Na, egal wie sich das Angebot auch anhören mag, was EXPORO da auf seiner Seite hat, es ist für uns ein riskantes Angebot für Anleger.
Geldeinsammler ist die genannte Gesellschaft, und die ist laut der letzten im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz „bilanziell überschuldet“, und das dann nicht unerheblich, nämlich im 7-stelligen Bereich.
Da in der Bilanz von einer „Gewinnverwendung“ zu sprechen, halten wir dann schon für abenteuerlich. Ausgewiesen in der Bilanz ist ein Jahresfehlbetrag von über 200.000 Euro.
CoBu-Neustadt Immobilienverwaltungs GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
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A. Anlagevermögen | 1.804.985,88 | 1.869.535,88 |
I. Sachanlagen | 1.804.985,88 | 1.869.535,88 |
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.794.101,88 | 1.856.527,88 |
2. technische Anlagen und Maschinen | 2.703,00 | 3.827,00 |
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.181,00 | 9.181,00 |
B. Umlaufvermögen | 777.563,33 | 857.398,93 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 777.563,33 | 857.316,19 |
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 12.911,54 | 0,00 |
2. sonstige Vermögensgegenstände | 764.651,79 | 857.316,19 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 0,00 | 82,74 |
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen | 2.113.235,73 | 1.905.611,00 |
Summe Aktiva | 4.695.784,94 | 4.632.545,81 |
Passiva |
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31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
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A. Eigenkapital | 0,00 | 0,00 |
I. gezeichnetes Kapital | 30.400,00 | 30.400,00 |
II. Verlustvortrag | 1.936.011,00 | 1.787.841,77 |
III. Jahresfehlbetrag | 207.624,73 | 148.169,23 |
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 2.113.235,73 | 1.905.611,00 |
B. Rückstellungen | 8.625,00 | 5.293,00 |
1. sonstige Rückstellungen | 8.625,00 | 5.293,00 |
C. Verbindlichkeiten | 4.687.159,94 | 4.627.252,81 |
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 4.631.763,93 | 4.495.566,98 |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 54.962,05 | 112.328,98 |
3. sonstige Verbindlichkeiten | 433,96 | 19.356,85 |
davon aus Steuern | 0,00 | 19.356,85 |
Summe Passiva | 4.695.784,94 | 4.632.545,81 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die CoBu-Neustadt Immobilienverwaltungs GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) (Reg.Nr. 187744 B).
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
B. Ergänzende Angaben
I. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.
Familienname | Vorname | Berufsbezeichnung | Vertretungsbefugnis |
Schmidt | Kurt | Kaufmann | Einzeln |
Müller | Dieter | Kaufmann | Einzeln |
II. Arbeitnehmer
Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt (ohne Organmitglieder):
Geschäftsjahr 2017 Anzahl |
Vorjahr 2016 Anzahl |
|
Angestellte | 1 | 1 |
davon vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter |
1 | 1 |
Insgesamt | 1 | 1 |
Die Gesamtzahl der durchschnittlichen Angestellten beträgt damit 1.
C. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
Verlustvortrag | EUR | 1.936.011,00 |
Jahresfehlbetrag | EUR | 207.624,73 |
Bilanzverlust | EUR | 207.624,73 |
wie folgt zu verwenden:
Vortrag auf neue Rechnungen | EUR | 2.143.635,73 |
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.10.2018.
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