Angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse hat der Sachverständigenrat beim Bundesumweltministerium erneut die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden gefordert. Der Vorsitzende des Rates, Herr Busch, betonte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass eine solche Pflicht rechtlich zulässig sei, sofern den Versicherungsnehmern eine freie Wahl unter verschiedenen Versicherungsanbietern ermöglicht werde.
Die Versicherungsnehmer sollten dabei die Möglichkeit haben, zwischen unterschiedlichen Selbstbehaltsmodellen zu wählen, um ihre Versicherung individuell an ihre Bedürfnisse anzupassen. Darüber hinaus könnte ein System implementiert werden, bei dem zusätzliche Maßnahmen der Versicherten zum Hochwasserschutz, wie bauliche Präventionsmaßnahmen oder die Installation von Hochwasserbarrieren, zu einem Prämienrabatt führen.
Diese Anreize würden nicht nur das Risiko für die Versicherer verringern, sondern auch die allgemeine Resilienz gegen Hochwasserschäden erhöhen. Der Sachverständigenrat sieht in diesen Maßnahmen einen wichtigen Schritt zur besseren Absicherung der Bevölkerung und zur Förderung von präventivem Hochwasserschutz.
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