklung des Zinsniveaus in Großbritannien sowie der wirtschaftlichen Entwicklung ab. Die durch den Brexit mit vielen Unsicherheitsfaktoren behafteten wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen werden die Renditeerwartungen weiterhin dämpfen bzw. können laufend zu größeren Marktschwankungen führen.

Im Bereich Private Equity betreut die Lloyd Fonds AG zum Stichtag einen von der amerikanischen Investmentgesellschaft Neuberger Berman gemanagten Fonds, der breit diversifiziert überwiegend in Buy-out-Beteiligungen in den USA investiert.

Im Bereich der Erneuerbaren Energien werden zudem die Anleger von zwei Fonds verwaltet. Daneben werden von der Lloyd Fonds AG zwei von ihr aufgelegte Portfoliofonds gemanagt.

2.3 Zielerreichung und Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Mit der Strategie 2019+ setzte die Lloyd Fonds AG im Berichtsjahr ihre bereits im Jahr 2018 begonnene Neupositionierung zum börsennotierten, bankenunabhängigen Vermögensverwalter und aktiven Asset Manager weiter um. Dabei wurden wesentlich folgende Ziele umgesetzt:

Organisches Wachstum: Marktstart des neuen Geschäftsmodells

In der LF-Linie hat die Lloyd Fonds AG eine eigene Reihe von Publikumsfonds aufgebaut. Die ersten vier Publikumsfonds, begannen den breiten Vertrieb im Mai 2019. Zum 30. Dezember 2019 verwaltete die Lloyd Fonds AG zusammen mit den Fonds der Lange Assets & Consulting GmbH und der SPSW Capital GmbH neun offene Aktien-, Misch- und Rentenfonds.

Im LF System arbeitete die Lloyd Fonds AG im Jahr 2019 an der weiteren Entwicklung des digitalen Portfoliomanagements. Dafür richtete die Gesellschaft seit dem 1. April 2019 drei Musterportfolios ein, die eine defensive, ausgewogene und dynamische Anlagestrategie verfolgten.

Im LF Vermögen kann die Gesellschaft durch die Akquisition der Lange Assets & Consulting GmbH vermögenden Kunden eine ganzheitliche Beratung in allen Finanzfragen anbieten.

Weiterer Aufbau der Digital Asset Plattform 4.0

Für alle drei Geschäftsfelder wurde im Jahr 2019 die eigene, hoch leistungsfähige digitale Infrastruktur, die Digital Asset Plattform 4.0 (DAP 4.0) weiter aufgebaut. Die Daten und Systeme sind Kern für die Steuerung des Algorithmus im LF-System. Zudem unterstützt die DAP 4.0 die Publikumsfonds, indem sie Daten und Analysen automatisiert erstellt und so aktiv bei der Entscheidungsfindung eingesetzt wird. Die Cloud-Architektur der Plattform erlaubt zudem, dass das System mit den wachsenden Anforderungen skalierbar ist und weitere Systeme integriert werden können.

Anorganisches Wachstum: Erwerb Lange Assets & Consulting GmbH und SPSW Capital GmbH

Neben dem organischen Wachstum wuchs die Lloyd Fonds AG auch anorganisch durch den Erwerb des Vermögensverwalters Lange Assets & Consulting GmbH und des Asset Managers SPSW Capital GmbH. Die Lange Assets & Consulting GmbH betreut vermögende Privatkunden, Family Offices und Stiftungen. Zudem konnte die Fondspalette der Lloyd Fonds AG durch die beiden Akquisitionen um fünf neue, ebenfalls aktiv gemanagte Fonds erweitert werden. Insbesondere gewann die Lloyd Fonds AG durch die beiden Akquisitionen die exzellente Reputation, das Netzwerk und das langjährige Finanz Know-how der Gesellschafter der beiden Unternehmen hinzu.

Wachstumsfinanzierung: Wandelschuldverschreibung und Kapitalerhöhung erfolgreich platziert

Zur Finanzierung des Wachstums führte die Lloyd Fonds AG im Berichtsjahr mehrere Kapitalmaßnahmen durch. Im Mai 2019 wurde eine Wandelschuldverschreibung mit einem Volumen von 6,1 Mio. € als Privatplatzierung bei Investoren in Deutschland und Luxemburg platziert.

Die Akquisition der SPSW Capital GmbH erfolgte im Berichtsjahr durch eine „gekreuzte Bar- und Sachkapitalerhöhung“ in Höhe von jeweils 1.500.000 neuen Aktien. Durch diese Maßnahme hatten die Streubesitzaktionäre die Möglichkeit, eine Verwässerung ihrer Beteiligungsquote an der Gesellschaft auszugleichen. Der Bruttoemissionserlös der Kapitalerhöhung betrug 8,04 Mio. €. Bei der Sachkapitalerhöhung waren einzig die Gesellschafter der SPSW Capital GmbH zur Zeichnung der neuen Aktien zugelassen.

Im Berichtsjahr ebenfalls abgeschlossen wurde die Akquisition der Lange Assets & Consulting GmbH. Der Erwerb der Gesellschaft erfolgte im Wege einer gemischten Sacheinlage von 90 % der Geschäftsanteile der Lange Assets & Consulting GmbH gegen Ausgabe neuer Aktien der Lloyd Fonds AG und Zahlung einer zusätzlichen Barkomponente. Die Gesellschafter der Lange Assets & Consulting GmbH sind damit ebenfalls Aktionäre der Lloyd Fonds AG.

Neuer Hauptstandort in Hamburg und Eröffnung Bürostandorte Frankfurt und München

Seit 2019 ist die Lloyd Fonds AG an den drei Standorten Hamburg, Frankfurt und München präsent. In Hamburg wurde mit dem neuen Hauptstandort „An der Alster 42, 20099 Hamburg“ zudem ein neuer Hauptstandort bezogen. Die Lloyd Fonds AG ist damit nun an den drei für die Finanzbranche wichtigsten Standorten in Deutschland präsent und schafft so die nötige Nähe zu Kunden, Vertriebs- und Geschäftspartnern sowie Talenten.

Jahresergebnis

Im Ergebnis erwirtschaftete die Lloyd Fonds AG im Berichtsjahr ein Jahresfehlbetrag von -6,2 Mio. € (Vj.: -1,6 Mio. €). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) lag im Geschäftsjahr 2019 bei -6,2 Mio. € (Vj.: -1,6 Mio. €). Zum 31. Dezember 2019 verfügte das Unternehmen über eine Eigenkapitalquote in Höhe von 46,4 % (Vj.: 80,7 %) und über eine Liquiditätsausstattung von 1,4 Mio. € (Vj.: 6,8 Mio. €). Die in 2018 getroffene Prognose für das Geschäftsjahr 2019 weicht ab, da die Lloyd Fonds AG einen Jahresfehlbetrag im mittleren einstelligen Millionenbetrag erwirtschaftet hat, was insbesondere durch die Neuausrichtung der Gesellschaft bedingt ist.

3 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

Ertragslage der Lloyd Fonds AG

Der Jahresfehlbetrag der Lloyd Fonds AG des Vorjahres von 1.595 T€ ist im Geschäftsjahr 2019 auf einen Jahresfehlbetrag von 6.243 T€ gestiegen. Die Reduzierung des Ergebnisses ist zum einen auf den Anstieg des Personalaufwands um 4.386 T€ zurückzuführen. Zum anderen sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 2.667 T€ höher als im Vorjahr, welches im Wesentlichen der Neupositionierung und Neuausrichtung der Lloyd Fonds AG im Berichtsjahr geschuldet ist. Gegenläufig haben sich die Erträge aus dem geschlossenen Gewinnabführungsvertrag mit der Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH entwickelt, welche von 298 T€ im Vorjahr auf 6.484 T€ im Berichtsjahr angestiegen sind.

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Umsatzerlöse von 1.054 T€ um 58 T€ auf 996 T€ reduziert. Die Lloyd Fonds AG erzielt zudem durch ihre Tätigkeiten umfangreiche Erträge aus Beteiligungen und hohe Erträge aus Gewinnabführungsverträgen.

Die Managementvergütungen betragen 642 T€. Hierbei handelt es sich um Vergütungen für das Management laufender Fonds.

Unter den Umsatzerlösen werden zudem Erträge aus der Untervermietung von Büroflächen in Höhe von 228 T€ (Vj: 302 T€) ausgewiesen, welche aufgrund der Kündigung des Büroraummietvertrags im vierten Quartal 2019 rückläufig sind.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 3.471 T€ um 709 T€ auf 2.762 T€ gesunken. Die Entwicklung ist im Wesentlichen auf geringere Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen aufgrund von Zahlungen zurückzuführen (1.402 T€; Vj.: 2.413 T€), welche im Berichtsjahr im Wesentlichen aus der Rückzahlung der gewährten Darlehen gegenüber der TradeOn GmbH resultieren. Demgegenüber sind die Erträge aus der Personalgestellung gestiegen (767 T€; Vj.: 661 T€) und im Berichtsjahr erstmalig Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren in Höhe von 181 T€ angefallen.

Die bezogenen Leistungen sind im Gegensatz zum Vorjahr um 36 T€ auf 318 T€ gesunken. Bei den bezogenen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Mietaufwendungen für die untervermieteten Büroflächen in Höhe von 306 T€ (Vj: 316 T€).

Der Personalaufwand liegt mit 8.732 T€ deutlich über dem Vorjahrsniveau von 4.346 T€, welches im Wesentlichen an der gestiegenen Mitarbeiterzahl liegt. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl ist im Berichtsjahr auf 54 Mitarbeiter (Vj: 32) gestiegen. Der Gesamtaufwand der Boni ist ebenfalls von 753 T€ auf 2.037 T€ gestiegen. Die vertraglich vereinbarten Boni sind im Wesentlichen aufgrund neuer Vorstands- und Mitarbeiterverträge gestiegen. Im Rahmen des aktienbasierten Vergütungsplans wurden im Berichtsjahr an die Vorstände der Lloyd Fonds AG als auch an ausgewählte Mitarbeiter Aktienoptionen gewährt. Hieraus resultiert ein Aufwand von 84 T€ (Vj: 11 T€).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 7.219 T€ auf 9.886 T€ gestiegen. Im Wesentlichen wirken sich im Berichtszeitraum die Aufwendungen für die Umsetzung des neuen Geschäftsmodells der Lloyd Fonds AG, der Umzug des Hauptstandorts in Hamburg und die neuen Bürostandorte in Frankfurt und München aus. Aufgrund der Neuausrichtung sind die Rechts- und Beratungsaufwendungen um 1.139 T€ auf 3.678 T€ sowie die Aufwendungen für EDV um 1.529 T€ auf 1.918 T€ angestiegen. Die Mieten und Nebenkosten sind ebenfalls um 790 T€ auf 1.207 T€ gestiegen.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen sind von 82 T€ auf 52 T€ gefallen. Bei diesen Abschreibungen handelt es sich um Abschreibungen auf Kommanditbeteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften, Abschreibungen auf GmbH Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Beteiligungserträge durch Ausschüttungen von Tochtergesellschaften und Beteiligungsgesellschaften in Höhe von 546 T€ (Vj: 505 T€) generiert.

Die Gewinne aufgrund von Gewinnabführungsverträgen in Höhe von insgesamt 9.196 T€ (Vj: 4.682 T€) resultieren aus dem am 24. Juni 2010 geschlossenen Vertrag über die Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft zwischen der Lloyd Fonds AG und der Lloyd Treuhand GmbH (2.551 T€; Vj: 4.238 T€), dem am 30. November 2016 geschlossenen Gewinnabführungsvertrag über die Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft zwischen der Lloyd Fonds AG und der Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH (6.484 T€; Vj: 298 T€) sowie aus dem am 24. Mai 2017 geschlossenen Gewinnabführungsvertrag über die Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft zwischen der Lloyd Fonds AG und der Lloyd Shipping GmbH (161 T€; Vj: 146 T€). Der Anstieg liegt im Wesentlichen an dem gestiegenen Ergebnis der Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH, welches insbesondere aus den Immobilienverkäufen der Immobilienfonds in Hamburg, auf Sylt, in Köln und in Eindhoven resultiert.

Die Zinserträge haben sich von 836 T€ auf 102 T€ reduziert, was im Wesentlichen aus der Wiederauflebung der bisher gestundeten Zinsen 2009 in Höhe von 512 T€ aus dem Darlehen der TradeOn GmbH im Vorjahr sowie der nunmehr durch den Verkauf nicht mehr anfallenden Zinserträge aus dem Darlehen der Kalp GmbH resultiert. Darüber hinaus sind die Zinserträge aus begebenen Darlehen gesunken, da im Berichtsjahr Tilgungen erfolgt sind.

Der Anstieg der Zinsaufwendungen von 84 T€ auf 347 T€ resultiert im Wesentlichen aus den Zinsaufwendungen für die Wandelschuldverschreibung in Höhe von 247 T€.

Zum Bilanzstichtag bestehen körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von rund 47,3 Mio. € (31.12.2018: 34,5 Mio. €, angepasst) als auch gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von rund 61,9 Mio. € (31.12.2018: 47,2 Mio. €, angepasst) für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, da insgesamt von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht wurde.

Vermögens- und Finanzlage der Lloyd Fonds AG

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2019 ist gegenüber dem Jahresende 2018 um 41.617 T€ auf 61.641 T€ gestiegen.

Auf der Aktivseite haben sich im Wesentlichen die Anteile an verbundenen Unternehmen (+ 40.168 T€) sowie die Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände (+ 4.018 T€) erhöht. Gegenläufig haben sich hingegen die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (- 2.997 T€) und die Guthaben bei Kreditinstituten (- 5.380 T€) entwickelt. Auf der Passivseite sind sowohl das Eigenkapital (+ 12.450 T€) als auch die Verbindlichkeiten (+ 26.872 T€) gestiegen. Die Rückstellungen sind ebenfalls um 2.226 T€ höher als zum Vorjahresstichtag.

Die immateriellen Vermögenswerte sind im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund von Aktivierungen im Zusammenhang mit der erforderlichen Umstellung der IT-Umgebung auf eine moderne Infrastruktur um 1.676 T€ angestiegen. Im Berichtszeitraum wurden insbesondere die Entwicklung und der Aufbau der Digital Asset Plattform sowie die neue Homepage aktiviert. Für noch nicht fertiggestellte Vermögenswerte sind geleistete Anzahlungen von 394 T€ aktiviert worden. Der Anstieg der Sachanlagen um 2.342 T€ ist im Wesentlichen auf den Umzug des Hauptstandorts in Hamburg zurückzuführen. Im Zusammenhang mit der Ausstattung der neuen Büroräume sind unter anderem die Mietereinbauten um 1.851 T€ auf 1.854 T€ und Büroausstattung sowie EDV Hardware um 391 T€ auf 934 T€ angestiegen.

Die Erhöhung der Finanzanlagen resultiert im Wesentlichen aus der Akquisition der SPSW Capital GmbH und der Lange Assets & Consulting GmbH im Berichtszeitraum. Die SPSW Capital GmbHTransaktion wurde im Dezember 2019 abgeschlossen und wird zum 31. Dezember 2019 mit einem Wertansatz von 36.071 T€ bilanziert. Im November 2019 wurde die Lange Assets & Consulting-Transaktion abgeschlossen; der Buchwert zum 31. Dezember 2019 beläuft sich auf 4.118 T€.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind um insgesamt 2.997 T€ gesunken. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Tilgung eines begebenen Darlehens gegenüber der TradeOn GmbH im Berichtszeitraum in Höhe von 2.200 T€ zurückzuführen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind um 640 T€ auf 2.083 T€ gestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Umsatzsteuerforderung in Höhe 542 T€ (Vj.: 142) sowie aus dem Anstieg der Kautionen im Zusammenhang mit dem Umzug des Hauptstandorts in Hamburg und der neuen Bürostandorte in Frankfurt und München (415 T€; Vj: 141 T€).

Zum 31. Dezember 2019 hält die Lloyd Fonds AG Anteile an drei eigen aufgelegten Publikumsfonds. Es handelt sich dabei um die Aktienfonds Lloyd Fonds – European Hidden Champions, Lloyd Fonds -European Quality & Growth und Lloyd Fonds – Green Dividend World. Die Anteile von Lloyd Fonds an den genannten Fonds, sowie die Wertpapierdepots bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase) betragen zum Stichtag 4.362 T€.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die Wandelschuldverschreibung in Höhe von 469 T€ (Vj.: 0 T€) und einen Baukostenzuschuss für den Standort Hamburg (Vj.: 0T€).

Die sonstigen Rückstellungen haben sich von 621 T€ auf 2.847 T€ erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Rückstellung für Boni für den Vorstand und die Mitarbeiter in Höhe von 1.383 T€. Weiterhin sind die Rückstellungen für diverse ausstehende Rechnungen im Wesentlichen aufgrund der Neuausrichtung des Geschäftsmodells von 22 T€ auf 694 T€ angestiegen. Der weitere Anstieg ist auf die Rückstellungen für diverse Klageverfahren zurückzuführen, die sich im Vergleich zum Vorjahr von 49 T€ auf 222 T€ erhöht haben.

Die Verbindlichkeiten sind von 3.237 T€ zum 31.12.2018 auf 30.113 T€ zum 31.12.2019 gestiegen. Unter den Anleihen ist die von der Lloyd Fonds AG mit Datum vom 3. Juni 2019 begebene Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 6.100 T€ unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre aus dem bedingten Kapital (2018) bilanziert. Zum zugrundeliegenden Bilanzstichtag wurden sämtliche Schuldverschreibungen gezeichnet. Die Schuldverschreibungen verbriefen neben dem Rückzahlungsanspruch einen Anspruch auf eine Verzinsung von 3,75% p.a. sowie ein Recht auf Wandlung in Aktien der Lloyd Fonds AG zu einem aktuellen Wandlungspreis von 6,10 €/Aktie. Für die Emittenten bestehen zum aktuellen Zeitpunkt Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 1.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die frühestmögliche Wandlung ist am 3. August 2020 möglich. Der Endfälligkeitstag ist der 3. Jahrestag nach dem Begebungstag. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich stichtagsbedingt um 823 T€ im Vergleich zum Vorjahresende erhöht. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen von 26 T€ auf 3.035 T€ resultiert im Wesentlichen aus den im Berichtsjahr erhaltenen Darlehen der Lloyd Treuhand GmbH und der Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich im Vorjahresvergleich um 16.169 T€ erhöht. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Verbindlichkeit aus den in den Jahren 2020 bis 2027 fälligen Kaufpreistranchen für die Akquisition der SPSW Capital GmbH in Höhe von 15.514 T € zurückzuführen, sowie die Verbindlichkeit aus zukünftig zu zahlenden Kaufpreisraten für die Anteile an Lange in Höhe von 1.546 T€. Der Umfang jeder Tranche hängt unter anderem von bestimmten Leistungskennzahlen ab.

Eigenkapital

Trotz des negativen Jahresergebnisses von 6.243 T€ ist das Eigenkapital von 16.166 T€ zum 31.12.2018 auf 28.616 T€ zum 31.12.2019 gestiegen. Die Steigerung des Eigenkapitals resultiert insbesondere aus den Bar- und Sachkapitalerhöhungen im Zusammenhang mit den Akquisitionen der SPSW Capital GmbH und der Lange Assets & Consulting GmbH.

Die Umsetzung der Barkapitalerhöhung durch Ausgabe von 1.500.000 nennwertloser auf den Inhaber lautender Stückaktien hat zum Bezugspreis von 5,36 € je Aktie stattgefunden. Die Sachkapitalerhöhung findet durch die Ausgabe der nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien von 1.500.000 an die Gesellschafter der SPSW Capital GmbH mit einem Bezugspreis von 6,00 € je Aktie als Teil der Gegenleistung für die Einbringung von 90% der Anteile an der SPSW Capital GmbH in die Lloyd Fonds AG statt. Der Residualwert beläuft sich auf insgesamt 14.040 T€.

Zum anderen hat im Rahmen der Akquisition der Lange eine Kapitalerhöhung stattgefunden. Für den Erwerb des 90%igen Anteils an der Lange wurden für einen Teil der Gegenleistung 193.608 nennwertlose auf den Inhaber lautender Stückaktien zu einem Bezugspreis von 5,17 € je Aktie an die Gesellschafter der Lange ausgegeben. Der Residualwert beläuft sich auf 806 T€.

Über die Kapitalerhöhungen hinaus ist die Eigenkapitalkomponente der begebenen Wandelschuldverschreibung in Höhe von 582 T in der Kapitalrücklage enthalten.

Aufgrund der Erhöhung der Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote von 80,73 % im Vorjahr auf 46,25 % im Berichtsjahr zurückgegangen.

Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit mit 18.224 T€ (Vj.: 1.656 T€) sowie der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 24.643 T€ (Vj.: 3.844 T€) ist deutlich höher als im Vorjahr. Dahingegen ist der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit mit -48.246 T€ (Vj. -501 T€) bedingt durch die Unternehmenszukäufe der SPSW Capital GmbH und der Lange Assets & Consulting GmbH negativ. Insgesamt haben sich die Zahlungsmittel im Jahr 2019 bis zum Bilanzstichtag um 5.379 T€ auf 1.448 T€ verringert. Im Jahr 2019 konnte sämtlichen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachgekommen werden.

4 Mitarbeiter- und Vergütungsbericht

Mitarbeitern der Lloyd Fonds AG kommt ein sehr hoher Stellenwert zu. Die Loyalität und die positive Einstellung der Mitarbeiter sind wichtige Faktoren für den Geschäftserfolg und das Erreichen der strategischen Ziele des Unternehmens.

Ein Schwerpunkt des Personalbereichs lag im Jahr 2019 in der Gewinnung neuer Mitarbeiter für die Umsetzung des neuen Geschäftsmodells. Dafür wurden in allen Unternehmensbereichen qualifizierte, kompetente und engagierte neue Mitarbeiter gewonnen. Am 31. Dezember 2019 waren im Unternehmen 61 Mitarbeiter (Vj.: 36) beschäftigt (Anzahl ohne Vorstand). Das Durchschnittsalter beträgt rund 41 Jahre. Rund 70 % der Mitarbeiter sind Männer, rund 30 % sind Frauen.

Veränderungen durch die Digitalisierung betreffen die Mitarbeiter in fast allen Aspekten ihres Arbeitslebens, von der Steuerung der Arbeitsprozesse, Kommunikation und Interaktion bis hin zum Erleben des Arbeitsumfelds. Ein weiterer Schwerpunkt des Personalbereichs lag daher in der Digitalisierung alltäglicher Betriebsvorgänge. Seit Juli 2019 arbeitet die Gesellschaft mit einer cloudbasierten Plattform für das Human Capital Management. Das System gewährleistet eine agile und zentralisierte Administration aller Daten und Prozesse in der Personalarbeit und ermöglicht so ein professionelles, automatisiertes und zeitgemäßes Personalmanagement.

Die Digitalisierung betrifft unmittelbar auch das Arbeitsumfeld der Mitarbeiter, die an allen Standorten moderne und agile Arbeitsplätze vorfinden und mit zeitgemäßen Endgeräten, u. a. Apple-iPads ausgestattet werden.

Die Gewinnung neuer Mitarbeiter wird neben der fachlichen und persönlichen Entwicklung Arbeitsschwerpunkt des Personalbereichs auch im Jahr 2020 sein. Die Lloyd Fonds AG agiert in einem durch einen starken nationalen Wettbewerb geprägten Umfeld. Umso mehr ist das Unternehmen auf qualifizierte, kompetente und engagierte Mitarbeiter angewiesen. Das Unternehmen achtet daher insbesondere auf eine partnerschaftliche Beschäftigungspolitik, die die individuellen Interessen der Beschäftigten mit einbezieht. Dazu zählen neben einer attraktiven Vergütung u. a. flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten. Ein Großteil der Mitarbeiter erhält darüber hinaus einen Zuschlag zum Essengeld über eine App-Lösung. Die Mitarbeiter des Unternehmens werden mit fixen und variablen Gehaltsbestandteilen entlohnt. Die variablen Vergütungen orientieren sich dabei seit dem Jahr 2019 an individuell vereinbarten Zielen. Bestimmten Mitarbeitern der Lloyd Fonds AG wird zusätzlich die Teilnahme an einem Aktienoptionsprogramm ermöglicht.

Die Lloyd Fonds AG bietet ihren Beschäftigten zudem Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Entwicklung. Hierzu gehören Weiterbildungsmaßnahmen für die jeweiligen Fachgebiete, Management- sowie IT-Seminare. Seit dem 1. September 2019 ermöglicht die Lloyd Fonds AG zudem zwei Mitarbeiterinnen ein praxisintegrierendes bzw. kooperatives duales Studium an der HSBA Hamburg School of Business Administration. Des Weiteren ermöglicht die Lloyd Fonds AG jungen und engagierten Menschen u. a. durch das Angebot von Praktika oder als Werkstudent den Einstieg in das Berufsleben.

Die Mitglieder des Vorstands erhalten neben fixen Gehaltsbestandteilen eine variable Vergütung, die auf der persönlichen Leistung des Vorstands und der Entwicklung der Lloyd Fonds AG basiert. Die variable Vergütung ist durch einen Mindest- und einen Maximalbetrag begrenzt. Zudem werden dem Vorstand die Teilnahme an einem Aktienoptionsprogramm, die Teilnahme an einem Phantom Stock Plan sowie ein Flag Ship Bonus, welcher sich nach der Höhe der von der Gesellschaft erzielten Performance-Fee richtet, gewährt.

5 Risikobericht

Die nachfolgende Darstellung des Risikoberichtes berücksichtigt stichtagsbezogen auf den 31. Dezember 2019 die sich aus der Umsetzung der Neuausrichtung der Lloyd Fonds AG ergebenden Risiken.

5.1 Risikomanagementsystem

Die Lloyd Fonds AG verfügt über ein Risikomanagementsystem, um bereits frühzeitig Entwicklungen erkennen zu können, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Ziel ist es dabei, mithilfe softwaregestützter Systeme und transparenter Prozesse Risiken zeitnah zu identifizieren und einzuschätzen, um auf dieser Basis entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Der Vorstand gibt im Rahmen einer Richtlinie für das Risikomanagement die Grundlage für die Risikosteuerung durch das zentrale Risikomanagement/den Risikoadministrator vor. Das Risikomanagement stellt sicher, dass die operativen Fachabteilungen initiativ und zeitnah Risiken identifizieren, diese sowohl quantitativ als auch qualitativ bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikovermeidung bzw. -kompensation entwickeln.

Anhand einer systematischen Risikoinventur werden die Risiken von den jeweiligen Verantwortlichen überarbeitet und erneut eingeschätzt. Zudem besteht eine interne Ad-hoc-Meldepflicht hinsichtlich neuer von den Verantwortlichen identifizierter Risiken. Jedes erfasste Risiko wird dazu einer Risikogruppe zugeordnet. Bei der Meldung und Neueinschätzung der Risiken müssen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß den Vorgaben der von der Gesellschaft erstellten Richtlinie angegeben werden. Sowohl die Bewertung als auch die Neueinschätzung der Risiken erfolgen halbjährlich sowie nach Bedarf.

Das Ergebnis der systematischen Risikoinventur wird dem Vorstand zeitnah durch eine Auswertung aller aktuellen Risiken in grafischer, tabellarischer und schriftlicher Form halbjährlich zur Verfügung gestellt und halbjährlich an den Aufsichtsratsvorsitzenden berichtet. Der Risikomanagementprozess ermöglicht somit einen strukturierten Überblick über die bestehende Risikosituation, die Verbesserung der Unternehmenssteuerung, Transparenz und Dokumentation der Risikobewältigung sowie die Steigerung des Risikobewusstseins und dient letztendlich als Basis für die Risikoberichterstattung an interne und externe Adressaten.

Die nachfolgende Bewertung der Risiken erfolgt in den Dimensionen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe (Liquiditätswirkung). Dabei erfolgt die Bewertung der Dimensionen in jeweils vier Kategorien.

Eintrittswahrscheinlichkeit:

gering +
mittel ++
hoch +++
sehr hoch ++++

Schadenshöhe (Liquiditätswirkung):

niedrig
moderat
wesentlich
gravierend —-

5.2 Umfeld- und Branchenrisiken

5.2.1 Marktrisiko

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe – – – –

Die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens in den drei Säulen LF-Linie, LF-System und LF-Vermögen ist in erheblichem Umfang von Faktoren abhängig, auf die die Lloyd Fonds AG keinen Einfluss hat. Dies können z. B. nachteilige Entwicklungen an den Aktien-, Anleihe-, Zins-, Kapital- und Finanzmärkten, erhöhte Volatilität dieser Märkte, aber auch Entwicklungen im politischen oder gesamtwirtschaftlichen Umfeld oder auch Pandemien (z.B. Coronavirus) sein. Wie stark die weltweite Verbreitung des Coronavirus Auswirkungen auf die globale Konjunktur haben wird, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Die zahlreichen Einschränkungen der Mobilität in vielen Ländern werden wahrscheinlich zu kurzfristigen, teils deutlichen Rückschlägen bei den Wirtschafts- und Unternehmensdaten führen. Diese Entwicklung findet auch in den starken Kursverlusten an den Weltbörsen ihren Niederschlag. Gleichzeitig ist nach Überwindung des Virus eine kräftige Erholung der Wirtschaft zu erwarten, nicht zuletzt wegen Nachholeffekten. Die Lloyd Fonds AG ist von den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise wie die gesamte Finanzdienstleistungsbranche betroffen. Negative Auswirkungen auf die Performance des Kerngeschäftes können nicht ausgeschlossen werden und führen voraussichtlich zu Plananpassungen. Die Dauer und Intensität der Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt unsicher und daher nicht abschließend quantifizierbar.

Darüber hinaus könnten in der Folge die von Lloyd Fonds angebotenen Produkte für Kunden in ihrer Attraktivität abnehmen und die Investitionsbereitschaft der Kunden könnte sinken. Die budgetierten Erlöse, insbesondere die geplanten Managementgebühren und Performance-Fees, könnten hierdurch signifikant hinter die Planungen zurückfallen.

Daneben managt das Unternehmen sachwertbasierte Kapitalanlagen für nationale und internationale Investoren und Privatanleger. Dabei wurden bislang Investments in den Bereichen Schifffahrt, Immobilien, Flugzeuge, Erneuerbare Energien, Private Equity und Britische Kapitallebensversicherungen getätigt. Dementsprechend ist die geschäftliche Entwicklung der Lloyd Fonds AG auch in erheblichem Maße von der Entwicklung der Assetmärkte abhängig. Negative Entwicklungen auf diesen Märkten können zur Verringerung der Einnahmen aus Bestandsinvestments führen und gleichfalls negative Auswirkungen auf die Ertragslage der Lloyd Fonds AG haben.

5.2.2 Wettbewerbsrisiko

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe – –

Lloyd Fonds ist mit Umsetzung der neuen Unternehmensstrategie in neue Märkte eingetreten und neuen Wettbewerbssituationen ausgesetzt. Es besteht das Risiko, dass starker Wettbewerb – vor allem auch durch sehr große Marktteilnehmer – in diesen Märkten Lloyd Fonds den Eintritt und die Erlangung von Marktanteilen erschwert. Dies betrifft insbesondere die Säule LF System, da in diesem Markt derzeit viele Marktteilnehmer an digitalen Angeboten arbeiten. Die Vermögensverwaltungsbranche ist sehr wettbewerbsintensiv mit moderaten Eintrittsbarrieren. Zunehmender Wettbewerb kann ferner dazu führen, dass bereits erlangte Marktanteile wieder verloren gehen. Zudem können sich eine schlechte Performance oder das Versagen von Wettbewerbsprodukten negativ auf die von Lloyd Fonds angebotenen Produkte auswirken.

5.2.3 Reputationsverlust der Marke „Lloyd Fonds“

Eintrittswahrscheinlichkeit +

Schadenshöhe – – –

Der Erfolg des Unternehmens ist in erheblichem Umfang mit der Verwendung der Marke „Lloyd Fonds“ verknüpft. Interne sowie externe Ereignisse wie z. B. schwache Produktperformance der eigenen Produkte, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften durch Mitarbeiter oder Organe, negative Veröffentlichungen in den digitalen Medien und den Print-Medien sowie Branchenskandale können zu einem fallenden Ansehen der Marke „Lloyd Fonds“ und damit zu einem Reputationsverlust führen, die bislang nicht geplante Aufwendungen in der Marktbearbeitung erforderlich machen könnten.

5.3 Operative und unternehmensstrategische Risiken

Die Risiken 5.3.1 und 5.3.2 wurden an die aktuelle Situation in Bezug auf die Übernahme von 90 % der Anteile an der SPSW Capital GmbH und 90 % der Anteile an der Lange Assets & Consulting GmbH angepasst.

Das Produktrisiko (5.3.3) wurde um die Aspekte Wertverlust bei Fonds und verwalteten Vermögensgegenständen, Wettbewerbsrisiken und die Nichtvorhersehbarkeit der Höhe der Performancegebühren ergänzt.

Die Vertriebsrisiken (5.3.4) wurden um den Aspekt der Ausgestaltung des Haftungsdachs ergänzt.

Vor dem Hintergrund der Begebung eines Wertpapierprospektes ist das Risiko 5.3.6 Prospekthaftungsrisiko und Risiken aus der Mithaftung aufgrund von Beratungsfehlern, um eine entsprechende Passage zu ergänzen.

Das Risiko 5.3.9 Risiko im Zusammenhang mit den aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und das Risiko von Gesetzesverstößen wird gegenüber der Vorperiode in Bezug auf die Schadenshöhe höher und in Bezug auf die Eintrittswahrscheinlichkeit niedriger bewertet.

5.3.1 Risiken aus der Säule LF-Linie

Eintrittswahrscheinlichkeit +

Schadenshöhe – – –

Die Lloyd Fonds AG hat Ende 2019 erfolgreich 90 % der Anteile an der SPSW Capital GmbH übernommen. Aus der erfolgreichen Übernahme ergeben sich auf Ebene der Lloyd Fonds AG die im Folgenden dargestellten wesentliche Risiken.

Es besteht das Risiko, dass die Integration der SPSW Capital GmbH nicht oder nur unzureichend gelingt. Dies könnte die Umsetzung der geplanten Unternehmensstrategie und das vorgesehene Unternehmenswachstum hemmen.

Es besteht daneben das Risiko, dass Finanzmittel aus der SPSW Capital GmbH abfließen, die geplanten Wachstumsziele auf Ebene der SPSW Capital GmbH könnten nicht erreicht werden. Das angestrebte Unternehmenswachstum könnte hinter den Erwartungen zurückbleiben.

Der Eintritt aller oder einzelner der vorgenannten Risiken auf Ebene der SPSW Capital GmbH, würde auf Ebene der Lloyd Fonds AG entsprechend negative Folgen für den Ergebnisbeitrag der SPSW Capital GmbH zum Ergebnis haben.

Die Lloyd Fonds AG hat sich im Rahmen des Einbringungsvertrages mit der SPSW Capital GmbH verpflichtet, einen Mindestkaufpreis zu zahlen. Es besteht das Risiko, dass der Unternehmenswert der SPSW Capital GmbH unter den im Einbringungsvertrag vereinbarten Mindestpreis sinkt. In diesem Fall würde Lloyd Fonds Aufwendungen tätigen, denen kein gleichwertiger Unternehmenswert gegenüberstehen würde.

5.3.2 Risiken aus der Säule LF-Vermögen

Eintrittswahrscheinlichkeit +

Schadenshöhe – – –

Die Lloyd Fonds AG hat im zweiten Halbjahr 2019 erfolgreich 90 % der Anteile an der Lange Assets & Consulting GmbH übernommen. Aus der erfolgreichen Übernahme ergeben sich auf Ebene der Lloyd Fonds AG die im Folgenden dargestellten wesentliche Risiken.

Es besteht das Risiko, dass die Integration der Lange Assets & Consulting GmbH nicht oder nur unzureichend gelingt. Dies könnte die Umsetzung der geplanten Unternehmensstrategie und das vorgesehen Unternehmenswachstum hemmen.

Ein maßgeblicher Teil des verwalteten Vermögens der Lange Assets & Consulting GmbH ist auf wenige Kunden konzentriert. Der Abfluss von Vermögen aus diesem Kundenkreis hätte erhebliche Auswirkungen auf die Höhe des verwalteten Vermögens und damit die Höhe der hieraus resultierenden Umsatzerlöse der Lange Assets & Consulting GmbH.

Der Eintritt aller oder einzelner der vorgenannten Risiken auf Ebene der Lange Assets & Consulting GmbH, würde auf Ebene der Lloyd Fonds AG entsprechend negative Folgen für den Ergebnisbeitrag der Lange Assets & Consulting GmbH zum Ergebnis haben.

Die Lloyd Fonds AG hat sich im Rahmen des Einbringungsvertrages mit der Lange Assets & Consulting GmbH verpflichtet, einen Mindestkaufpreis zu zahlen. Es besteht das Risiko, dass der Unternehmenswert der Lange Assets & Consulting GmbH unter den im Einbringungsvertrag vereinbarten Mindestpreis sinkt. In diesem Fall würde Lloyd Fonds Aufwendungen tätigen, denen kein gleichwertiger Unternehmenswert gegenüberstehen würde.

5.3.3 Produktrisiko

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe – – – –

Der Erfolg der in den Säulen angebotenen Produkte am Markt ist wesentlich von den nachfolgenden Faktoren abhängig.

Die Wertentwicklung der von Lloyd Fonds angebotenen Fonds hängt im Wesentlichen von der Qualität des Fondsmanagements ab. Bei der Anlageentscheidung ziehen Anleger in der Regel unter anderem die Performance der einzelnen Fonds als ein Entscheidungskriterium heran. Eine gute Performance ist auch auf richtige Anlageentscheidungen des Fondsmanagements zurückzuführen. Es besteht das Risiko, dass das Fondsmanagement Investitionsentscheidungen trifft, die sich im Nachhinein als unrichtig erweisen und insoweit die erwartete Fondsperformance und damit der angestrebte Erfolg nicht erzielt wird.

Zudem besteht das Risiko, dass das Fondsmanagement im Rahmen der Anlageentscheidung bei der Auswertung von Research-Berichten, Statistiken, Ratings und anderen Marktinformationen zu Fehlinterpretationen hinsichtlich der darin enthaltenen Informationen kommt. Dies könne sich ebenfalls negativ auf die Performance der gemanagten Fonds auswirken.

Eine negative Fondsperformance würde die Vertriebstätigkeit erheblich erschweren und die geplanten Vertriebsziele könnten in diesem Fall nicht oder nur eingeschränkt erreicht werden mit der Folge, dass die Ergebnisse aus den Säulen deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben.

Die Entwicklung der Erträge der Lloyd Fonds AG hängt vom Wert der Fonds der Lloyd Fonds AG und der verwalteten Vermögensgegenstände ab. Wenn der Wert der Fonds sinken würde oder wenn keine oder nur geringe Wertsteigerungen der verwalteten Vermögensgegenstände erzielt werden könnten, würden die Jahresumsätze entsprechend sinken und sich dadurch negativ auf die Ertragslage des Unternehmens auswirken. Ferner hängt der Wert der Fonds von verschiedenen Faktoren ab, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, einschließlich makroökonomischer Trends, die sich auf die globalen Märkte im Allgemeinen auswirken, dem Wert der verwalteten Vermögensgegenstände und dem Wert bestimmter Vermögenswerte der Fonds.

Die Lloyd Fonds AG steht in einem starken Wettbewerb und die Vermögensverwaltungsbranche ist sehr wettbewerbsintensiv mit moderaten Eintrittsbarrieren. Privatkunden haben zahlreiche Anlagemöglichkeiten, die mit zunehmender Verfügbarkeit von Online-Angeboten wachsen.

Der Ausfall oder die negative Performance von Produkten der Wettbewerber kann zu einem Vertrauensverlust der Kunden und damit auch zu einem Vertrauensverlust in die Vermögensverwaltungsprodukte führen.

Die Höhe der Performancegebühren ist schwer vorhersehbar und die Volatilität, insbesondere in Bezug auf Marktbedingungen, welche außerhalb der Kontrolle der Lloyd Fonds AG liegen, hat einen direkten Einfluss auf das operative Ergebnis des Unternehmens.

5.3.4 Vertriebsrisiken

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe – –

Der Vertriebserfolg wird wesentlich von den nachfolgend aufgeführten Faktoren beeinflusst.

Bei der Generierung der Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen und damit bei der Aufrechterhaltung und dem Ausbau der verwalteten Vermögensgegenstände ist die Lloyd Fonds AG auf Vertriebspartner und Vertriebsplattformen Dritter angewiesen. Bei der Umsetzung der Strategie 2023, insbesondere im Zusammenhang mit der LF-Linie, ist das Unternehmen zudem auf die Fähigkeit angewiesen, neue Vertriebskanäle wie Sparkassen, Privatbanken, Versicherungen, Maklerpools, Vermögensverwalter und Family Offices zu erschließen. Es besteht das Risiko, dass die Erschließung neuer Vertriebskanäle hinter den Planungen zurückbleibt und sich damit die Umsetzung der Strategie 2023 verzögert.

Es besteht das Risiko, dass Vertriebspartner ausfallen, da negative Marktentwicklungen, zunehmende regulatorische Anforderungen bei Vertriebspartnern oder Störungen in der Servicequalität bei Lloyd Fonds dazu führen, dass Vertriebspartner ihre Tätigkeit vollständig einstellen oder die Zusammenarbeit mit Lloyd Fonds nicht aufnehmen oder fortsetzen. Die aktuelle Ausgestaltung des Haftungsdachs für die Fonds der Lloyd Fonds AG erlaubt keine Marktbearbeitung außerhalb Deutschlands und keine Durchführung von Marketingmaßnahmen, die sich direkt an Privatkunden richten. Es besteht das Risiko, Absatzpotenziale nicht erschließen zu können. Dies kann die Vertriebstätigkeit selbst und die geplanten Vertriebs- und Absatzziele erheblich beeinträchtigen.

Ferner besteht das Risiko, dass die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die regulatorischen Anforderungen, für die Vertriebstätigkeiten weiter ansteigen. Dies kann die Ausübung der Vertriebstätigkeiten beeinträchtigen oder unmöglich machen. Geplante Vertriebsziele wären in diesem Fall nicht oder nur eingeschränkt erreichbar. Zudem kann der Anstieg von gesetzlichen Anforderungen zu ungeplanten Aufwendungen, etwa für die Erlangung weiterer Genehmigungen oder Pflichtfortbildungen für Vertriebsmitarbeiter, führen.

Zunehmende gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Verwendung/Verarbeitung persönlicher Daten können zur Folge haben, dass Datenbestände von Kunden nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden dürfen. Dies kann die Ansprache von bestehenden und neuen Kunden erschweren und zu einem Vertriebshindernis werden.

5.3.5 Einnahmeausfallrisiko bei Managementerträgen und weiteren Erträgen im Zusammenhang mit den Bestandsinvestments

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe – – – –

Die Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens hängt auch in maßgeblichem Umfang von der wirtschaftlichen Entwicklung der von der Lloyd Fonds AG gemanagten Bestandsfonds ab.

Schwächephasen auf den relevanten Assetmärkten, wie etwa den Schifffahrts- und Immobilienmärkten, können die wirtschaftliche Situation, der vom Unternehmen emittierten und gemanagten Investments bis hin zur Insolvenz der Fonds beeinträchtigen.

Es besteht das Risiko, dass die Bestandsinvestments sich nicht wie geplant entwickeln, mit der Folge, dass die Einnahmen hieraus vollständig oder geringer ausfallen als im Budget angenommen. Darüber hinaus könnten sich geplante Beteiligungserträge sowie Erlöse aus Vermittlungsleistungen nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang realisieren lassen, was ebenso eine Abweichung zum Budget bedeuten würde.

Die wesentlichen Faktoren auf Ebene der Fonds-KGs sind nachstehend beschrieben.

Der Ausfall von Vertragspartnern der Investments, wie Charterern, die aufgrund der schwachen Schifffahrtsmärkte ihrerseits in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, stellt einen wesentlichen Faktor dar.

Ferner wären aus der Insolvenz von Investments Einnahmeausfälle bei den Management- und Treuhandvergütungen die Folge. Es besteht das Risiko, dass die hierfür getroffenen Maßnahmen zur Risikovorsorge nicht ausreichen und budgetierte Einnahmen ganz oder teilweise entfallen. Signifikante bilanzielle Auswirkungen in Bezug auf die Beteiligungen des Unternehmens sind hingegen im Wesentlichen nicht zu erwarten, da die Lloyd Fonds AG mit geringen Quoten an den betreffenden Gesellschaften beteiligt ist. Sollte es jedoch zu einem kumulierten Eintritt der Einzelrisiken kommen, sind signifikante bilanzielle Auswirkungen nicht ausgeschlossen.

5.3.6 Prospekthaftungsrisiko und Risiken aus der Mithaftung bei Beratungsfehlern

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe – – –

Zur Einwerbung von Eigenkapital in Form von Kommanditeinlagen hat die Lloyd Fonds AG Verkaufsprospekte erstellt, für die sie – im Falle des Schadens infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben – als Herausgeberin gegenüber den einzelnen Anlegern haftet. Die Verkaufsprospekte wurden gemäß den „Grundsätzen ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen“ (IDW S4), einem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., erstellt und entsprechend diesem Standard durch einen Wirtschaftsprüfer begutachtet (Prospektgutachten). Bei sämtlichen geprüften Prospekten hat der Wirtschaftsprüfer die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Prospektangaben einschließlich der Plausibilität der im Prospekt enthaltenen Werturteile, der Schlüssigkeit von Folgerungen sowie der Darstellung der mit der Kapitalanlage verbundenen Chancen und Risiken im Sinne des IDW S4 grundsätzlich bestätigt, jedoch in Einzelfällen Anmerkungen vorgenommen, die das Prüfungsergebnis nicht einschränkten. Zusätzlich wurde für jede Kapitalanlage regelmäßig ein Steuergutachten im Hinblick auf die im Prospekt vorgenommenen steuerlichen Aussagen erstellt.

Bis zum 21. Juli 2013 mussten die Verkaufsprospekte zudem durch die BaFin gebilligt werden. Das Billigungsverfahren umfasste neben einer Vollständigkeitsprüfung auch die Prüfung des Inhalts auf Kohärenz und Verständlichkeit. Allerdings können auch eine Prospektbeurteilung durch einen Wirtschaftsprüfer und die weiteren Maßnahmen keine absolute Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Prospektangaben sowie für den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolgs und der steuerlichen Auswirkungen der Kapitalanlage bieten.

Zum 31. Dezember 2019 sind insgesamt 230 (Vj.: 292) gerichtliche Verfahren, die ein Nominalkapital von rund 11,35 Mio. € (Vj.: rund 16,64 Mio. €) sowie rund 0,335 Mio. US-$ (Vj.: rund 0,375 Mio. US-$) betreffen, wegen behaupteter Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung rechtshängig, bei denen die Lloyd Fonds AG Beklagte oder Streitverkündete ist. Die Lloyd Fonds AG hat von den zwischen 2013 und Ende 2019 insgesamt durchgeführten und bis Ende 2019 beendeten 241 gerichtlichen Verfahren, in denen sie Beklagte oder Streitverkündete war, 172 gewonnen. In 47 Verfahren wurden Vergleiche geschlossen, die vollumfänglich von der Versicherung übernommen wurden. Zudem wurden 11 weitere Verfahren beendet, ohne dass dies für die Lloyd Fonds AG Relevanz hatte. Seit 2013 waren lediglich 2 Fonds (11 Verfahren) von stattgebenden Urteilen gegen die Lloyd Fonds AG betroffen. Davon unterstellten die stattgebenden Urteile bezüglich eines Fonds einen Prospektfehler. Das weitere Urteil betraf einen anderen Fonds. Es wurde in diesem Fall kein Prospektfehler, sondern eine Falschberatung angenommen, die der Lloyd Fonds AG über § 278 BGB zugerechnet wurde. Die Versicherung hat in allen Fällen die entstandenen Kosten übernommen. In Bezug auf alle 11 stattgebenden Urteile waren insgesamt 20 T€ Selbstbehalt von der Lloyd Fonds AG zu zahlen, jeweils 10 T€ pro Fonds. Ein weiteres stattgebendes Urteil erging gegen eine Bank, in einem Verfahren, in dem die Lloyd Fonds AG lediglich als Streithelferin beteiligt war.

Per 31. Dezember 2019 kommen ferner 109 (Vj.: 218) gerichtliche Verfahren hinzu, in denen eine Bank der Lloyd Fonds AG den Streit verkündet hat. Diese betreffen Zeichnungen von insgesamt nominal rund 0,07 Mio. € (Vj.: rund 0,9 Mio. €) sowie nominal rund 3,8 Mio. US-$ (Vj.: rund 6,1 Mio. US-$). Diese Verfahren werden vorrangig durch Vergleich zwischen der klagenden Partei und der Bank beendet (Lloyd Fonds ist lediglich Streithelferin der Bank). Etwaige Urteile gegen die streitverkündende Bank betreffen ausschließlich eine unterstellte Falschberatung durch die Bank.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aus den genannten oder zukünftig eingereichten Klagen erfolgreich Schadenersatzansprüche aus der Prospekthaftung wegen falscher oder unvollständiger Angaben gegen die Lloyd Fonds AG oder ihre Tochtergesellschaft geltend gemacht werden. Die Lloyd Fonds AG verfügt in diesen Fällen über entsprechende Versicherungen. Zum jetzigen Zeitpunkt hält die Lloyd Fonds AG es für insgesamt überwiegend wahrscheinlich, dass sie auch weiterhin mit ihren Argumenten vor Gericht durchdringen und sich erfolgreich gegen die Klagen verteidigen kann.

Die Lloyd Fonds AG hat im Jahr 2019 einen Wertpapierprospekt begeben. Es besteht das Risiko, dass im Fall von Fehlern in diesem Wertpapierprospekt, die Lloyd Fonds AG aus Prospekthaftung in Anspruch genommen wird.

Soweit Dritte im Auftrag oder im Pflichtenkreis der Lloyd Fonds AG tätig werden, besteht das Risiko, dass die Lloyd Fonds AG für deren Handlungen verantwortlich gemacht wird. Externe Partner werden allerdings sorgfältig betreut, um haftungsrelevantes Handeln zu vermeiden und damit das Haftungspotenzial für die Lloyd Fonds AG zu reduzieren.

Die aktuelle Rechtsprechung zeigt jedoch weiterhin eine zunehmende Tendenz, Aufklärungs- und Beratungspflichten im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Kapitalanlageprodukten auszuweiten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Beratungsfehler von Externen (z. B. Vertriebspartnern), die beim Absatz von Kapitalanlageprodukten von der Lloyd Fonds AG eingeschaltet werden, in zunehmendem Maße in den Verantwortungsbereich des Produktanbieters fallen werden. Dies gilt insbesondere für die Haftung für Beratungsfehler eines Vertriebspartners.

5.3.8 Rechtliche Risiken

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe – –

Bei im Ausland gefällten Urteilen kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Sachverhalt anders und ggf. nachteiliger beurteilt wird, als dies vor deutschen Gerichten der Fall wäre. Ein ausländisches Urteil entfaltet ggf. aber dennoch Bindungswirkung vor deutschen Gerichten mit der Folge, dass eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr abänderbar ist.

Aus Fehlern bei Vertragsverhandlungen und im Falle von Vertragsverletzungen können sich Schadenersatzansprüche ergeben. Es bestehen Vertragsrisiken aus geschlossenen Verträgen, z. B. aus der Zusammenarbeit mit Banken, Vertriebspartnern, Beratern und anderen Geschäftspartnern. Vertragsverstöße können auch in der Nichteinhaltung vertraglicher Vorgaben oder der Missachtung von Form- und Fristvorschriften in Verträgen liegen. Vertragsverletzungen können die Geschäftstätigkeit des Unternehmens erheblich beeinträchtigen und eine finanzielle Verpflichtung der Lloyd Fonds AG auslösen.

5.3.9 Risiko im Zusammenhang mit den aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und das Risiko von Gesetzesverstößen

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe – – –

Die Lloyd Fonds AG unterliegt einer Vielzahl von Regulierungs- und Aufsichtsregimen, und die Einhaltung dieser Regeln und Vorschriften ist kostspielig, zeitaufwändig und komplex. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Geldbußen und/oder einem vorübergehenden oder dauerhaften Verbot bestimmter Tätigkeiten führen. Insbesondere durch die Übernahme der Mehrheit an den regulierten Gesellschaften SPSW Capital GmbH und Lange Assets & Consulting GmbH unterliegen die Lloyd Fonds AG in verstärktem Maße den aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

Aufgrund der Regelungstiefe und den permanenten Regelungserneuerungen/-ergänzungen besteht das Risiko, dass der Lloyd Fonds AG die aufsichtsrechtlichen Regelungen nicht ausreichend transparent genug sind. Hieraus können Verstöße gegen Vorschriften und Anordnungen der nationalen Aufsichtsbehörden resultieren, die eine Haftung der Lloyd Fonds AG nach sich ziehen können (z.B. in Form von Bußgeldern).

Im Fall von Verstößen sehen die gesetzlichen Regelungen teils erhebliche Sanktionen, z. B. in Form von drastischen Bußgeldern, vor. Auch jenseits der aufsichtsrechtlichen Vorgaben kann es zu Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften (z. B. Geldwäschegesetz, Urheberrecht, Lizenzrecht, Datenschutzrecht) oder Verordnungen sowie zu Fehlern, fehlerhafter Auslegung (z. B. bei fiskalischen Bestimmungen oder in Bezug auf das KAGB) oder Fristversäumnissen kommen.

Aus aufsichtsrechtlichen Auflagen und Genehmigungserfordernissen kann sich zudem eine Erhöhung des Aufwandes bei der Lloyd Fonds AG ergeben.

Daneben besteht das Risiko, dass die als Haftungsdach fungierende Lange Assets & Consulting GmbH diese Funktion nicht mehr ausüben kann, z.B. wenn sie aufsichtsrechtlichen Anforderungen nicht mehr im erforderlichen Maß erfüllt. Dies hätte zur Folge, dass bei den laufenden Fonds der LF-Linie ein neues Haftungsdach gefunden werden müsste und gegebenenfalls geplante Einnahmen hierdurch entfallen.

5.3.10 Steuerliche Risiken

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe – –

Es besteht das Risiko, dass Beurteilungs- oder Beratungsfehler oder Fristversäumnisse im steuerlichen Bereich auftreten. Dies kann dazu führen, dass steuerliche Folgen eintreten, die für die Lloyd Fonds AG nachteilig sind, oder es bei Fristversäumnissen zu Zwangsgeldern oder Verspätungszuschlägen durch die Finanzverwaltung kommt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Vertragsprüfungen in steuerlicher Hinsicht nicht oder nur unzureichend durchgeführt werden, was ebenfalls zu nachteiligen steuerlichen Folgen für die Lloyd Fonds AG führen kann.

Aufgrund der Vielzahl an Beteiligungen besteht das Risiko, dass es zu Veränderungen bei der steuerlichen Veranlagung, etwa aufgrund geänderter Sonderbetriebsergebnisse oder auch durch Betriebsprüfungen auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften, kommt. Dies könnte dazu führen, dass die Lloyd Fonds AG Steuernachzahlungen leisten muss.

5.4 Organisations- und Personalmanagementrisiken

Eintrittswahrscheinlichkeit +++

Schadenshöhe – –

Der Erfolg des Unternehmens hängt in hohem Maße von den Fähigkeiten und dem Fachwissen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ab, die über langjährige Branchenerfahrung verfügen, die es ihnen ermöglicht, eine entscheidende Rolle beim Wachstum und bei der Weiterentwicklung des Geschäfts der Gesellschaft zu übernehmen. Sollten einer oder mehrere unserer Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr zur Verfügung stehen, könnte dies das Wachstum und die Weiterentwicklung des Unternehmens deutlich beeinträchtigen, Entsprechendes gilt für Geschäftsführungsmitglieder sowie qualifizierte Führungskräften in Schlüsselpositionen. Für den wirtschaftlichen Erfolg der Lloyd Fonds AG ist es deshalb unerlässlich, dass qualifizierte Führungs- und Fachkräfte in ausreichender Zahl für die Lloyd Fonds AG tätig sind, um nachteilige Auswirkungen auf die Gesellschaft und ihre weitere wirtschaftliche Entwicklung auszuschließen. Eine überdurchschnittliche Fluktuation von Mitarbeitern, insbesondere von Führungs- und Fachkräften in Schlüsselpositionen, könnte dazu führen, dass Positionen nicht adäquat neu oder nur mit Verzögerung besetzt werden können und damit personelle Kapazitätsengpässe nach sich ziehen. Entsprechendes gilt für die Besetzung neu geschaffener Positionen. Aufgrund falscher Personalentscheidungen können Fehl- und /oder Unterbesetzungen entstehen. Dies könnte Verzögerungen bei der Aufgabenerledigung zur Folge haben und den Eintritt von Fehlentscheidungen oder Managementfehlern begünstigen.

5.5 IT-Risiken

Eintrittswahrscheinlichkeit +

Schadenshöhe – – –

Lloyd Fonds ist stark auf seine IT-Systeme angewiesen, einschließlich der Bereitstellung von Informationen für Kunden und Mitarbeiter und der Führung von Finanzunterlagen. Die ständige Verfügbarkeit von IT-Systemen ist daher für die Lloyd Fonds AG Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Abwicklung des Geschäfts. Auch steht das Unternehmen in der Pflicht, jederzeit die Sicherheit sensibler Daten, insbesondere von Kunden, zu gewährleisten. Zur Minimierung des Risikos von Systemausfällen hat die Lloyd Fonds AG zahlreiche Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Dazu zählen die redundante Virtualisierung von Servern und moderne Backup-Systeme inklusive externer Datensicherung sowie Notfallpläne für eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Systeme. Zum Schutz von Daten und IT-Systemen werden unter anderem Firewall-Systeme, Virenschutz- und Verschlüsselungsprogramme sowie Zutritts- und Zugriffskontrollsysteme eingesetzt, die regelmäßig oder gegebenenfalls anlassbezogen aktualisiert werden.

5.6 Finanzwirtschaftliche Risiken

5.6.1 Liquiditätsrisiko

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe – – –

Das Geschäftsumfeld, in dem das Unternehmen operiert, macht es notwendig, die Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten, indem ausreichend Liquiditätsreserven vorgehalten werden. Ferner setzt die Umsetzung der Geschäftsziele die Aufbringung von Eigen- oder Fremdkapital voraus. Das maximale Risiko besteht in der Insolvenz aufgrund von Zahlungsunfähigkeit. Sofern es zur Verringerung der Liquiditätsdecke des Unternehmens kommt und in der Folge ein entsprechender Finanzbedarf entsteht, besteht das Risiko, dass keine geeigneten Finanzierungspartner oder Eigenkapitalgeber gefunden werden können und der Liquiditätsbedarf des Unternehmens nicht oder nur zu nachteiligen oder wirtschaftlich nicht vertretbaren Konditionen gedeckt werden kann. Darüber hinaus könnten sich die Finanzierungsaufwendungen durch einen Anstieg der Zinssätze erhöhen.

Für das kurzfristige Liquiditätsmanagement greift die Finanzabteilung auf eine rollierende Liquiditätsplanung zurück, die einen Planungshorizont von bis zu einem Jahr abbildet. Daneben kommt eine mittelfristige Finanzplanung für die jeweils folgenden vier Geschäftsjahre zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um ein integriertes Planungsmodell, das aus einer Plan-GuV und einer Plan-Bilanz besteht. Sowohl die kurzfristige Liquiditätsplanung als auch das mittelfristige Modell bauen auf der aktuellen Geschäftsplanung des Unternehmens auf und sind miteinander abgestimmt.

Die finanziellen Verbindlichkeiten der Lloyd Fonds AG belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf insgesamt 30,2 Mio. € (Vj.: 3,2 Mio. €).

Die Liquiditätslage des Unternehmens wird als stabil eingeschätzt. Dennoch können etwaige nicht geplante liquiditätswirksame Ereignisse ein Risiko darstellen. Hierbei kann es sich grundsätzlich um den Ausfall geplanter Einnahmen oder zusätzliche nicht geplante Ausgaben handeln. Im Fall des kumulierten Eintritts mehrerer Ereignisse sind negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Unternehmens zu erwarten.

5.6.2 Bewertungs- und Forderungsausfallrisiko

Eintrittswahrscheinlichkeit +++

Schadenshöhe – –

Die Bewertung von Beteiligungen der Lloyd Fonds AG ist wie in den Vorjahren aufgrund der Marktentwicklungen einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Diesem Risiko trägt die Lloyd Fonds AG durch eine fortlaufende Überprüfung der bestehenden Beteiligungsansätze und Forderungen im Zusammenspiel mit der Analyse von Finanzdaten der wesentlichen Beteiligungen Rechnung. Auf Basis der regelmäßig durchgeführten Wertminderungstests wurden bereits in den Vorjahren zum Teil umfangreiche Abwertungen von Beteiligungsansätzen bei einigen dieser Gesellschaften vorgenommen und damit grundsätzlich das Risiko für weitere Wertminderungen gesenkt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Abwertungen der Beteiligungsansätze und Forderungen vorgenommen werden müssen. In Einzelfällen sind im Fall einer schwachen gesamtwirtschaftlichen Lage und weiterhin schwachen Schifffahrtsmärkten zusätzliche Wertberichtigungen nicht ausgeschlossen.

Das Kapitalmarktumfeld hat zudem erhebliche Auswirkungen bezüglich drohender Forderungsausfälle und damit auf die Risikoposition der Lloyd Fonds AG. Dem Risiko ist die Lloyd Fonds AG bereits in den Vorjahren durch die Vornahme umfangreicher Abwertungen begegnet. Auch im Berichtsjahr wurden Abwertungen im Forderungsbestand vorgenommen und damit die Werthaltigkeit der Forderungen angepasst. Jedoch wird dem Marktrisiko durch laufende Überprüfung der Werthaltigkeit von Forderungen mit einer kontinuierlichen und nachhaltigen Verbesserung des Debitorenmanagements Rechnung getragen. Ziel ist dabei die zeitnahe Realisierung von Zahlungseingängen und die damit verbundene Verminderung des Bestands an fälligen Forderungen.

Trotz der auch im Berichtsjahr durchgeführten Wertberichtigungen sind weitere Verluste und entsprechende Liquiditätsausfälle aus Forderungsausfällen nicht ausgeschlossen.

5.6.3 Risiken aus Eventualverbindlichkeiten

Eintrittswahrscheinlichkeit +

Schadenshöhe – – –

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Lloyd Fonds AG aus den bestehenden Eventualverbindlichkeiten in Anspruch genommen wird. Die zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Eventualschulden der Lloyd Fonds belaufen sich auf insgesamt 2,0 Mio. € (Vj.: 2,7 Mio. €).

5.6.4 Zinsänderungs- und Währungsrisiko

Eintrittswahrscheinlichkeit ++

Schadenshöhe – –

Unter dem Zinsänderungsrisiko versteht man das Risiko, dass der Zeitwert oder zukünftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken. Zudem ist denkbar, dass zukünftig Negativzinsen auf Guthaben bei Banken erhoben werden. Auswirkungen auf die Höhe der zukünftigen Zinserträge und -aufwendungen des Unternehmens und Einfluss auf die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten können die Folge sein. Zum Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen Zinsänderungsrisiken.

Auf Unternehmensebene bestehen derzeit Fremdwährungsrisiken in US-Dollar, die im Wesentlichen durch die Stichtagsbewertung der entsprechenden monetären Posten entstehen. Unter den monetären Posten werden Zahlungsmittel, Forderungen und Verbindlichkeiten zusammengefasst. Fremdwährungsrisiken wird bei Zahlungseingängen in Fremdwährung durch eine zeitnahe Konvertierung in Euro begegnet. Zum Abschlussstichtag bestehen daher keine signifikanten Bewertungsrisiken.

5.7 Gesamtaussage zur Risikosituation

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses sind keine existenzbedrohenden Einzelrisiken bekannt. Bei den identifizierten Risiken mit einer gravierenden Schadenshöhe besteht nach Einschätzung des Vorstands eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit. Allerdings könnte ein kumulierter Eintritt von Einzelrisiken den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Die Lloyd Fonds AG ist von den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise wie die gesamte Finanzdienstleistungsbranche betroffen. Negative Auswirkungen auf die Performance des Kerngeschäftes können nicht ausgeschlossen werden und führen voraussichtlich zu Plananpassungen. Die Dauer und Intensität der Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt unsicher und daher nicht abschließend quantifizierbar.

5.8 Wesentliche Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

5.8.1 Elemente des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der Lloyd Fonds AG umfasst sämtliche Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Im Zentrum des internen Kontrollsystems stehen das interne Steuerungssystem sowie das interne Überwachungssystem. Zuständig für die Steuerung des internen Kontrollsystems des Unternehmens ist der zentrale Bereich Finanzen, dem Rechnungswesen, „IFRS“, Controlling und Steuern zugeordnet sind. Das interne Überwachungssystem umfasst sowohl prozessintegrierte als auch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen. Als prozessintegrierte Maßnahmen kommen sowohl individuelle Kontrollen wie beispielsweise das „Vier-Augen-Prinzip“, als auch IT-gestützte Kontrollen zum Einsatz. Zusätzlich werden durch spezifische Funktionen wie z. B. Recht prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt. Des Weiteren bestehen prozessunabhängige Kontrollen, die im Wesentlichen durch den Aufsichtsrat und sonstige Prüfungsorgane wahrgenommen werden.

Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagementsystem ist, in das Risikomanagementsystem der Lloyd Fonds AG integriert. Es ist auf die signifikanten Risiken des Unternehmens im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, einschließlich der Erstellung des Jahresabschlusses und der externen Berichterstattung, ausgerichtet.

Kernelement ist dabei die Früherkennung, Steuerung und Überwachung von Risiken, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken können.

5.8.2 Aufbauorganisation

Die Lloyd Fonds AG verfügt über einen zentralen Bereich Finanzen. Dort erfolgt auch die Erstellung des Einzelabschlusses nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften.

Die buchhalterische Erfassung der einzelnen Geschäftsvorfälle wird EDV-gestützt mithilfe der Finanzbuchhaltungssoftware FibuNet durchgeführt. Wesentliche in FibuNet eingebundene Vorsysteme sind das Programm SFirm der Star Finanz-Software Entwicklung und Vertriebs GmbH sowie das Enterprise Resource Planning (ERP)-System DC-Fonds des Herstellers Devcon. DC-Fonds dient insbesondere der Organisation, Steuerung und Überwachung der Treuhandverwaltung der von der Lloyd Fonds AG initiierten Anlageprodukte. Neben diesen integrierten Systemen verfügt die Lloyd Fonds AG über ein IT-gestütztes Tool zur Bewertung von Schiffsbeteiligungen.

5.8.3 Ablauforganisation

Die Erstellung des Jahresabschlusses und die externe Berichterstattung erfolgen in Form eines strukturierten Prozesses auf Basis eines zwischen den einbezogenen internen Abteilungen sowie externen Partnern abgestimmten Zeitplans. Dabei werden auch Fristen für die Lieferung von abschlussrelevanten Informationen, die außerhalb des Rechnungswesens generiert werden, vereinbart. Beispiele hierfür sind Informationen aus dem Fondsmanagement für die Bewertung von Beteiligungen oder Abschlüsse von assoziierten Unternehmen für die Bilanzierung. Die Erhebung von abteilungs- und unternehmensfremden Daten erfolgt auf der Grundlage von zuvor festgelegten individuellen Anforderungsprofilen. Der Prozess beinhaltet auch eine Rücklaufkontrolle zur Sicherstellung des rechtzeitigen Eingangs vollständiger Informationen.

Zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses beinhaltet der Erstellungsprozess eine Vielzahl von Kontrollen. Hierbei handelt es sich um präventive und nachgelagerte aufdeckende Kontrollen. In den Bereich der präventiven Kontrollen fallen insbesondere Genehmigungs- und Freigabeverfahren, beispielsweise im Rahmen der Eingangsrechnungserfassung und beim Zahlungsverkehr. Bestimmte Transaktionen, die sich wegen ihres Umfangs oder ihrer Komplexität auf den Jahresabschluss auswirken können, sind ebenfalls nach einem festgelegten Verfahren freizugeben. Zudem werden die zentralen Bereiche Finanzen und Recht direkt als interne Berater in die Gestaltung von bedeutenden Verträgen, beispielsweise im Rahmen des Abschlusses von Miet- oder Dienstleistungsverträgen, mit eingebunden. Infolgedessen erhält Finanzen Informationen aus erster Hand, um die richtige bilanzielle Behandlung dieser Vorgänge sicherzustellen.

Die aufdeckenden Kontrollen finden in den verschiedenen Phasen des Abschlussprozesses statt. Hier kommt insbesondere das „Vier-Augen-Prinzip“ zum Tragen. Im Jahr 2019 wurde mit der Einführung einer internen Revision für die Lloyd Fonds AG begonnen. Deren Aufgabenbereich wird auch darin bestehen, die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses z. B. durch nachgelagerte aufdeckende Kontrollen zu unterstützen.

6 Nachtragsbericht

Seit dem 1. Januar 2020 ist Achim Plate Vorstandsvorsitzender CEO der Lloyd Fonds AG. Die Bestellung hat eine Laufzeit von vier Jahren. Als CEO verantwortet Achim Plate maßgeblich die Strategie der Lloyd Fonds AG und die digitalen Asset-Lösungen im Geschäftsbereich LF-System. Zudem wird Herr Plate den Vertrieb in den drei Geschäftsfeldern der Lloyd Fonds AG integriert weiterentwickeln. Außerdem wird Herr Plate die geplante Stiftung aufbauen. Damit ergeben sich folgende weitere Zuständigkeiten für Klaus M. Pinter, CFO, und Michael Schmidt, CIO: Klaus M. Pinter verantwortet die Ressorts Finanzen, Legal, die Assetbereiche Immobilien, Schifffahrt und Special Assets, das Treuhandgeschäft sowie die Kommunikation. Michael Schmidt verantwortet den Geschäftsbereich Publikumsfonds (LF-Linie) sowie die Vermögensverwaltung (LF-Vermögen).

Der Aufsichtsrat der Lloyd Fonds AG besteht laut Satzung aus fünf Mitgliedern. Auf Antrag der Lloyd Fonds AG hat das zuständige Registergericht als Nachfolger von Herrn Plate und Herrn Soltau die Herren Jörg Ohlsen und Peter Zahn zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats, zunächst bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2020 bestellt. Der Aufsichtsrat wählte zudem Dr. Stefan Rindfleisch zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Oliver Heine zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Die Lloyd Fonds AG und die Umweltstiftung WWF Deutschland haben eine strategische Partnerschaft abgeschlossen. Hauptziel der Partnerschaft ist es, Umwelt- und Ressourcenschutz mittels nachhaltiger Investments zu fördern. Die seit dem 1. Januar 2020 bestehende Partnerschaft ist langfristig angelegt und hat zunächst eine Laufzeit von drei Jahren.

Die Lloyd Fonds AG verkaufte Mitte März 2020 eine Büroimmobilie in Utrecht des Immobilienfonds „Fünfte Lloyd Fonds Holland GmbH & Co. KG“ an institutionelle Investoren. Der Übergang Nutzen/Lasten erfolgte ebenfalls Mitte März 2020.

Die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der Lloyd Fonds AG ist im erheblichen Umfang von Faktoren abhängig, auf die die Lloyd Fonds AG keinen Einfluss hat. Dies können z. B. aktuelle Entwicklungen wie der Coronavirus sein. Wie stark die weltweite Verbreitung des Coronavirus Auswirkungen auf die globale Konjunktur haben wird, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Die zahlreichen Einschränkungen der Mobilität in vielen Ländern werden wahrscheinlich zu kurzfristigen, teils deutlichen Rückschlägen bei den Wirtschafts- und Unternehmensdaten führen. Diese Entwicklung findet auch in den starken Kursverlusten an den Weltbörsen ihren Niederschlag. Gleichzeitig ist nach Überwindung des Virus eine kräftige Erholung der Wirtschaft zu erwarten, nicht zuletzt wegen Nachholeffekten. Der Lloyd Fonds-Konzern ist von den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise wie die gesamte Finanzdienstleistungsbranche betroffen. Negative Auswirkungen auf die Performance des Kerngeschäftes können nicht ausgeschlossen werden und führen voraussichtlich zu Plananpassungen. Die Dauer und Intensität der Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt unsicher und daher nicht abschließend quantifizierbar

7 Prognosebericht

7.1 Gesamtwirtschaft und branchenbezogenes Umfeld

In den folgenden Prognosen sind Annahmen enthalten, deren Eintritt nicht sicher ist; diese basieren auf dem Stand vor der Coronakrise. Sofern eine oder mehrere Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den dargestellten Prognosen abweichen. Beispielsweise entsprechen die Annahmen zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts dem Stand Januar 2020. Wie stark die weltweite Verbreitung des Coronavirus Auswirkungen auf die globale Konjunktur haben wird, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Die zahlreichen Einschränkungen der Mobilität in vielen Ländern werden zu Rückschlägen bei den Wirtschafts- und Unternehmensdaten führen.

7.1.1 Entwicklung der Weltwirtschaft

Für das Jahr 2020 wird eine leichte Belebung der Weltwirtschaft erwartet. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) soll um 3,3 % wachsen. Im Handelskonflikt zwischen den USA und China soll es zunächst nicht zu einer weiteren Eskalation kommen. Im Euroraum soll sich die moderate wirtschaftliche Expansion fortsetzen. Die günstigen Finanzierungsbedingungen und die für den Euroraum insgesamt leicht expansiv ausgerichtete Finanzpolitik halten an.

Wie stark die weltweite Verbreitung des Coronavirus Auswirkungen auf die globale Konjunktur haben wird, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Die zahlreichen Einschränkungen der Mobilität in vielen Ländern werden zu deutlichen Rückschlägen bei den Wirtschafts- und Unternehmensdaten führen. Diese Entwicklung findet auch in den starken Kursverlusten an den Weltbörsen ihren Niederschlag. Gleichzeitig ist nach Überwindung des Virus eine kräftige Erholung der Wirtschaft zu erwarten, nicht zuletzt wegen Nachholeffekten. Die Lloyd Fonds AG ist von den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise wie die gesamte Finanzdienstleistungsbranche betroffen. Negative Auswirkungen auf die Performance des Kerngeschäftes können nicht ausgeschlossen werden und führen voraussichtlich zu Plananpassungen. Die Dauer und Intensität der Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt unsicher und daher nicht abschließend quantifizierbar.

7.1.2 Wirtschaftsentwicklung in Deutschland

Für das Jahr 2020 erwartet die Bundesregierung eine Zunahme des BIP von 1,1 %. Die konjunkturelle Dynamik soll dabei zum Jahresauftakt 2020 noch verhalten bleiben. Im weiteren Verlauf soll die Wirtschaft wieder leicht an Fahrt aufnehmen, wobei die Entwicklung der Wirtschaft zweigeteilt bleibt. Einer robusten Binnenwirtschaft, gestützt durch steigendes Einkommen, steuerliche Entlastungen und dynamische Staatsausgaben, soll die konjunkturelle Schwäche der exportorientierten Industrie gegenüberstehen. Zu den Auswirkungen des Coronavirus siehe Ziffer 7.1.1.

7.1.3 Kapitalmarktentwicklung

Die Fondsbranche in Deutschland blickt aufgrund der haussierenden Börsen auf ein gutes Jahr 2019 zurück und schaut optimistisch in die Zukunft. Nach einer Umfrage des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. geht die Branche von unverändert niedrigen Zinsen aus. Dies soll die Nachfrage der Anleger nach Fondsprodukten weiter antrieben. Als Belastungsfaktoren für das Branchenwachstum befürchtet die Fondsbranche u. a. geopolitische Unsicherheiten, eine negative Entwicklung an den Börsen, die wachsende Regulierung sowie zunehmenden Margendruck. Sie plant dabei, in die Digitalisierung von Prozessen, insbesondere in der Fondsadministration, in die Modernisierung der EDV sowie in Cybersicherheit zu investieren. Zu den Auswirkungen des Coronavirus siehe Ziffer 7.1.1.

7.1.4 Marktentwicklung Immobilien

Der deutsche Immobilienmarkt erlebte angesichts des historisch niedrigen Zinsniveaus in den letzten

Jahren eine Boomphase. Die Nachfrage nach Immobilien in Deutschland dürfte auch im Jahr 2020 hoch bleiben, da das Zinsniveau nach wie vor sehr niedrig sein soll. Deutschland sollte dabei aufgrund seiner föderalen Struktur und der wirtschaftlichen und politischen Stabilität eines der Hauptzielländer für Immobilieninvestoren bleiben. Zu den Auswirkungen des Coronavirus siehe Ziffer 7.1.1.

7.1.5 Marktentwicklung Schifffahrt

Die fundamentalen Voraussetzungen (Angebot/Nachfrage) sollen für die Containerschifffahrt günstig sein. Aufgrund der Treibstoffverteuerung infolge der neuen IMO-Regularien ist zu erwarten, dass die Linien- und Tramp-Reeder die Fahrtgeschwindigkeiten der Schiffe absenken, um ihre Margen zu steigern. Dies wiederum erhöht den allgemeinen Bedarf an Tonnage und sollte sich positiv in den Zeitcharterraten niederschlagen. Auch in der Tankschifffahrt gehen viele Marktteilnehmer für das Jahr 2020 von höheren Charterraten aus. Zudem könnte auch von den ab 2020 geltenden veränderten gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung von Schwefelobergrenzen vorübergehend ein positiver Effekt auf die Angebots-/Nachfragerelation ausgehen. Zu den Auswirkungen des Coronavirus siehe Ziffer

7.1.6 Marktentwicklung Weitere Assets: Flugzeuge, Private Equity, Britische Kapitallebensversicherungen

Der Coronavirus soll sich erheblich auf den Luftverkehr auswirken. Die International Air Transport Association (IATA) prognostiziert aktuell einen Rückgang der Umsätze im Passagierverkehr für das Jahr 2020 um 19 %.

Laut einer Umfrage von PwC unter Finanzinvestoren soll Deutschland, gefolgt von Schweden und Niederlande im Jahr 2020 das attraktivste Land für Unternehmenskäufe und -verkäufe sein. Der EU-Austritt Großbritanniens macht das Land weniger attraktiv.

Ähnlich wie in der Private Equity-Branche haben die nicht zuletzt durch die Brexit-Entscheidung mit vielen Unsicherheitsfaktoren behafteten, wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen sowie das anhaltende Niedrigzinsumfeld auch weiterhin großen Einfluss auf die Renditeerwartungen der britischen Versicherer.

Zu den Auswirkungen des Coronavirus siehe Ziffer 7.1.1.

7.2 Unternehmensentwicklung

Mit dem Abschluss der Strategie 2019+ positioniert sich die Lloyd Fonds AG mit der „Strategie 2023“ als integrierter Vermögensmanager und Partner für Privatkunden und institutionelles Kapital.

Die Erfüllung der Kundenbedürfnisse soll die Strategie bestimmen. Damit sollen sich die Anlagebedürfnisse sämtlicher Zielgruppen, vom Privatanleger bis hin zum institutionellen Investor gezielt abbilden lassen. Transparentes, aktives Asset Management, zukunftsweisende digitale Lösungen und individuelle und institutionelle Vermögensverwaltung sollen den Mehrwert für die Kunden bilden. Mit dieser an den Kundenbedürfnissen ausgerichteten Strategie will die Lloyd Fond AG weiter primär organisch, aber auch anorganisch über weitere Akquisitionen, wachsen.

Ziel der „Strategie 2023“ ist es, die Lloyd Fonds AG mittelfristig als Qualitätsführer im Fonds- und Vermögensmanagement in Deutschland zu positionieren.

In der Säule „Fonds“ bietet die Lloyd Fonds AG eine klar strukturierte Palette von offenen Investmentfonds für ein breites Publikum an. Erfahrene Asset Manager mit nachweisbarem Track Rekord steuern diese aktiv mit klar definierten Anlagezielen und transparenten Rendite- und Risikoprofilen. Die Fondspalette soll weiter ausgebaut werden. Dabei soll das Thema „Nachhaltigkeit“ eine besondere Bedeutung haben. Die Publikumsfonds der Lloyd Fonds AG berücksichtigen bereits relevante und materielle Nachhaltigkeitsparameter in ihrem Investmentprozess und Erfüllen die Kriterien des UN Global Compact. Mit dem Lloyd Fonds Green Dividend World wurde im Dezember 2019 zudem der erste Nachhaltigkeitsfonds in Partnerschaft mit dem WWF Deutschland aufgelegt. Der Aktienfonds zielt auf attraktive Dividenden und weltweite Renditechancen mit Unternehmen, die einen Beitrag zu den umweltbezogenen Sustainable Development Goals (SDGs) leisten. Zur umweltorientierten Begleitung dieses Fonds wurde im Januar 2020 eine strategische Partnerschaft mit dem WWF Deutschland geschlossen.

In der Säule „Vermögen“ bietet die Hamburger Vermögensverwaltung Lange Assets & Consulting GmbH eine Finanzportfolioverwaltung unter Nutzung der Marktkompetenz der Lloyd Fonds-Gruppe für Anlagen in Direktinvestments, Fonds und Immobilien an. Die Lloyd Fonds AG plant mittelfristig, ihre Kunden an jedem ihrer drei Standorte durch eine Vermögensverwaltung zu betreuen.

In der Säule „System“ wird Kunden über die Zweitmarke LAIC eine digitale Anlagelösung zum Vermögenserhalt sowie zur Vermögensmehrung zunächst in einem Individualdepot angeboten. Dafür wurde ein eigener, KI-gesteuerter Algorithmus entwickelt. Der LAIC Advisor verfolgt einen ganzheitlichen, lösungsorientierten Investmentansatz. In Abgrenzung zum Wettbewerb fokussiert sich die digitale Vermögensverwaltung auf aktiv gemanagte Fonds zur Generierung von Alpha und mischt ETFs lediglich zur Kostenoptimierung bei. Aus einem Investmentuniversum von rund 10.000 aktiv gemanagten Publikumsfonds und etwa 400 ETFs trifft der LAIC Advisor eine Vorauswahl unter Berücksichtigung definierter individueller Kriterien der Investoren. Der KI-gesteuerte Algorithmus strebt dabei eine maximale Gesamtrendite bei minimalem Risiko unter Berücksichtigung der gewählten Risikoklasse an. Dabei wird das individuelle Depot permanent optimiert.

Für das digitale Angebot wurde die LAIC Vermögensverwaltung GmbH gegründet. Die BaFin erteilte der Gesellschaft u. a. unter der aufschiebenden Bedingung der ordnungsgemäßen Eintragung im Handelsregister am 16. März 2020 die Erlaubnis, gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 KWG die Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung und die Finanzportfolioverwaltung zu erbringen Das Team von LAIC besteht aus langjährig erfahrenen Kapitalmarktexperten, hochspezialisierten Softwareentwicklern und quantitativen Analysten. Für das Jahr 2020 plant die Lloyd Fonds AG die Auflage weiterer Kundenlösungen in eigenen LAIC-Fonds Strategien.

Technisch umgesetzt wird das gesamte Geschäftsmodell der Lloyd Fonds AG durch die eigene, cloudbasierte, hoch leistungsfähige digitale Infrastruktur, die Lloyd Fonds Digital Asset Plattform 4.0. Die Plattform ist nach Ansicht des Vorstands ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, denn sie bietet u. a. die Möglichkeit, Infrastrukturen individuell auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten anzupassen und neue Software schneller einzuführen. Die Daten und Systeme sind u.a. Kern für die Steuerung des Algorithmus im digitalen Portfoliomanagement. Sie unterstützen bei der Vorbereitung der Investmententscheidungen, indem Daten und Analysen automatisiert erstellt werden und aktiv die Entscheidungsfindung beeinflussen. Zudem werden die Daten und Systeme für die Integration von Nachhaltigkeitsparametern genutzt.

Das Wachstum der AuM soll der wesentliche Treiber der zukünftigen Ergebnisse der Lloyd Fonds AG sein. Zudem liefert das Bestandsgeschäft im Bereich der geschlossenen Fonds planmäßig abschmelzende, aber noch immer kalkulierbare Erträge. Dies gibt der Lloyd Fonds AG die nötige Stabilität, um den strategischen Wandel weiterhin mit Nachdruck vorantreiben zu können. Das Unternehmen verfolgt ambitionierte Wachstumsziele, die sowohl durch weiteres organisches als auch anorganisches Wachstum erreicht werden sollen. Bis zum Jahr 2023 soll das AuM-Volumen auf über 7 Mrd. € steigen.

Das Jahresergebnis 2020 wird maßgeblich von der weiteren Umsetzung der Positionierung im Rahmen der Strategie 2023 zum integrierten Vermögensmanager und Partner für Privatkunden und institutionelles Kapital beeinflusst. Dafür sind weitere Investitionen und Einmalaufwendungen erforderlich, die das Ergebnis entweder direkt oder über Abschreibungen beeinflussen. Aufgrund der aktuellen Marktsituation kann keine Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2020 abgegeben werden.

Die Lloyd Fonds AG ist von den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise wie die gesamte Finanzdienstleistungsbranche betroffen. Negative Auswirkungen auf die Performance des Kerngeschäftes können nicht ausgeschlossen werden und führen voraussichtlich zu Plananpassungen. Die Dauer und Intensität der Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt unsicher und daher nicht abschließend quantifizierbar.

7.3 Chancen

7.3.1 Gesamtaussage

Die Lloyd Fonds AG positioniert sich mit der „Strategie 2023“ als integrierter Vermögensmanager und Partner für Privatkunden und institutionelles Kapital. Die Erfüllung der Kundenbedürfnisse soll die Strategie bestimmen. Damit lassen sich die Anlagebedürfnisse sämtlicher Zielgruppen, vom Privatanleger bis hin zum institutionellen Investor, gezielt abbilden. Transparentes, aktives Asset Management, zukunftsweisende digitale Lösungen und individuelle und institutionelle Vermögensverwaltung sollen den Mehrwert für die Kunden bilden. Mit dieser an den Kundenbedürfnissen ausgerichteten Strategie will die Lloyd Fond AG weiter primär organisch, aber auch anorganisch über weitere Akquisitionen, wachsen.

Unter Nutzung und Ausbau ihrer Stärken und Kompetenzen ist die Lloyd Fonds AG bestrebt, dieses Chancenpotenzial bestmöglich auszuschöpfen. Wesentliche Chancen ergeben sich aus folgenden Entwicklungen:

7.3.2 Positionierung in wachsende Märkte

Durch das anhaltend niedrige Zinsniveau kann die Attraktivität von Investitionen in liquide, offene Publikumsfonds steigen. Besonders interessant ist dabei das verstärkte Aufkommen digitaler Angebote, welche eine noch höhere Wachstumsdynamik aufweisen. Der Asset Management-Markt sollte zusätzlich von der anhaltend hohen Sparquote der privaten Haushalte in Deutschland profitieren. Es dürfte eine hohe Nachfrage von privaten, aber auch institutionellen Investoren nach qualitätsorientierten Anlageprodukten bestehen. Daher ist ein weiteres Wachstum in den kommenden Jahren zu erwarten. Die Lloyd Fonds AG erwartet demzufolge ein erhebliches Marktpotenzial für aktienbasierte Publikumsfonds, aber auch für innovative digitale Angebote im Vermögensmanagement.

7.3.3 Management mit Kapitalmarkterfahrung

Der Vorstand der Lloyd Fonds AG und das weitere Management verfügen über umfangreiche Erfahrung und Expertise am Kapitalmarkt und in der Vermögensverwaltung. Durch die Akquisition der Lange Assets & Consulting GmbH und der SPSW Capital GmbH bringen insbesondere deren Gesellschafter ihre langjährige Erfahrung und ihr Netzwerk zusätzlich in die Lloyd Fonds AG ein. Dies bietet die Chance, das bestehende Netzwerk weiter auszubauen und dadurch neue Zielgruppen zu erschließen.

7.3.4 Innovationskraft

Im LF-System bietet die Lloyd Fonds AG ein digitales Angebot für den Vermögensaufbau und -optimierung unter der Zweitmarke LAIC an. LAIC verfügt nach Überzeugung der Lloyd Fonds AG dabei über eine der derzeit im Markt innovativsten Anlagephilosophien mit einem konsequent quantitativen Ansatz. Im wachsenden Markt digitaler Asset Management-Lösungen bieten sich dadurch erhebliche Markteintritts- und Wachstumschancen.

7.3.5 Digitale Asset-Plattform 4.0

Für alle Geschäftsfelder hat die Lloyd Fonds AG eine eigene, hoch leistungsfähige digitale Infrastruktur, die Digital Asset Plattform 4.0, aufgebaut. Die Daten und Systeme sind Kern für die Steuerung des Algorithmus im digitalen Angebot. Zudem unterstützt sie u. a. die Arbeit der Fondsmanager bei den Publikumsfonds, indem Sie Daten und Analysen automatisiert erstellt und so aktiv bei der Entscheidungsfindung beitragen. Die Cloud-Architektur der Plattform lässt zudem zu, dass das System im höchsten Maße mit den wachsenden Anforderungen skalierbar ist. Die Plattform erhöht die Agilität der Organisation der IT und bietet u. a. die Chance, Infrastrukturen individuell auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten anzupassen und neue Software schneller einzuführen. Dies kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil in einem durch ein dynamisches Wettbewerbsumfeld gekennzeichneten Markt sein.

7.3.6 Transparenz

Transparenz ist ein wichtiges Kriterium bei einer Investitionsentscheidung sowohl für private als auch institutionelle Anleger. Die Lloyd Fonds AG will sich über ein transparentes aktives Asset Management im Wettbewerb differenzieren. Ziel ist es, alle Zielgruppen bestmöglich über die Produkte und deren Performance zu informieren. Dies bietet die Chance, Mehrwert für den Kunden zu generieren und schafft Vertrauen in die Marke. Als Unternehmen im Scale-Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse erfüllt die Lloyd Fonds AG zudem die Transparenzerwartungen an einen Anbieter von Kapitalanlagen.

7.3.7. Aktive Marktkonsolidierung

Die Lloyd Fonds AG will sowohl organisch als auch anorganisch weiter wachsen. Als integrierter Vermögensmanager und Partner für Privatkunden und institutionelles Kapital bietet die Lloyd Fonds AG insbesondere Vermögensverwaltern ein umfassendes Leistungsangebot. Dadurch bietet sich die

Chance, in einem dynamischen Wettbewerbsumfeld schneller Marktanteile zu generieren und Kosten und Synergien zu optimieren.

8 Schlusserklärung

Schlusserklärung zum Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 Abs. 3 AktG.

„Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen, nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass diese Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.“

Hamburg, den 23. März 2020

Der Vorstand der Lloyd Fonds AG

Achim PLate Klaus M. Pinter Michael Schmidt

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Lloyd Fonds AG, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Lloyd Fonds AG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Lloyd Fonds AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Hamburg, den 24. März 2020

Baker Tilly GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft für

gez. Oliver Pegelow gez.Stefanie Hartmann
– Wirtschaftsprüfer – – Wirtschaftsprüferin –

Allgemeine Auftragsbedingungen

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.

6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.

7. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbrauchererteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.

9. Haftung

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.

(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäߧ 54a Abs. 1 Nr.2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.

(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.

(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.

(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.

(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.

Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise

b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern

c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden

d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern

e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.

(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für

a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,

b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,

c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und

d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.

(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.

12. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.

13. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

14. Streitschlichtungen

Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

15. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

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