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Lloyd’s Grundwertfonds Leipzig I GmbH & Co. KG-negatives Eigenkapital in der Bilanz

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Schaut man sich die aktuelle Bilanz des Lloyd’s Grundwertfonds Leipzig I GmbH & Co. KG an, dann stellt man genau das fest. Es ist sicherlich nicht vermessen festzustellen, das die wirtschaftliche Situation nicht unbdinngt als „rosig“ zu bezeichnen ist.

Lloyd’s Grundwertfonds Leipzig I GmbH & Co. KG

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Amtsgericht Hannover HRA 27396

Bilanz zum 31. Dezember 2016

AKTIVA

2016
Euro
2015
Euro
A. Anlagevermögen 476.465,33 588.645,33
I. Sachanlagen 476.465,33 588.645,33
B. Umlaufvermögen 655.141,22 645.643,04
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Wertpapiere 639.225,00 579.045,00
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 15.916,22 66.598,04
9.797,71 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten
D. Persönliche Haftung für Darlehen der Kommanditisten und des Komplementärs 1.025.372,70 894.382,84
Summe Aktiva 2.166.776,96 2.128.671,21

PASSIVA

2016
Euro
2015
Euro
A. Eigenkapital -86.675,47 -145.409,99
I. Festkapital Kommanditisten 2.720.000,00 2.720.000,00
II. Variables Kapital Kommanditisten -2.806.675,47 -2.865.409,99
B. SoPo mit Rücklagenanteil 1.126.303,00 1.126.303,00
C. Verbindlichkeiten 1.127.149,43 1.147.778,20
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
Summe Passiva 2.166.776,96 2.128.671,21

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Lloyd’s Grundwertfonds Leipzig I GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hannover. Sie wird beim Handelsregister Hannover unter der Nummer HRA 27396 geführt.

Der Jahresabschluss der Lloyd’s Grundwertfonds Leipzig I GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des BilRUG aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft & Co.

Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, mit Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen 150 EUR und 410 EUR, wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben

Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen wurden geprüft. Die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen war nicht erforderlich.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angaben zu Positionen der Bilanz

Auf die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 268 Abs. 2 Satz 2 HGB und der Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres gemäß § 268 Abs. 2 Satz 3 HGB wird gem. § 274a HGB verzichtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB) haben nicht bestanden.

Es werden Wertpapiere im Umlaufvermögen in Höhe von 639.225,00 EUR gehalten.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB) haben in Höhe von 116.144,33 EUR und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr.1 HGB) haben in Höhe von 1.127.149,43 EUR bestanden. Davon, 49.347,00 EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten.

Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 i. V. m. § 288 HGB und Erläuterungen zum Jahresergebnis und zur Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage

Die Haftungsverhältnisse sind vollständig auf der Passivseite der Bilanz vermerkt.

Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2017 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2016 gemäß dem Vorschlag der Geschäftsführung festgestellt. Unter Hinweis auf § 326 Abs. 1 S. 2 HBG werden keine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung gemacht.

Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) sind:

Herr Bernd F. Hettwer, Kaufmann

Frau Tanja Hubensack, Kauffrau

Hannover, den 27.12.2017

Bernd F. Hettwer

Tanja Hubensack

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