Hinsichtlich der Loewenherz24 Group, Zürich, Schweiz, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass sie der Gesellschaft keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat.
Auch steht die Loewenherz24 Group nicht unter der Aufsicht der BaFin, so die BaFin.
Soweit die Loewenherz24 Group auf ihrer Homepage, loewenherz24.de, eine Tätigkeit als Investmenthaus anbietet, ist nach Ansicht der BaFin der Verdacht begründet, dass unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland betrieben oder erbracht werden.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/loewenherz24-group-bafin-warnt_186423.html
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